Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 1822-1823
- Issue
- 2 (1822)
- Date
- 1822-01-01
- Page
- Seite 391 (sequence 197)
- Language
- German
- Belongs to
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391 der richtige Begriff vom Staat ist/ braucht wohl jetzt nicht mehr dargethan zu werden. Freiheit aller Bürger ist Zweck ihrer Verbindung. Genießt jeder Bürger Sicherheit der Person und der Güter, und mithin Uneitu geschränktheit der Handlungen, so weit durch sie der Freiheit der übrige.: Unterthanen nicht zu nahe getreten wird, und ehrs man so den Menschen als ein Wesen, das Vernunft besitzt, d. h. gewahrt der Staat Schutz und nur Schutz/ so ist sein Zweck erreicht, so wird in ihm Gerechtigkeit geübt. Geht man weiter, hält man die Unterthanen für Unmündige und die Regierer für Vormünder, die für das physische, wie moralische Wohl jener sorgen sollen; so ist nicht einzusehen, warum von der Regierung nicht auch bestimmt werden müßte, was und wie viel die ynterthanen essen, welche und wie viele Kleider sie tragen sotten, um physisch und moralisch glücklich zu werden. Sollte dies die Aufgabe für die Staatsregierung sein, wer könnte alsdann ihr das Recht absprechen, für Gottes Ehre und Gottesdienst das Schwerdt zu führen, und das Himmelgewölbe mit Sclavenketten fest zu halten, damit es nicht einstürze? Ware Glückseligkeit dasjenige, was der Staat bezwekken soll, und muß die ewige Glückseligkeit dem irdischen Wohl ganzlich nachstehen, wer wollte alsdann nicht eine herrschende Kirche, eine politische Religion als höchst gerecht, als höchst nothwendig erachten? Freilich klingt es recht schön und erhaben, den Zweck des Staats in Beförderung der Glückseligkeit zu setzen; aber es laßt sich am allerwenigsten von dem denkenden Verfasser erwarten, darum etwas zu behaupten, weil es hoch klingt. Derjenige Staat, welcher Schutz, Sicherheit, äußere, d. h. bürgerliche, Freiheit gewährt, Cc 2