Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 15 (1868-1869)
- Issue
- Heft 2 (Januar 1869)
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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102 00 Wiener Aerzte contra die Beschneidung. schen lasten, daß die Sätze, Ln welchen sie die Resultate ihres Forschens und ihre wiffenschaftliche Ueberzeugung niederlegen, über ihre innere, sachliche Begründung und Schlußfäbigkcit befragt werden und ihre Behauptungen durch Belege sich zu legrtimiren haben. Um so Willkommener wird ihnen dies sein, — denn mit dem Bewußtsein einer noch gesteigerten Verantwortlichkeit, mit dem gewissenhaftesten Ernste werden sie die Bahn des Forschcns betreten, werden sie angstlich auf jedem Schritte sich belauschen, mit noch aufmerksamerer Vorsicht die erlangten Resultate prüfen und sichten — wenn, wie dies in der Beschneidungsfrage der Fall ist, der Gegenstand ihres Forschens ein Institut ist, das der Ueberzeugung vieler Hunderttausende als ein gottgebotenes, unantastbar heiliges seit Jahrtausenden gilt, und die aufzustellenden Resultate vielleicht eben diesem Institute gegenüber eine gegensätzliche Stellung einnehmen könnten. — Auch die Herren Unterzeichner der Eingabe versichern, dieses ernstesten Anspruchs, den der Gegenstand und sie selber an sich zu stellen haben, bewußt zu sein. Denn das ist wohl der Inhalt des Satzes: ״Die achtungsvoll Gefertigten denken nicht im Entferntesten daran, an den Satzungen und Ueberlieferungen ihrer Religion rütteln zu wollen; sie achten den Glauben ihrer Väter und halten ihn hoch; aber, wenn es sich, wie im gegebenen Falle um Gesundheit und Leben handelt, ist es ebenso die heilige Pflicht des Arztes, vor etwa drohenden Gefahren zu warnen und selbe ferne zu halten, als eS sein Berus und seine Pflicht ist, die bereits bestehenden Gefahren zu bekämpfen." Sehen wir denn, ob' diese Erwartungen sich verwirklichen und ob das Elaborat dieser Versicherung entspricht. Die einleitenden Sätze enthalten neben der bereits angeführten Versicherung den Hinweis darauf, daß die Gefahren, welche die Beschneidung für Gesundheit und Leben nengeborner israelitischer Knaben mit sich bringe, bereits seit langer Zeit und zu wiederholten Malen die Aufmerksamkeit der Aerzte und Laien auf sich gezogen habe. Letzteren bleibe ״allerdings nichts übrig, als das so quälende Bewußtsein einer drohenden Gefahr durch die unerbittliche Noch- Wendigkeit eines zum Gesetze gewordenen rituellen und religiösen Herkommens (8io!) niederzukampfen." Die Aerzte aber hielten sich für verpflichtet und berechtigt, ״ohne die schuldige Achtung vor religiöser Sitte und lleberlieferung zu vergesien, auf die Gefahren dieses operativen Eingriffes aufmerksam zu machen, nach Kräften