Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 19 (1886)
- Issue
- Heft 18 (6.5.1886)
- Article
- Der neueste Erlaß des ungarischen Kultusministeriums in Betreff des Schreibens und Zeichnens an Sabbath [Nachricht]
- Date
- 1886-05-06
- Page
- 274 (sequence 2)
- Language
- German
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Trotz dieser nichts weniger als erfreulichen Erfahrung wird man über die Haltung des ungarischen Kultusministers Trefort den jüdischen Schülern gegenüber im hohen Grade erstaunen müssen. So weit wie hier hat sich wohl selten eine Verwaltnngsmaßregck im Gegensatz zu der RcchtSanschauung des gewöhnlichen Menschenverstandes gebracht. Dieser ist doch gewohnt in dem Kultusministerium eines Staates diejenige höchste Instanz zu erblicken, welche in Weisheit über die gesammten geistigen Interessen der Staatsungehörigen wacht und waltet, deren eigentlichste und einzigste Aufgabe es ist.- alle Mittel, welche im Staate für die geistige und sittliche Hebung und Förderung der Bürger vorhanden oder zu schaffen sind, zu kräftigen, zu schützen, zu pflegen und zu unterstützen. Der gewöhnliche Menschenverstand wird in der Pflege des religiösen Bewußtseins eines der wichtigsten und bedcuteudsten Kultnrmittel erkennen und die Sorge hierfür als eine der wesentlichsten Aufgaben eines Kultus- Ministeriums betrachten. Der gewöhnliche Menschenverstand wird es darum kaum begreifen können, wie ein Kultusministerium der Pflege des religiösen Moments der im Bereiche seines Verwaltungsbezirks lebenden Bürger nicht , die liebevollste Sorgfalt zuwenden könnte, er wird aber die Vorstellung als eine Unmöglichkeit weit von sich weisen, daß ein Kultusministerium sich zur Ertödtung dieses religiösen Bewußtseins, zur Untergrabung der religiösen Gewissenhaftigkeit, zur Verlcitung zu Mißachtung und Zuwiderhandlung gegen religiöse Gebote hergcben möchte. In der vorigen Ausgabe dieser Zeitschrift ist unter der Rubrik ״Pest, 25. April" der neueste Erlaß des ungarischen Kultusministers an die Oberschuldirektionen milgethcilt worden, welcher nur ein Glied in der ganzen Kette von Unbegreiflichkeiten bildet, mit welchen daS ungarische Unterrichtswesen in Bezug auf die jüdischen Schüler reich ausgestattet ist. Herr Minister Trcfort hat für diese einen gesetzlichen Zustand geschaffen, der außerhalb Ungarns nicht wieder anzntrcffen ist und allgemeines Erstaunen erregen muß. Er hat verfügt, daß die jüdischen ׳ Schüler am Sabbath nicht vom Schreiben und Zeichnen diSpensiri werden dürfen und von dieser Maßregel nur die Söhne von Rabbinern und NabbinatSvcrwescrn, sowie diejenigen Jünglinge, welche .nachweislich sich für das Rabbineramt vorbereiten, ausgeschlossen. Der neueste Erlaß weist die Obcrdirektoratc an, scharf darauf zu achten, daß diese Vergünstigung der Rabbinersöhnr und RablrineramtSaspiranten nicht auf Andere ausgedehnt werde. Nun wird man aber doch selbst hohen Ministerialbetreten gegenüber dem gesunden Menschenverstände nicht vollends Valet zu sagen brauchen, wird vielmehr durchaus. berechtigt sein, den Maßstab der Logik und der vernünftigen Zweckmäßigkeit auch an sie zu legen und sich klar machen dürfen, welchen Motiven dieselben ihr Entstehen verdanken und welche Ziele sie verfolgen. Was erblickt der Herr Kultusminister in der Weigerung jüdischer Schüler am Sabbath zu schreiben und zu zeichnen? Ist es ein strafbarer Trotz, der sich gegen das Gesetz der Schule auflehnt? Ist eS ein zu mißbilligendes Vorurtheil der Eltern, daß sie ihren Kindern im Gegensatz zu der Autorität der Schule einprägen, am Sabbath nicht zu schreiben? Und hat Herr Trcfort demgemäß es als seine Pflicht erkannt, jenen Trotz zu brechen oder dieses Vorurtheil zu bekämpfen? Man würde versucht sein können, dem Minister einen solchen Beweggrund zuzuschreiben, wenn er in der Thal ohne jegliche Ausnahme dekretirt hätte, die jüdischen Schüler müßten sammtlich am Sabbath schreiben, widrigenfalls sie nach erfolglos in Anwendüng gebrachten Strafen die höchste Strafe der Schul- Verweisung zu gewärtigen hätten. Freilich würde es kaum glaublich erscheinen, daß der Kultusminister eines Staats, welcher eine nicht unbeträchtliche Anzahl Bürger jüdischen Bekenntnisses besitzt, von einer solchen unbegreiflichen Unkenntniß befangen sein sollte, nicht zu wissen, daß das jüdische NeligionSgesetz zu den am Sabbath verpönten Verrichtungen auch das Schreiben und Zeichnen zählt. Es würde dann den nicht nur in ihrem heiligsten religiösen Gefühle verletzten, sondern den um die ganze religiöse Erziehung ihrer Kinder durch diese ministerielle Unkenntniß gebrachten Juden obliegen, den Herrn Minister eines Bessern zu belehren und ihn über seinen verhängnißvollcn Jrrthüm aufzuklären, ihm mitzutheilen, daß ihre Kinder nicht in sträflichem Trotz und die Eltern nicht aus lächerlichem Vorurtheil jene Weigerung des Schreibens und Zeichnens veranlaßten, daß sic vielmehr lediglich in einer hohe Achtung und jegliche Rücksicht verdienenden religiösen Gewissenhaftigkeit ihren Grund hat. Der alsdann wohl unterrichtete Kultusminister würde gewiß keinen Augenblick zögern, das von dem im Jrrthum befangenen Kultusminister aus Unkenntniß erlassene Reskript znrückzmiehmen. Der ungarische Kultusminister Trcfort befindet sich jedoch nicht im Zustande einer solchen mit 'seiner hohen Stellung kaum zu vereinigenden Unwissenheit über die religiösen Gesetze der Juden. Es ist ihm keineswegs unbekannt, daß ihnen das Schreiben und Zeichnen am Sabbath von den: NeligionSgesetze verboten ist. Wie hätte er sonst zwei ganze Kategorien jüdischer Schüler von seiner Verfügung ausschließen können? Da stehen wir aber vor einem unlösbaren RäthseL. Das jüdische NeligionSgesetz verbietet den jüdischen Schülern am Sabbath zu schreiben und zu