Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 1822-1823
- Issue
- 3 (1823)
- Date
- 1823-01-01
- Page
- Seite 437 (sequence 38)
- Language
- German
- Belongs to
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437 sowohl die <üc»8 als die donatio proprer vuptiA8, und zwar ist nicht zu verkennen, daß diese Lehre zum Theit Griechischen Gewohnheiten/ und dem Römischen Rechte entlehnt ist. Der Talmud scheidet ausdrücklich das/ was die Frau dem Mann zubringt 55^1"1Z. von dem, was der Mann der Frau verschreiben muß, sollte die Bestimmung über beides auch in einem Vertrage enthalten seyn.^) Schon das Wort 55^112 N edunia erinnert an donatio, oder was gleich ist, an 605. Es ist fast unmöglich zu verkennen, daß dem Wort sNZ. das Lateinische clonaro zu Grunde liegt. Wie die Römische 605 aber besondere Bestimmungen für die unbeweglichen Güter hat, so wird auch sorgfaltig im Talmud zwischen einer äos immodilis ^kj?"^2 oder mokilis unterschieden/') Wenn so die Talmudische c1c>3 vollkommen Römischen Ursprungs zu seyn scheint, so ist die Lehre von der donatio proprer nupria5 (Ketuba) vielmehr Griechisch. Auch abgesehen davon, daß die donatio proprer nuptias der Römer in ihrer letzten Gestalt sehr spaten Ursprungs ist, weiset auch das Wort, das in der Hierosolymitanischen Gemara^) für Ketuba vorkommt: auf die Griechische cpe^vn oder s'vnP^va hin.") Selbst die im Schenkungsbriefe üblichen Ausdrücke, 56) Laka HIe-ia 5ol. 74. d. 57) Lada Al^Ia kol. 74- Noch eine besondere äos derSklaoen kommt an demselben Orte vor, vielleicht auch in Bezug auf die Römische EilUheilUllg in res immobiles. mobiles UN? 5c5S 59) ttsrmenoxuluz IV. 10. ß.