Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1869-01-01 · Heft 2 (Januar 1869) · page 49

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1868-1869)
Issue
Heft 2 (Januar 1869)
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 49)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2932754-2933206-2933209--11385-2968882
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

66 Wiener Aerzle contra die Beschneidung.!29 sie iji: ein Symbol des Judenthums." Man faffe Symbol auf, in welcher seiner Bedeutungen auch immer, als Erkennungszeichen, als sinnlich wahrnehmbarer Ausdruck einer Idee, als Zeichen der Anerkenntniß einer Idee, oder als Unterscheidungszeichen gegenüber anderen Ideen, Lehren, Gemeinschaften —: immer umfaßt die Negation des Symbols zum Mindesten doch das statuirte Zeichen der Unterscheidung, der Anerkenntniß u. s. w. Wenn nun eine Gemeinschaft sich ein solches Symbol statuirte, oder das Gesetz, auf desten Basis sich die Gemeinschaft conftituirt stiftete, für *bie Ideen, die es pflanzen will, dieser Gemeinschaft ein Symbol und spräche: wer dies Symbol nicht vollzogen, der gehört nicht zu unterm Bunde — könnte dieser Gemeinschaft irgend Jemand daS Anstnnen stellen: Ich will freilich von eurem Erkennungs- und Anerkenntnißzeichen nichts wisien, — aber ihr müßt mich auch ohne dies als Mitglied eurer Gemeinschaft betrachten, denn ich billige im Allgemeinen manche eurer Zwecke, oder ich billige sis doch mehr als ich gewisse andere Zwecke anderer Gemeinschaften billige! Wäre nicht vielmehr die Gemeinschaft ganz im Rechte, wenn sie entgegnete: Tu magst manche unserer Zwecke billigen, oder du magst auch vielleicht, wie du meinst, für sie einen viel präciseren symbolischen Ausdruck gefunden haben, — solange du nicht unser Symbol, das dieser Gemeinschaft constituirte Symbol vollziehst, können wir nicht dich den Unsrigen nennen, müssen dich vielmehr als außer Beziehung zu uns betrachten! — Die Beschneidung ist den Herrn Doktoren ״ein Symbol des Judenthums", also ein vom Judenthum statuirtes Crkennungszeichen, es zum wahrnehmbaren Ausdruck bringendes Merk- oder Anerkenntniß-, oder von Andern unterscheidendes Zeichen. Nun wohl, so gebietet die Consequenz dieser Auffasiung, doch wohl auch nach Ansicht der Herrn Doktoren auf S. 4, der jüdischen Gemeinschaft, daß sie Keinen ihr Mitglied nennen kann, der dies Zeichen verleugnet, dessen.Vollziehung unterläßt. Wen müssen Sie somit nach Ihrer eigenen Auffassung der Beschneldung als denjenigen bezeichnen, der hier entgegen allem humanem Fortschritte, entgegen dem Rechte einen unberechtigten Zwang üben will? Die Gemeinschaft des Judenthums, die an ihrem Symbole festhäll, oder denjenigen, der unter Verläugnung dieses Symooles gleichwohl dieser Gemeinschaft als Mitglied sich aufzudrängen unternehmen s

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.