Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 1822-1823
- Issue
- 3 (1823)
- Date
- 1823-01-01
- Page
- Seite 433 (sequence 34)
- Language
- German
- Belongs to
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4Z3 Asses, ^V^N ^V^2 NoiVr^O INN. erklärt,") fty vollkommen hinreichend. Diese symbolische Natur der Talmudischen eoemric» wird nicht dadurch entkräftet, daS in der Misch na Kid uschin, unmittelbar «ach der Darstellung dieses ehelichen Kaufes, auch von dem Kaufe der Knechte und andrer Dinge, gleichsam als von etwas Analogem gesprochen wird.^) Wer das Talmudische Recht kennt, weiß, das äußere Aehnlichkeit oft bei noch so großer Entfernung der einzelnen Lehren eine Zusammenstellung bewirkt. Aber die anderen beiden Eingehungsweisen der Ehe, Vertrag und Beiwohnung, werden nicht minder wie die erste für Erwerbungsarten gehalten. Von beiden wird das Wort N)P kaufen, erwerben, auf gleiche Weise wie bei der ersten gebraucht.") Die Weise des Vertrags ist auch von dem ersten symbolischen Kaufe nur darin ver» schieden, daß zu demselben noch eine neue Form, die Überreichung eines Kaufbriefes hinzutritt. Uebrigens ist in demselben auch das Kaufpretium ausgedrückt, und somit die Natur der coewno gar nicht geändert. Malt kann füglich diese Crwerbungsatt mit der mancixario der Römer vergleichen, welche zugleich Vertrag, aber auch die aus demselben entspringende Erwerbungsart ist. Die dritte Form, endlich N5^2 Beiwohnung, ebenfalls eine Erwerbungsart, läßt sich füglich mit dem usus der Römer zusammenstellen. Der usus ist bekannt? lich die Art und Weise der Erwerbung der Frau durch 42) Klisckna 1r. kiäusckia cax». 1. §.1. 43) Msckna 1>. kiäusckin csp. 1. §. 2 — 6- 44) l'r. Xiäus-Mri cap. 1. §. 1. 1.Bd. Z.H. Ff