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Jeschurun · 1886-12-23 · Heft 51 (23.12.1886) · p. 802

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Journal
Jeschurun
Volume
19 (1886)
Issue
Heft 51 (23.12.1886)
Article
Der jüdische Religionsunterricht
Date
1886-12-23
Page
802 (sequence 2)
Language
German
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802 sklavisch den Regeln der deutschen Sprache unterwirft, vielmehr mit einer größeren oder geringeren Freiheit, je nach Maßgabe ihrer Bildung, ihres geschäftlichen Verkehrs und sozialen Umganges sich davon emanzipirt, so hat der Lehrer der deutschen Sprache bei seinem Unterrichte sich nach dieser Gepflogenheit des Hauses zu richten und um jeden Konflikt mit dem letzteren zu vermeiden und um die Wern in den Augen der Kinder nicht als Stümper und Ungebildete erscheinen zu lassen, die Lautlehre nur unter Berücksichtigung dcS elterlichen Dialekts, die FlcxionStehre aber gar nicht und die Syntax nur ganz oberflächlich in der Schule zu lehren?? Würde man eine solche Schulbehörde nicht für Schilda oder Schöppenstedt oder gar für das Narren Haus reif erklären?? Nun, so sehr wir über eine solche schulbchördliche Weisheit die Hände znmmmenschlagcu würden, so ist eS doch nur zn sehr wahr, daß in vielen Geiitcinbc« dieselbe für den jüdischen Religionsunterricht maßgebend ist. Wir wollen hier nicht des an Frivolität grenzenden Spiels gedenken, das von einer Stelle, die sich die Führerschaft der jüdischen Gemeinden Deutschlands vindizircn mochte, vor Kurzem getrieben wurde, da sie für den jüdischen NcligionSntttcrrichL einen Lehrplan auSarbciten ließ, in welchem mit einer bewunderungswürdigen Konsequenz eine ganze Kategorie von Gesetzesbestimmnngen bei den; Pentateuch-Unterrichte anSgenwrzt war. Wir haben von der Klugheit dieser Stelle eine viel zu hohe Meinung, um nicht anzunchmen, daß sic hierbei in wohlüberlegter Absicht gehandelt, um das eigentliche Ziel ihrer Bestrebungen durch Verkümmeruug der Kcnntniß dcS jüdischen Gesetzes zu erreichen, wobei nur das das Wunderbare ist, daß trotzdem eine große Anzahl von gcsctzcStrcucn Männern und Gemeinden noch immer sich ihrer Führung hingiebt, sie kräftigt und unterstützt. Nein, diese Stelle ist über einen solchen Schildbürgerstreich erhaben. Ws sie einen solchen zu üben scheint, da ist es die sich wahnsinnig stellende OdysscnS-Klugheit, welche sie sich zum Vorbild nimmt. Wir wollen hicr nur der harmlosen Leute gedenken, die einen gestattenden Einfluß auf den jüdischen Religionsunterricht anSübcn und in vcrntcintlichcr Weisheit erwägen, was wohl als jüdischer NcligionSunterricht gelehrt werden kann, und demgemäß den Lehrer mit Anweisung versehen. O. das sind meistens sehr bedächtige und weitsichtige Männer, denen das Gcmcindcwohl sehr ain Herzen liegt. Sollen wir eine kleine Probe der von diesen dem Lehrer der jüdischen Religion crtheiltcn Orders zum Besten geben? Da ist in einer Landgemeinde ein Vorsteher, ein wirklich braver Herr, der in der That dasjenige, was er von dem jüdischen Gesetze kennt, unter Opfern gewiffenhaft erfüllt. Er hält sein Geschäft am Sabbath streng geschlossen u. s. w. Er dünkt sich sehr ״fromm", und zwar ist er in der That auch der Frommste in der Gemeinde. Was er für verboten erachtet, das ist verpönt, was er aber ans Gewohnheit und Unkenntnis übt, das ist unbedingt erlaubt. Er spricht zu dein neu cngagirtcn NeligionSlehrer.״ ׳Sie müssen der Jugend das Judcnthnm ernst cinprägen, damit die Sabbathcntheiligung und andere GcsetzeSvcrlctzungen nicht noch mehr überhand nehmen, als es leider Gottes schon der Fall ist. Lassen Sie sich dabei von Niemandem beirren, ich will Sie schon unterstützen. DaS aber sage ich Ihnen, Chassidim können wir hicr nicht gebrauchen, das ist nichts für uns. Ich bin ein schlichter Jude und so sollen auch meine Kinder werden. Da habe ich mit Ihrem Vorgänger manchen Streit gehabt. Der hat meine Kinder gelehrt, daß man am Sabbath nichts tragen darf, daß man nur Koscherwein trinken darf und solche Ucbertriebenheiten mehr. Die lassen Sie gefälligst bei Seite, wenn wir befreundet bleiben sollen." Da handelt eS sich in einer größeren Genwinde um die Einführung eines RcligionöbncheS. Die Herren der Schnlkommission bcrathcn eingehend. Hören wir die Bedenken. ״Wir können doch wahrlich unseren Kindern nicht ein Buch in die Hand geben, in welchem noch gelehrt wird, daß man sich daS Barthaar nicht mit einen! Nasirmesscr abuehmen darf", meint der eine der Herren. ״Nein, die Lehre von dein Messias und der einstigen Rückkehr nach Palästina, das dürfen unsere Kinder nicht lernen!" spricht ein Anderer. ״Wir glauben nicht daran, und unsere Kinder sollen auch nicht daran glauben." Ein Dritter spricht: ״Ich finde in diesem Buche die Speiscgcsetze in aller Ausführlichkeit erwähnt. Ich protestire gegen die Einführung dieses Buches. Sollen wir bei unscrn Kindern GewissenSskrnpcl erregen?" Und so sprechen auch ein Vierter und ein Fünfter. Der wünscht dieses nicht gelehrt, der verlangt jenes Gesetz ausgeschlossen. Man einigt sich schließlich, bcrücksichtigt die meisten Bedenken und crthcilt demgemäß dem Lehrer der jüdischen Religion die Anweisung, daß er die jüdische Religion nicht unterrichten solle, sondern nur dasjenige״ was den Herren Vorstehern und Schulräthcn beliebt und was sie als angemessen erachten. Und der Lehrer? Ach, wenn der opponiren wollte, eö nützte ihm nichts. Er wagt vielleicht einige schüchlerne Einwendungen, die keine Berücksichtigung finden, und dann beschwichtigt er sein Gewissen, daß er doch jedeusalls nichts lehre, was i!n Gegensatz zur Wahrheit sei, und die für den Religionsunterricht knapp bemessene Zeit ohnehin nicht auSreicht, daS ganze Gebiet der

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