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Jeschurun · 1886-12-09 · Heft 49 (9.12.1886) · p. 770

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Journal
Jeschurun
Volume
19 (1886)
Issue
Heft 49 (9.12.1886)
Article
Der jüdische Religionsunterricht
Date
1886-12-09
Page
770 (sequence 2)
Language
German
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770 durch sein Beispiel die Schüler zu einem Verstoß gegen die Kasusrcgeln zu verleiten, so wenig selbstverständlich ist cs in vielen Kreisen, daß der Lehrer der jüdischen Religion seine Schüler nicht durch sein Beispiel zu einem Verstoß gegen die Neligionsgesetze verführen darf. Wie können wir unsere Kinder einem Lehrer zum Unterrichte in der deutschen Sprache anvertrauen, welcher sie allerdings lehrt, daß diese oder jene Präposition den Dativ oder Akkusativ regiert, aber in der Praxis selbst fortwährend gegen diese nnautastbarcn Normen sündigt und so in den Schülern den Glauben erweckt, man könne ganz gut Deutsch sprechen, wenn man auch cö mit dem Dativ und Akkusativ nicht so genau nehme? Das leuchtet einem Jeden, ein und die hochmögenden Herren Vorsteher, Gcmeindevertrcter und Schuldeputirtcu werden auf die Entfernung eines Lehrers der deutschen Sprache dringen, der den Kindern der Gememdemitglieder ein so verderbliches Beispiel gewährt. Sollte aber ein oder der andere um die gewissenhafte Befolgung der Neligionsgesetze seitens seiner Kinder besorgter Vater bei denselben gebietenden Herrn dahin vorstellig werden, diesem oder jenem Lehrer den Unterrieht in der Religion zu entziehen, weil er der Jugend das Beispiel einer Nichtbeachtung der Ncligionsgebote biete, so zuckt man die Achsel und nennt es wohl gar intolerant, daß man sich um das religiöse Privatleben des Lehrers kümmert. Man tuende nicht ein, daß wir hier übertreiben, und daß keine Gemeinde einen Lehrer dulden werde, welcher am Sabbath mit der brennenden Zigarre im Munde aus der belebtesten Hauptstraße promeniren oder in einem Restaurant sich öffentlich au SchwciuekotcleiteS oder Hasenbraten delektire, es sei denn, daß die Ge-׳ mciude selbst der ausschweifendsten Reform huldigt, wie solches wohl in Amerika, aber in Deutschland nur in sehr seltenen Ausnahmen Vorkommen möge. Wir können zugeben, daß jüdische ReUgiouSlehrer solcher frappircnder GcsctzeSverlctzungen nur in wenigen Gemeindcn ohne Besorgniß für ihre Stellen sich schuldig machen dürfen — obgleich man auch in Bezug ans die Anzahl solcher Gemeinden sich leicht tauschen möchte — wir halten aber gleichwohl unsere Ansicht aufrecht und wollen diese durch ein Beispiel aus dem Leben begründen. Welches ist die erste religiöse Unterweisung, die der Alcph-Beth-Schüler in der Schule zu erhalten Pflegt? Die kleinen Segenssprüche, die ברכות. Die übt der Lehrer mit dem kleinen Knaben und dem kleinen Mädchen ein: was sagt mau, bevor man Wasser, Kaffee oder Bier oder sonst ein Getränk außer Wein trinkt? was, bevor man Aepsel, Birnen, Pflaumen oder sonstiges Obst ißt? In der Pause aber oder bei bem Besuche, den der Lehrer dem Elternhause abstattet, sieht das Kind, wie ein Lehrer eine Erfrischung zu sich nimmt, ohne diese ברכות zu sprechen. ״Ja solche Kleinigkeiten — wer wird auch so rigoros sein!" wird man ein werfen. Lassen wir einmal die Erörterung über diese Kleinigkeiten und diese Rigorosität bei Seite und fragen uns lieber: was spiegelt sich in der Seele des Kindes von dieser Wahrnehmung wieder? Man denke doch, daß dem Kinde die Uebung dieser Segenssprüche als Religion, als religiöses Gebot, als von Gott gebotene Pflicht gelehrt worden ist. Der reinen Kindesseele ist das Göttliche heilig. Dem Kinde erscheint jedes Gebot als gleich verbindend. Dasjenige was man ihm als von Gott geheißen zu üben lehrt, das erfüllt es gern und freut sich des Bewußtseins eine Gott wohlgefällige Handlung geübt zu haben. Für es cxistiren keine Kleinigkeiten. Die Pflicht der ברכת ist ihm als Religion gelehrt worden, die Nichtbeachtung dieser Pflicht ist ihm Sünde, weil Ungehorsam gegen den Willen Gottes. Haben denn nicht Eltern und Lehrer es gewöhnt, den Begriff des Guten und Bösen als den des Gehorsams und des Ungehorsams aufzufassen? Eltern und Lehrer strafen es wegen einer Zuwiderhandlung gegen ihr Gebot, und cS empfängt die Strafe im Bewußtsein, solche verdient zu haben, weil es sich gegen die Majestät deS Eltern- oder Lehrer-Willens empört. Und haben denn nicht Eltern und Lehrer es gewohnt, Gott als den Vater aller Menschen zu verehre!!, als den Vater der Eltern und des Lehrers, dem also auch Eltern und Lehrer Gehorsam schuldig sind? Da nimmt nun das Kind׳ .wahr, daß der Lehrer das Gebot der Religion mißachtet, das Gebot, das er selbst ihn als Religion gelehrt! Der Lehrer der Religion ist also ein Sünder, ernst Gott ungehorsam, oder aber, man brauche den Geboten der Religion nicht zu gehorchen, es komme nicht so genau darauf au, ihnen zuwider,zuhandeln — das ist die Vorstellung im Gemnthe des Kindes. Der Lehrer der Religion, in den Augen des Schülers ein Sünder — kann der Unterricht eines solchen fruchtbringend sein? Die NeligionSsatznngen, die Gebote Gottes, erheischen keinen unverbrüchlichen Gehorsam — könncu sie alsdann auf Beachtung und Gehorsam Anspruch machen? Mit der unterlassenen ברכת hat der Lehrer seinem Religionsunterrichte die Kraft entzogen, befruchtend auf das Gemüth und die Handlung des Kindes zu wirken; er hat dainit die Freudigkeit deö Schülers an dem Unterrichte in der Religion ertödtet; er hat damit den Keim zu dem Treubruch gelegt, den das erwachsene Kind spater üben wird; er hat damit eine Menschenscele ihrem Schöpser, ihrer Pflicht entfremdet; er hat damit für religiöse Gleichgültigkeit, Verachtung der Religion oder Heuchelei den Grund gelegt.

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