Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 15 (1868-1869)
- Issue
- Heft 2 (Januar 1869)
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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106 66 Wiener Aerzte contra die Beschneidung. rum nicht auch dem Unterthan des Gesetzes zu — W o ist somit der Widerspruch mit Moses? — Und was nun Ihre Scrupel be, trifft, ״daß unsere Voreltern von denen wir Alle unmittelbar abstammen, keine Juden gewesen", so überlassen wir demjenigen, der Ihre Prämisse: der Kern des Judenthums sei die Beschneidung, aufnehmen sollte, die dankbare Aufgabe Sie hinsichtlich Ihrer Ahnenprobe zu beruhigen und Ihnen — wenn er es über sich gewinnen kann — zu beweisen, daß Ihre Voreltern doch nicht geringere Juden waren als Sie. Wir würden endlich auch darüber uns wundern müssen, daß die Herren Unterzeichneten sich der Mühe einer Wanderung in die weite Wüste unterzogen — warum in die Ferne schwerfen? Denn auch heute noch bestimmt ja das Beschneidungsgesetz, daß ein Knabe, dessen Geschwister an der Beschnerdung gestorben, nicht beschnitten werden darf —oder ereignet sich etwa dieser Fall, dessen häusigcs Vorkommen wir nach den Ausführungen des Elaborats wohl eigentlich annehmen müßten, gleichwohl so selten, daß er den Herren Doktoren trotz ihrer doch gewiß ausgedehnten Praxis nicht im Entferntesten bekannt geworden? Und ist Ihnen auch folgende ebenso in Uebung stehende Vorschrift unbekannt, daß nämlich sobald die individuelle körperliche Disposition des Kindes der Vollziehung der Beschneidung am achten Tage irgendwie Bedenken entgegenstellt, dieselbe aufgeschoben werden muß, bis das Bedenken.begründende Moment gehoben ist? Nach Ihrer Ausdrucksweise auf der neunten Halbfette des Elaborates: ״Das Hinderniß aber, welches dem Eintritte nicht beschnittener, gesunder Knaben in die Gemeinschaft des Judenthums entgegensteht ist einzig und allein der Umstand" u. s. w., müßten ,wir doch wohl glauben, daß diese Vorschrift den Herrn Unterzeichneten sehr wohl bekannt sei — und dann ist es Ln der That mehr als seltsam, daß sie diese, für eine gerechte Würdigung der Beschneidüng vom ärztlichen Standpunkte aus doch eminent wichtige, und unbedingt unerläßliche Vorschrift weder bei dieser Gelegenheit, noch bei einer anderen — und Anlaß gab es genug dazu — erwähnen, während für nicht zur Sache gehörige historisch-theologische Untersuchungen, für die vagsten Behauptungen ihre Feder Gelegenheit und Tinte wahrlich im Ueberfluß fand!