Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 15 (1868-1869)
- Issue
- Heft 2 (Januar 1869)
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 50)
- Language
- German
- Belongs to
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130 66 Diener Aerzte contra die Beschneidung. will? Die Prediger und Religionslehrer mit ihrer Weigerung, unbeschnittene gesunde Knaben als eingetreten in die Gemeinschaft de- Judenthums zu bezeichnen — oder gewisse Herren, die ein solches Verlangen an sie zu stellen wagen? Und wenn es so ist, ist es dann die Gemeinschaft des Juden׳ thums, sind es die Seelsorger und Religionslehrer, die mit dieser ihrer Weigerung den, den Anforderungen dieser Gemeinschaft Widerstrebenden ״dahin drängt, sein Kind in einer andern Religion erziehen 1 lassen zu müssen?" Drängt ihn nicht vielmehr sein Widerstreben, seine Verleugnung des Symbols selbst aus dieser Gemeinschaft l hinaus? — , Und in der Thal auch der Standpunkt des Judenthums führt zu einem ähnlichen Resultate. Tie jüdische Bestimmung, den jüdischen Beruf, d. h. die Verp flichtung zur Erfüllung des jüdischen Gesetzes trägt ein Jeder, den eine jüdische Mutter geboren, oder der ohne dies zu sein, in der religiönsgesetzlichen Weise diese Verpflichtung freiwillig übernommen — und diese Verpflichtung kann durch Nichts aufgehoben werden. Der G e m e in s ch a f t des Judenthums, der jüdischen Gemeinde gehört aber unzweifelhaft doch nur de-r an, der zu dieser jüdischen Aufgabe sich bekennt, sie voll und ganz anerkennt. Denn eben die Anerkennung und Erfüllung des,Gesetzes conftituirt erst die jüdische Gemeinschaft. Derjenige, der das jüdische Gesetz nicht erfüllt und nicht anerkennt, und derjenige, der in dieser Anerkennung und Erfüllung die Aufgabe seines Lebens erblickt — sie haben in Bezug auf das jüdische Leben Nichts gemeinsam, was der eine bejaht, verneint der Andere. Die einem Wesen eigenthümlichen, dadurch es von jedem andern scheidenden Momente und Merkmale ergeben seinen Begriff. Was diese constitutiven Merkmale nicht hat, das gehött nicht unter diesen Begriff. Es gleichwohl darunter rubriciren wollen, ist logisch unmöglich. Das constitutiVe Merkmal der jüdischen Gemeinschaft ist die Anerkennung des jüdischen Gesetzes und die Unterstellung des Lebens unter sein Gebot. Was diesen Merkmalen nicht adäquat ist, das Mt nicht unter den Begriff jüdische Gemeinschaft. Keine jüdische Gememschast ohne jüdisch es Gesetz. Und dies Gesetz spricht: ״ihr sollt beschneiden das Fleisch eurer Vorhaut. Das sei zum Zeichen des Bundes