Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 44 (4.11.1886)
- Article
- Eine Verhandlung des ungarischen Landtages vor funfzig Jahren
- Date
- 1886-11-04
- Page
- 698 (sequence 2)
- Language
- German
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698 Befugnisse theilhästig zu machen. — Die Einwilligung der Grundherrschast nach der ersten Bedingung der Magnaten giebt sie wieder der Willkür Preis. — Daö andere Bedmgniß macht ihnen wieder die Bearbeitung des Grundes unmöglich; denn der Israelit muß seinen Sabbath und den Sonntag der Christen halten, dadurch verliert er 104 Tage im Jahre. — Durch einen Grundbesitz ist er verpflichtet, der Herrschaft 104 Tage zu dienen, andere Tage hat er wieder auf die öffentliche Arbeit zu verwenden, und was bleibt ihm sonach zur Bearbeitung seines eigenen Bodens übrig? — Soll man ihnen übrigens Bedingungen vorlegen, so sei es die Kenntniß der ungarischen Sprache und die Zusicherung, ihren Lebenswandel ehrlich fortzuführen!— Na.gy Pal wünscht die Bestimmung der Gründeanzahl, welche dem Israeliten in einer Ortschaft zu belassen seien; denn sonst würden sie nach und nach, da sie Geld haben, eine ganze Ortschaft allein besitzen, und der Grundherr käme in große Verlegenhcit in der Arbeitzeit. Samstag würde der Jude nicht gehen, und Sonntag würde ihm der Pfarrer die Arbeit nicht erlauben. Daher der Sprecher die Vertegung der Feiertage auf die Wintermonate und des Sabbaths auf den Sonntag für nöthig erachtet. Auch erkennt er für nothwendig, diese Volksl klasse zur Feldarbeit mit Zwang anzuhalten, denn nach seiner Meinung ist nur jener ein nützlicher Bürger im Vaterlande, welcher so viel erzeugt, als hiureicht, daß er sich und Andere davon ernähren kann. — In unfern! Lande ist noch eine andere Volksklasse, ״die Zigeuner", die haben die Erlaubniß, einen Bürgergrund zu kaufen; ziehen aber das Musiziren, Schmieden und Stehlen vor; — man müßte daher diese und den Juden ein wenig zur Feldarbeit zwingen. — Busan (Kroatien) und Marczibanyi (Neutra) akzeptiren das Nunzium der Magnaten. — Iapszaz (HeveS) wünscht den Israeliten das Bürgerrecht zu ertheilen, da dieses aber erst später aufzunehmen beschlossen wurde, so tritt er der Meinung des Szader Oblcgaten bei und ei klärt die Neligionsvcrfolgungen als Schaden bringend für den Staat. — Horvath (BekeS): die beschränkenden Bedingnisse gegen die Juden sind nicht nothwendig. — ES ist noch Gottlob in unser»! Vaterlande so viel Grund, daß auch für die Israeliten noch etwas übrig ist. — Wenn die Bewilligung der Grundherrschast erst den Ausschlag geben soll, ob er sich einen Grund kaufen könne, so kann in einem Komitat, aus den Gütern der Familie Harne?, vermöge bestehender Statuten, kein Jude etwas kaufen. — Mihalyi (MarmorsS): Der Antrag des Veßprim.er Oblegaten wegen Verlegung des Sabbaths auf den Sonntag ist ihren Dogmen zuwider; und somit stimmt er weder für dieses, noch, für die Bedingnisse der. Magnaten. — Andrasy (Gran): die Unterdrückung hat das eigen, daß der Unterdrückte den Unterdrücker haßt und . nur darauf bedacht ist, sich wenigstens das zu seiner Aufrecht- Haltung Nothwendige zu verschaffen, und so kam cs, daß die unterdrückte israelitische Nation sich nicht höher anfgefchwnngen. Die Behauptung des Oedenburger Abgeordneten, als wären die Israeliten im. Allgemeinen reich, ist ungegründet. Es ist wahr, es giebt einige Reiche unter ihnen, doch die große Zahl derselben lebt in gedrückter Armuth. Es ist daher nicht zu befürchten, daß sie die Gründe vergreifen werden. Was die Motion des Veßprimer Oblegaten wegen Verlegung des Sabbaths auf Sonntag anbelangt, so wäre dies nur die Herrschaft eines Glaubens über den andern, was ebenfalls nicht zulässig ist. Ich bin der Meinung, wenn es die Dogmen des Israeliten mit sich bringen, den Sabbath zu feiern, er lieber den Ankauf der Gründe unterläßt, bevor er die Grundsätze seines Glaubens Übertritt. Ueberhaupt gehört dieser Antrag nicht in die Urbarialangelegenheit. UebrigenS findet er die Bedingungen der Magnaten nicht annehmbar, weil sie ein Hiuderuiß für die Entwickelung der Nation sind. Während ein Quadratklafter Grund in einem andern Lande durch richtige Maniputarioil zehnmal so viel Nutzen bringt als bei uuS, muß man nicht noch mehr Beschränkung machen. Es ist Beschränkung genug, wenn die Anzahl der Gründe, die ein Unterthan erwerben kann, bestimmt wird, und so ist auch das starke Ueberhandnehmen der Israeliten nicht, zu befürchten. Wiederholt erklärt der Sprecher, daß er kein Freund von Unterdrückung sei, und daß er das Nunzium der Magnaten nicht annehmbar sindet. (Applaus.) — Puls ky (Saroö):. Bisher konnte der israelitische Arrendator sogar Königliche Bcncfizia in Pacht nehmen, es ist also kein Grund vorhanden, ihn beim Erwerbe von Urbarialgründen auf so schwere Bedingungen zu beschränken. Man muß ihm Gelegenheit geben, ein Mersmann zu werden; sieht er einmal, daß eS zu seinem Nutzen gereicht, so wird er gerne seinen Boden bearbeiten. Das geht aber nicht auf einmal, er muß sich nach und nach daran gewöhnen. So wie ein Venetianer, der vielleicht nie ein Pscrd vor sich gesehen, nicht gleich ein guter Reiter, oder ein Ungar, der kein Meer noch gesehen,, nicht auf einmal ein guter Matrose werden kann, so kann auch der Israelit kein guter Ackersmann sein, und daran war die bisherige Gesetzgebung Schuld.— Boris (Szabols) spricht, sich ganz im Sinn des früheren Sprechers gegen das Nunzium der Magnaten aus. .L n ka (Honth) wünscht das Bürgerrecht für die Israeliten, bemerkt übrigens auf die Behauptung des Oedenburger Oblegaten: ״als ob nur der ein nützticker Bürger des Vaterlandes sei, welcher so viel prodnzirt, um sich und Andere ernähren