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Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums · 1823-01-01 · 3 (1823) · p. Seite 439

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Journal
Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
1822-1823
Issue
3 (1823)
Date
1823-01-01
Page
Seite 439 (sequence 40)
Language
German
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439 Erst später mußte sie in Europa mit der Polygamie zugleich verschwinden, und die für den Uebertreter hmzugefügte Strafe Chalizah/ Ordnung und Regel werden.^) Was die Ehescheidung betrifft, so ist der Mosaische Grundgedanke, daß sie innerhalb der Willkühr des Mannes falle, beibehalten; allein ein Hinneigen z«r einer diese Willkühr brechenden Milde läßt sich nicht verkennen. Dahin gehören zuvörderst die vielen Formalitäten, welche bei einem Scheidebrief VA erfordert werden, und die Nullität, mit der auch der kleinste Mangel in der Form behaftet ist/") Aber selbst an Ansichten fehlt es nicht, daß die Willkühr des Mannes durch triftige Gründe bedingt werden müsse. Bekannt ist in dieser Hinsicht der Streit der Schulen Schamai, Hillel und Akiba, welche letzteren auf der nackten und kalten Willkühr consequent stehen bleiben, während Schamai den einzigen erlaubten Grund der Ehescheidung in der Schlechtheit der Frau suchen will/') und in so fern als der Zeitgenosse Christi auch schon jenes reinere Eherecht vorbereiten half, welches vorzüglich;n Betreff der Scheidungen das Evangelium enthält. Aber auch in anderen Stellen der Gemara ist besonders m Rücksicht der ersten Frau, der Frau der Jugend 66) AUsckna 1>. (^ittin cax>. g. Hlaimonicisz kilckotk (5srusckin cas,. 4. 8. 9, 10- <^<?msra Labvl. (-vt.üu 5ol.Kl, 85. » 19. a. 79 s. Ä-Iaimoniäes kilckork Isckork c^n. 6. Die Schel dung der Frau wird für eine Art von rolnanLl^rio derselben ge-- hatten, es heißt Kli5c.-Krla, Iviclusckin cap-l.Z. 1: Die Frau kaufe sich selbst auf zwei Weisen zurück: durch Scheidung uz'.d durch den Tod des Mannes. 67) klisLkna Oittill cap. 9- §. 10.

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