Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 1822-1823
- Issue
- 3 (1823)
- Date
- 1823-01-01
- Page
- Seite 429 (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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429 mar zum Tode,") und Abraham verjagt seinen Sohn Jsmael, und stößt ihn von der Familie aus.^) Dieses unbedingte jus vitas ae necis scheint jedoch vott Moses gemildert worden zu seyn: der Vater muß nach Mosaischem Rechte den widerspenstigen Sohn erst vor die Aeltesten der Stadt bringen, die sodann das Todesurtheil an ihm vollziehen.^) Die harten Strafen, die auf Vergehungen gegen die Eltern gesetzt sind, begreifen übrigens die Mutter mit ein, die jedesmal ausdrü<tlich mit genannt ist,") ein Umstand der das bestätigen hilft, was oben im Allgemeinen über die Frauen des Mosaischen Rechts gesagt worden ist. Simson bittet auch seine Mutter um Erlaubniß Heirathen zu dürfend) Von einem besonderen xeculium der Söhne oder von einem der Frau zugehörigen Vermögen, enthalten die Mosaischen Gesetze nichts. In der Beziehung auf die Religion unterscheidet sich die vaterliche Gewalt über die Söhne, von der über die Töchter. Der Vater ist nicht im Stande, die religiöftn Gelübde seiner Söhne zu lösen, wohl aber die seiner Töchter.^) Die Selbstständigkeit der Söhne in ihrem Verhältniß zu Gott, kann durch d'i^ bloß natürlich sittlichen Bande der Familie nicht überwunden werden, aber das Weib hat nur ihr Substantielles innerhalb der Familie, die 3t) eeuesis XXXVIII. IL. 32) (?enesiz XXI. 10. 33) veur. XXI. 13—21. 34) Lxoäus Ii. 21, 17. Levlt. XX. 5. Micha lis Mosaisches Recht II. 79-?astoret klstolrs äs!«. leßislarioa IV. 173. 35) 1uä!c. XIV. 1 — 5. 36) Numeri XXX. 4- 5- 6.