Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 1822-1823
- Issue
- 2 (1822)
- Date
- 1822-01-01
- Page
- Seite 395 (sequence 201)
- Language
- German
- Belongs to
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595 Aber wahrlich in dem Wissen nützlicher Kenntnisse, in dem Ueben des Denkvermögens an und für sich, kann doch nichts Nachtheiliges liegen; und welches Gewerbe Wäre schon dahin gediehen, daß nicht noch nützliche Verbesserungen von einsichtsvoller» Arbeitern zu erwarten waren? Ferner Volksbildung (§ 101 u.fg.), welche sich so wie die Jugendbildung vorzüglich auf Religion stützt. Das häufige Beten der Juden lobt der Verf.; er will aber, daß die Art und Weise eine andere Richtung bekomme. Es fehle zu dem Ende den Juden eine oberste Behörde in kirchlichen Dingen, wie sie jede andere Religionsparthei hat; und es sei diese bei den Juden um so nothwendiger, weil jeder von ihnen gelehrt zu sein und entscheiden zu dürfen glaube. Als Mittelorgane zwischen dem Volke und dieser Behörde schlägt der Verfasser Syndicate vor. Die Function der Rabbinen bleibe das rein Kirchliche und Religiöse, denen aber ein besseres Auskommen gewährt werden müsse. Hierdurch allem könne aus der gegenwärtigen Generation noch etwas anderes geschaffen werden. Aus dem größten, dem altern Theil der lebenden Generation, die ein Werk der Vorzeit sei, lasse sich nur noch wenig machen; aber für die nächste Generation solle Zwang eintreten, wenigstens für die nächsten zwanzig Jahre. Diesen Zwang solle die oberste kirchliche Behörde in Vorschlag bringen, und vorzüglich durch folgende Maaßregeln (§ 121): 1. Ein Gesetz z daß jeder Familienvater, welcher mehrere Söhne hat, ihre Bestimmung theilen und so leiten müsse, daß vorzugsweise immer nur Einer dem Handel, der folgende aber dem productiven oder dem gelehrten Stand gewidmet wefde. — Wie kann aber ein solches Gesetz