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Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums · 1822-01-01 · 2 (1822) · p. Seite 393

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Journal
Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
1822-1823
Issue
2 (1822)
Date
1822-01-01
Page
Seite 393 (sequence 199)
Language
German
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393 eines Rechts auf der einen und der Erlassung einer Pflicht auf der andern Seite im Allgemeinen ausmitteln? Lassen sich Rechte und Pflichten nach Maaß und Gewicht abschätzen? Endlich die Gleichstellung und der Genuß der vollkommenen Staatsbürgerrechte sei dem Juden auch für ftine Bildung und Entwicklung unentbehrlich (§ 63 — 73). Cultur und Bildung werde unmöglich sein, will man sie bloß erzwingen, durch Ausschließung erzwingen; sie müssen aus dem Innern des Menschen kommen. Wem Bildung heilig und theuer sein soll/ dem müsse erst das Leben selbst heilig und Werth sein. Der Verf. kommt nun zur Anwendung der von ihm vorausgeschickten allgemeinen Grundsätze (§ 74 — 124). I. Gleichstellung der Rechte (§ 75—83). Giebt es keine herrschende Kirche, so müsse die bürgerliche Lage der Juden der der übrigen Bürger gleich sein. Demnach gebühre ihm 1, Antheil an der Nationalvertretung, dem Staatsdienste und der Magistratur. 2, Freie ungestörte Religionsübung. 3, Ausübung aller bürgerlichen Gewerbe und Geschäfte, wo und welche er will. — Dies ist sein Recht und (daher) auch politisch zweckmäßig. Damit aber diese Rechte dem Juden nützen, müsse II. auch auf ihre Erziehung gesehen werden (§ 84 — 124). Der Mangel an Richtung und Bildung wäre bisher neben dem Mangel an Rechten, der entscheidende Grund der Versunkenheit der Juden, und die Herstellung gleicher Rechte und gleicher Erziehung mit den Christen, müssen den Grundstein des neuen Gebäudes bilden. Fast noch nirgends sei hierfür etwas von

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