Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 52 (30.12.1886)
- Article
- Die Agitation gegen das Schächten
- Date
- 1886-12-30
- Page
- 818 (sequence 2)
- Language
- German
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818 mir im Grunde einerlei zu sein. Denn wenn 3) zu bejahen wäre, so läge ja eine Veranlassung vor, die Betäubung vorzunehmen. Allein ich habe mich schon bei anderer Gelegenheit dahin geäußert, daß meiner Ueberzeugung nach das Thier nach Eröffnung der großen HalSgefäße durch einen ausgiebigen Schnitt nur außerordentlich kurze Zeit leidet. In Folge der Plötzlich cintretenden gewaltigen Anämie des Gehirns (wenn auch diesem noch durch die Aa. vertebrales etwas Blut zugeführt wird) muß nach allen unseren Erfahrungen fast augenblicklich Ohnmacht und Bewußtlosigkeit eintreten. Unzweifelhaft ist dies der Fall, sobald das Thier in Folge der Verblutung in die sogenannten epileptoiden Zuckungen verfällt, da Bewußtlosigkeit sogar der wesentliche zuletzt übrig bleibende Theil des als Epilepsie bezeichnten Symptomcnkomplexes ist. Daß man dem Thicre Qualen ersparen, die Zeit bis zum Schwinden des Bewußtseins abkürzen könne durch eine Gehirnerschütterung oder durch einen Stich in das Nackeumark, halte ich umsomehr für zweifelhaft, als, soviel ich urtheileu kann, ohne dem Schächten bcigcwohnt zu haben, zum Anbringcn ciueS betäubenden ' Schlages oder zur Ausführung des GemckstichcS eine ziemlich umständliche Lagcrvcränderung und erneute Fizirung des Thieres erforderlich sein dürfte. WaS die zweite Frage betrifft, so läßt sich behaupten, daß durch dm Genickstich die Qualität des Fleisches insofern eher verschlechtert werden würde, als in Folge der epileptoiden Zuckungen daS Fleisch mürber sein wird, welche Zuckungen, da sie nach Kußmauls und Tennerö berühmter Arbeit, vom Mittelhirn auögehen, nach dem Genickstich nicht mehr stattsinden können. Wie sich dies nach einer betäubenden Gehirnerschütterung verhalte, ist mir nicht bekannt, im Großen und Ganzen läßt sich aber behaupten, daß diese verschiedenen VerfahrungSarten keinen in Betracht kommenden Einfluß auf die Genießbarkeit dcS Fleisches nach gelöster TodtensLarre, wie man dasselbe zu essen Pflegt, ausüben werden." Von Bezirksarzt Büttel in Kissingcn, unterm 4. Dezember 1886: ״Auf Ersuchen, mich über die Fragen auSzusprcchcn, ob 1) eine Veranlassung vorliegt, nach Vollzug des HalSschnittcS beim ״Schächten" durch irgend einen weiteren Alt die angeblich noch andauernde Schmerzcmpfindung dcS Thicrcö zu vermindern? 2) eine Betäubung durch den Kopsschlag oder Genickstich nach dem Schächtjchnitte hinsichtlich der Qualität deö Fleisches sich als zweckmäßig erweist? 3) durch jene Betäubung eine Verkürzung dcS Schmerzes für das geschachtete Thier gesichert sei. kann ich auf Grund einer auf nahezu 30 jährigen Beobachtung beruhenden Erfahrung Folgendes koustatircn. ad 1) Eine Veranlassung, nach Vollzug deö HalSschuiUeS beim ״Schachten" durch irgend einen weiteren Akt die angeblich noch andauernde Schmerzempfindung des ThiereS zu vermindern, dürste nach keiner Richtung hin vorlicgcn, da nach dem Schachtschnitte in einem Zeiträume von durchschnittlich kaum einer halben Minute Bewußtlosigkeit bei den: betreffenden Thicre ciutrilt. Hierdurch erfolgt in denkbar kürzester Zeit Blutenllcerung des Gehirns, — Gchirnanacmie, — und hiermit Auf- Hebung des Empfindungsvermögens. Durch irgend welchen andern Akt, — Genickstich oder Kopsschlag, — nach dem ״Schächten" eine raschere Bewußtlosigkeit des Thiereö bewerkstelligen zu wollen, erscheint ebenso überflüssig als zwecklos, da bis zur Ausführung dieses Aktes, — wozu der Kopf des Thieres zuvor wieder in eine andere Lage gebracht werden müßte, — zweifellos schon Bewußtlosigkeit des ThicreS durch die bereits ciugctrctene Gchirnanacmie erfolgt ist. ad 2) Auch hinsichtlich der Qualität dcS Fleisches wird eine Betäubung durch Kopfschlag oder Genickstich nach dem ״Schächten", nur einen Mißerfolg erzielen, da in Folge derselben die Energie dcS abfließenden Blutstromes verringert und die möglichst vollkommene Ansblutung dcS ThiereS gehindert wird, ein Umstand, der für die Haltbarkeit des Fleisches von sehr wesentlicher Bedeutung ist. Weniger gut von Blut entleertes.Fleisch geht, insbesondere in der wärmeren Jahreszeit oder bei einem hohen Feuchtigkeitsgehalte der Luft, ersahruugsgemäß viel rascher in Zersetzung über als solches, bei dem die Blntcntleernng möglichst vollkommen erfolgte, ad 3) Durch eine Betäubung deö Thiereö nach dem Schächten wird zweifellos in der weitaus größten Mehrzahl der Fälle eine Verlängerung statt einer Verkürzung deö Schmerzes für daS Thier verursacht werden. Wie bereits erwähnt, muß zur Vornahme deS Bctäubungsoktcs die Kopflage deö ThiercS, wie solche zun! Zwecke deö SchächtenS erforderlich ist, verändert und der Kops nach vorwärts gebogen werden. Hierdurch wird dir Streckung deö Halses aufgehoben und schon dadurch eine Verlangsamung im Abfließcn deS BlutcS aus dem Gehirn veranlaßt, das Bewußtsein aber int gleichen Verhältnisse verlängert werden. Erwägt mau noch, daß der Akt des BetüubcnS, gleichviel, ob durch Kopfschlag oder Genickstich, sehr häufig nicht mit der nöthigcn Präzision, sondern oft recht mangelhaft von nicht genug geübten Personen geschieht, so ist unzweifelhaft eine Verkürzung deö Schmerzes des ThicreS hierdurch nur in den seltensten Fällen zu erwarten, während eine Verlängerung desselben wohl in der weitaus größten Mehrzahl derselben nnvernieidlich ist. DaS einfache Schächten hingegen, ein Akt, der geringe Geschicklichkeit voraussctzt und fast ausnahmslos.mit der crwünschtesten Sicherheit auögefuhrt wird, hebt das Gefühlsverntögen des ThiercS in kürzester Zeit auf und reduzirt