Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 1822-1823
- Issue
- 3 (1823)
- Date
- 1823-01-01
- Page
- Seite 435 (sequence 36)
- Language
- German
- Belongs to
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435 läge nur noch scheinbar in Berührung gebracht, ein vollkommen Anderer geworden ist. Der Consens der Frau als solcher, wenn auch nicht vollkommen hervortretend, ist doch in der Talmudischen Ehe mehr sichtbar, als in irgend einem Orientalischen Recht, kurz das Talmudische Eherecht bietet das Schauspiel eines zwischen Orientalischem Grunde und Europaischen Einfluß gespaltenen Rechtes dar. Vollkommen Orientalisch ist im Talmudischen Eherecht die beibehaltene Polygamie. Die allgemeine biblische Vorschrift: fruchtbar zu seyn und sich zu vermehren,^) haben die Tatmudisten auf eine Weise ausgedehnt, daß Nichtzeugung von Kindern für eine Art von prämeditirtem Mord angesehen wird.") Bei solchen Grundsätzen muß consequent die Polygamie in ihrer ausschweifendsten Ausdehnung gestattet seyn, und es finden sich auch Aeußerungen, welche dahin deuten.") Nur der Umstand, daß die der früheren Frau schuldigen Pflichten, welche unverletzlich sind, dadurch geschmälert werden könnten, scheint ihr eine Schranke zu setzen/") Ist dies die Regel, so finden sich doch wiederum auch schon im Talmud Andeutungen, welche von einer Begünstigung des monogamischen, oder doch des weniger polygamischen Lebens zeigen. So wird die Ansicht geäußert, daß, der eine zweite Frau heirathet, sich von der ersten trennen, und ihr ihre clouauo 47) Qsnesig I. 23- 48) (?em. Lsk. 1r. ^akamoüi 5ol. 64- 2. 49) Us!mQni(jt-s LUckork Isckork cap. 14- 50) Mulmonl^ez l- Ff 2