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Jeschurun · 1869-04-01 · Heft 3 (April 1869) · page 20

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1868-1869)
Issue
Heft 3 (April 1869)
Date
1869-04-01
Page
– (sequence 20)
Language
German
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198 Zur WLrdi-Zmg der ge-en»2rtige» Reform-estrebange«. ^Synode" ein Antrag in Ehesachen eingeLracht wird, welcher die klar ausgesprochene biblische ׳ Bestimmung ״Und er schreibe ihr einen Scheidebrief und gebe ihr denselben in die Hand" um stoßen will!! Sie bekennt sich zum Prinzipe der Fortgeschrittensten — wagt aber dasielbe nicht so offen auszusprechen wie diese, trotzdem sie besten : Anwendung nicht scheut! — Wir haben schon die Ansicht gehört, daß das Verfahren dieser Fraction noch unehrlicher sei, als das Streben der ersieren; wir unseren Orts gestehen, hierin keinen Unterschied machen zu können. — Eine dritte Fraction der Reformvartei, welche für sich ״die Wisienschast des Judenthums" in Anspruch nimmt, deren Wisienschast aber längst überzeugend und bis dato unwiderlect als aller Wisienschafflichkeit baar, und deren Judenthum als unjüdisch uachgewiesen ist^hat sich an den allerjüngsten Reformbestrebungen osten nicht betheiligt. Sie zieht das ״Wirken im Stillen noch vor und veranstaltet nur Entrevues en petite compagnie. Sie sucht ihre Prinzipien, die ebenfalls nichts weniger als im Jüdenthum wurzeln, vielmehr dem jüdischen Gesetze diametral gegenüber stehen, den Blicken und dem Verstäuduiß des gewöhnlichen Mannes zu entziehen und ist auch in der Praxis ein Wenig vorsichtiger. Hierdurch ist sie aber um so gefährlicher. Scheint sich doch selbst ein die Interessen des onhodoxen Judenthums vertretendes Organ in jüngster Zeit dadurch düpiren zu lasten! Temgegenüber wollen wir es hier ausgesprochen haben: so lange nicht von der Vertreten: und Anhängern dieser Fraction es ausgesvrochen ist, und alle Jünger der Wisienschast von ihnen gewarnt sind, die in den Werken ihres Chefs niedergelegten Lehren von der Ungöttlichkeit des mündlichen Gesetzes, die darin als ״geschichtliche Thatfachen" erzählten Erdichtungen und Schmähungen unserer vergangenen Gesetzeslehren, seien irrig — so lange steht auch diese Fraction außerhalb des Judemhums. Betrachten wir die Eingangs erwähnten und ähnliche Bestrebungen, wie sie ja nach Umständen von der einen oder der andern dieser drei Fractionen in's Leben gesetzt worden, so resultiren sie theils aus der Sucht, dem jüdischen öffentlichen Gottesdienste ein den christlichen Bräuchen ähnlichen Anstrich zu verleihen, theils aus der leichtsinnigsten Auffassung religiöser Tinge überhaupt, theils aus einem Thateudrange, der bei der Leichtfertigkeit und

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