Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 1822-1823
- Issue
- 3 (1823)
- Date
- 1823-01-01
- Page
- Seite 438 (sequence 39)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 82% known words query
- IRI
…/2969091-2969092-2969095--457-2969562- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
438 bass es der Preis für die Jungferschaft sey,°°) erinnern daran, daß auch die Griechische nvi-ilpetzvot) F,oö <rnv gegeben wird.^) Bekanntlich ist nun^das Minimum der Ketuba für eine Jungfrau, nach Talmudtschem Recht auf zweihundert Susim oder fünfzig Seckel festgesetzt, so wie die für eine Wittwe, geschiedene Frau, oder eine Brudersfrau nur auf die Hälfte, auf hundert Suflm, oder fünf und zwanzig Seckel sich belauft. Eiye Vermehrung dieser Summe, nicht aber eine Verminderung derselben ist erlaubt.^) Es wird für keine Ehe gehalten, wenn die Ketuba kleiner als zweihundert. Susim ist,^) und darin besteht eben nach den Talmudisten das Unterscheidende zwischen Ehe und Concubinat, daß das letztere keine Ketuba erfordert. Weniger abweichend von der Mosaischen Grundlage sind nun die übrigen Lehren des Talmudischen Eherechts. Der Begriff der Leviratsehe indessen ist im Ganzen zwar in seiner Mosaischen Gestalt beibehalten, jedoch hat der ausführende und spaltende Verstand seine oft alles umstoßende Casuistik hinzugefügt. Eine Hauptabweichung von dem Mosaischen Grundgedanken in dieser Lehre wird unten bei dem Erbrechte vorkommen. 60) ^^NN2 Dlaimoniäes xwckolk ^edsruoü» 6t) LarmsQopuIus?rowlu2rium V. 5—7- 62) Klisclioa 1>. kembock csp. 1, 4, 5. §. 1- Alaimoniäes Rilckork Isckock csp. 10, 11. (-emai-a. Liero5o1ymitaoa 1r. I^.stubord 5o!. 25. 6- Lalackolti (^eäolock 5o1. 53, k. 63) Äliscdos I^etudotli cs?. 5- §- 1- 64) Islwuä Lsd^I. 1r. 8an1ieär!u 5ol. 40a.