Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums · 1822-01-01 · 2 (1822) · p. Seite 397

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
1822-1823
Issue
2 (1822)
Date
1822-01-01
Page
Seite 397 (sequence 203)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2969091-2969092-2969094--414-2969518
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

397 wehrt werden, die Philosophie eines Plato, das Recht eines Ulpian zu studiren, aus welchem rechtlichen Grund soll daher jemand von dem Studium des Talmuds abgehalten werden können? Gerade dieses Studium ist bisher unter den historischen Wissenschaften der Art vernachlässigt worden, daß es sehr wünschenswerth ist, Manner von Geist und Gelehrsamkeit mögen sich diesem Studium mit Ernst und Eifer widmen. Dann aber läßt sich auch a priori und der Erfahrung nach behaupten, daß, je ein gründlicheres Studium des Talmuds neben Wissenschaft und Bildung bei den Juden statt findet, desto schneller und kraftiger eingewurzelte Mißbräuche eingestellt werden, und unwesentliche Gebrauche und Gewohnheiten aufhören werden. 3. Der Antrag, daß vorzüglich nur denen, die sich den Künste»/ Wissenschaften, dem Feldbau, einem bestimmten Handwerk oder dem reellen (wo ist die Granze?) Handel gewidmet haben, die Verheirathung vor dem fünf und zwanzigsten Jahr gestattet werde. — Ree. frägt wieder, was sagt hierzu die Freiheitstheorie, wenn man sogar die natürlichen Triebe des Menschen einschränken will? Ja, was kann überhaupt hiermit bezweckt werden? Kann die Regel aufgestellt werden, daß niemand eine Eheverbindung eingeht, der nicht eine Familie standesmäßig zu ernähren vermag, von denjenigen aber, welche sich den Wissenschaften oder Künsten ergeben, nur der unbedeutendste Theil hierzu vor dem fünf und zwanzigsten Jahr im Stande ist, so frägt es sich, welcher Vortheil würde durch jene Verordnung den jungen heirathslustigen Nicht-Handeltreibenden werden? — 4. Daß denjenigen, welche sich in Künsten, Gewerben, den Wissenschaften oder der Landwirth-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.