Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums · 1822-01-01 · 2 (1822) · p. Seite 244

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
1822-1823
Issue
2 (1822)
Date
1822-01-01
Page
Seite 244 (sequence 50)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2969091-2969092-2969094--261-2969365
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

244 heim gefallen, nun durch den Uebergang zum Clericat sich von dieser Last zu befreien suchten/ nicht aber von denen, die schon dem geistlichen Stande gewidmet waren. Der größte Beweis dafür ist die Vergleichung mit den christlichen Geistlichen, die dasselbe Gesetz anstellt, denn es sagt ausdrücklich, daß auch den christlichen Geistlichen nicht gestattet würde, durch den göttlichen Dienst den Pflichten gegen die Heimath zu entweichen: ja derselbe Ausweg der in diesem Nescripte den jüdischen Synagogendienern gezeigt wird, durch Stellvertreter auf eigene Kosten den Pflichten. der Curie zu genügen, ist es, der anch für die Geistlichen der orthodoxen Kirche gilt Auch verdient es nicht einmal ein übler Einfall der Kaiser genannt zu werden, daß sie denen, die Eifer für den kirchlichen Dienst, das Decurionat scheuend, erheuchelten, die Last aus ihrem Vermögen für die Curie zu sorgen, auferlegten, weil ja solchen Freunden des Göttlichen das irdische Vermögen wenig am Herzen liegen könne. „()ui^e ariimos ckvina obLei-varions (1evinct08 nori clecer paN-imoniorum (lesideriis occuxari." So wenig aber aus diesem Umstände jemand zu folgern berechtigt wäre, daß den Geistlichen der orthodoxen Kirche durch diese Gesetze die Immunität von der Curie im Allgemeinen genommen worden sey, und etwa durch spätere Kaiser erst wieder erthcilt, eben so wenig folgt dieses aus unserem Rescripte für die Beamten der jüdischen Synagoge, die ja auch hier sogar namentlich mit den christlichen Geistlichen verglichen und ihnen gleichgestellt werden. Nicht bedeu- 128) l. 104. 105, 121, 123 Loci. I'keoä. k. r. äe äecur!. 'XII. 1.)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.