Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 51 (23.12.1886)
- Article
- Der jüdische Religionsunterricht
- Date
- 1886-12-23
- Page
- 803 (sequence 3)
- Language
- German
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NeligionSsatzungcn zu erschöpfen. Wir wollen mit dem bcdaucrnswerthen Ncligionslchrcr, der die Schmach dieser unwürdigen, unvernünftigen Behandlung des Religionsunterrichts tief empfindet, nicht rechten. Er hat den schweren Kampf ums Dasein zu bestehen -- und gerade er wird aus vollster Uebcrzeugung uns zustimmen, wenn wir die schmerzliche Thalsachc konstaürcn, daß also in vielen Gemeinden der Jugend die Kcnntniß des Jndcrithums vvrenthallcn bleibt, und daß hierin mit eine der wesentlichsten Ursachen für den beklagenswürdigen Verfall jüdischen Lebens und Geistes zu suchen ist. Aber auch wo nicht geradezu, wie hier nach der Wirklichkeit gezeichnet, dem Lehrer höheren OrtS verboten ist, einen gedeihlichen NeligionSunterricht zu crthcilcn, wo vielmehr dem Lehrer freie Hand gelassen ist, wird in vielen Fällen verabsäumt, die jüdische Religion in dem vollen Ernste ihrer Bedeutung für das Leben der Jugend vor die Seele zu führen. Der Lehrer selbst nimmt oft Anstand, sie also zu!ehren. Er wagt cS nicht, weil er selbst den Konflikt mit dein Eltern- Hause fürchtet. Wie viele Kreise sind nicht vorhanden, in welchen die praktische LebcnSgcwohnheit des Hauses im Gegensatz zn dem NckigionSgcsetzc steht? So wenig der Lehrer sich scheut — um in dem früher angeführten Beispiel zu bleiben — unbekümmert darum, ob ein großer Theil seiner Schüler Eltern hat, die mit den Gesetzen des Dativ und Akkusativ in Konflikt liegen, diese Sprachgesetze in ihrer ganzen Strenge zn lehren und die Schüler Ln deren richtigen Anwendung zn üben, ebenso wenig, und noch viel weniger, sollte der Lehrer irgend welches Bedenken hegen, die Gesetze der Ncligion seinen Schülern in ihrer ganzen Schärfe zu erläutern und cinzuprageu. Das geschieht aber leider sehr oft nicht. Wir fragen beispielsweise, in wie viel Ncligionsschulen wird etwa der Ernst des Sabbathgcsctzcs in seinem vollen gesetzlichen Umfange nachdrücklich betont? In wie vielen wird z. B. dieser Ernst an der Thalfache erläutert, daß aus die frevelhafte, vor Zeugen nach vorhergegangencr Verwarnung geübte Sabbatheutheiligung die Todesstrafe gesetzt ist, und daß die beiden einzigen vollstrccktcn Todesurthcite, welche in dem Pentateuch erwähnt werden, wegen der Verbrechen der Gotteslästerung und der Entheiligung des SabbathS durch das Sammeln und Ucbcrsühren von Neiscrn aus dem allgemein.en in das private Gebiet, verwirkt worden sind? Was dem jüdischen Religionsunterrichte in vielen Gemeinden fehlt, können wir deshalb dahin zusammenfassen: gewissenhaft fromme Rcrigionslchrer einerseits, andererseits aber im8 Bewußtsein von dem vollen Ernste und der ganzen Bedeutsamkeit des jüdischen NeligionSgcsetzes. Wie Läßt sich bei dem Mangel dieser allerersten unabweistichen Vorbedingungen ein gedeihliches Resultat erwarten? Wie:nag man nur hoffen, daß ein solcher Unterricht dem einreisenden Verfall Einhalt gebieten kann? Wie will man verkennen, daß gerade ein solcher Unterricht, von solchen Lehrern ertheilt, nur Unheil bringt? Wahrlich, wir möchten um des Himmels Willen nicht irgend einem wackcrn Lehrer zn nahe treten, aber gerade die ernsten, wackeren Lehrer sind die ersten, welche uns gewiß beipflichten werden. NoMdentlMund IndeirherrMt. (Schluß.) Es giebt keine furchtbarere Versündigung an dem sittlichen Charakter des Volkes, an der Wohlfahrt des Staates, an dem Adel des Menschen, als die geflissentiiche Verbreitung einer solchen ungeheuerlichen Lüge wie der von einer ״IndenHerrschaft" nebst all dem abscheulichen Firlefanz, mit dem zur Erhöhung des Effektes dieselbe in die Welt hinauSgeschricen wird. Der Mörder tritt auf sein Opfer zn und streckt cS mit einem Schwertstreich zn Boden, der Ränder lauert im Hinterhalt und werft sich auf seine Beute, der Lüsterne fröhnt seiner Leidenschaft, der Betrüger überlistet den Arglosen. Sie Alle sprechen den heiligsten Gesetzen Hohn und begehen Verbrechen. Aber ihr verbrecherisches Werk vernichtet oder schädigt nur die Existenz eines einzelnen JndioidumS, aber ihr Thun wird von ihnen der Welt Verborgen gehalten. Sie wagen es nicht in frecher Schamlosigkeit sich ihrer Handlung öffentlich zu rühmen, sie versuchen nicht, ihr Verbrechen als heilige Pflichtübung auszugeben, sie crdreisten sich nicht, zu verlangen, ob ihres verbrecherischen Treibens als Priester der Moral und als Tugendhelden verehrt und mit der Bürgerkrone geschmückt zu werden. Da leben Bekenner des einzig-einigen Gottes still und friedlich auf Erden, Nachkommen Abrahams, deS hehren Mannes, der als erhabenes Vorbild opfersrcudigstcr Pflichttreue, reinster Gottcserkenntniß, hingcbenster Menschenliebe noch nach Jahrtausenden von der gesummten zivilisirten Menschheit verehrt wird. Es ist das Volk Israel, welches, der Offenbarung des göttlichen Gesetzes am Sinai gewürdigt, die Lehren und Satzungen dcr Menschheit überliefert hat, die die Grundlage der Sitte und des Rechts geworden, auf welcher sich das individuelle und gesellschaftliche Leben dcr Böller und Staaten erbaut. Gegen diese Menschen, welche seit langer, nach Jahrhunderten zählenden Zeit mit anderen Stämmen vereint im Lande wohnen, an deren Wohlfahrt Mitwirken, deren Freiheit mit be-