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Jeschurun · 1869-01-01 · Heft 2 (Januar 1869) · page 48

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1868-1869)
Issue
Heft 2 (Januar 1869)
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 48)
Language
German
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ן o g 66 Wiener Aerzle contra die Beschneidung. Staat es nicht mehr zuläßt, daß jüdische Kinder Zwangsweise getauft werden, hat er eben das ״Amt des Proselytenmachers" aufgegeben, hat er nur der Forderung der Gerechtigkeit Genüge geleistet, nichts weiter! — Und nur die leidenschaftlichste Verblendung kann in dieser Unterlassung einer Ungerechtigkeit ״beinahe die Uebernahme des Amtes eines Proselytenmachers für unsere Religion" erblicken. ״Das Hinderniß aber" — fährt das Elaborat fort, und nun wird uns { das ganze Präludium verständlich — ״welches dem Eintritte nicht beschnittener! gesunder Knaben in die Gemeinschaft des Iudenthums entgegensteht, ist \ einzig und allein der Umstand, daß die Geburtsmatrikel, die gleichzeitig Beschneidungsmatrikel ist, im von den Behörden übertragenen Wirkungskreiie von unfern Predigern und Religionslehcern geführt wird. Einen übertragenen Wirkungskreis kann aber der Vollmachtgeber, der hier die Regie» rung ist, wieder zurücknehmen uvd einen andern Bevollmächtigten, der dann der Gemeindevorstand wäre, damit betrauen Die achtungsvoll Gefertigten stellen somit den Antrag: Ein löbl. Vor» stand möge in gerechter Würdigung, der von uns angeführten ärztlichen | Gründe, in gerechter Würdigung der Humanität und in pflichtgemäßer Be» folgung des Religiorrs-Gesetzes bei einer hohen Regierung dahin wirken, daß die Geburts und Beschneidungs-Matrikel aus den Händen der Seelsorger genommen und insolange in jene des Gemeindevorstandes gelegt werden möge, bis die Eivilregister durch ein Reichsgesetz allgemein eingeführt sein werden. Treten wir diesem unter Anrufung des Rechts, der Humanirät und Gerechtigkeit inaugurirten Anträge einmal näher. Die anderweitige Uebertragung der Geburts- und Beschneidungs-Matrikel ist nicht der eigentliche Endzweck des Antrages, ist vielmehr nach den eigenen Worten des Elaborats nur Mittel zur Erreichung eines f andern Zweckes—: das Hinderniß, welches dem, Eintritte unbe- | schnittener gesunder Knaben in die Gemeinschaft des Judenthums * entgegensteht, zu beseitigen, somit also die Möglichkeit der event. ß zu erzwingenden Aufnahme derselben in die Gemeinschaft des Judenthums zu schaffen. Messen wir dieses Verlangen zunächst an dem Kanon, den die Herrn Unterzeichneten hinsichtlich der Beschneidung auf S. 4 selber aufstellen. Tort versichern sie: ״daß es nicht denkbar ist, zu glauben die Beschneidung werde je -aufhören, das zu sein, was

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