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Jeschurun · 1885-12-17 · Heft 51 (17.12.1885) · p. 802

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Journal
Jeschurun
Volume
18 (1885)
Issue
Heft 51 (17.12.1885)
Article
Das Gutachten des Herrn Rabbiner Dr. Ehrenfeld
Date
1885-12-17
Page
802 (sequence 2)
Language
German
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802 unjcre Thoravorlcsnng im GemeindegotteSdienste nichts als Unterricht für Erwachsene sei, ist nicht minder unerfindlich. Wir haben ja heule diese Uebung nicht mehr und auch keinen Ersatz dafür geschaffen, ohne daß das Wesen derselben irgendwie dadurch alterirt worden wäre. Folgt nicht gerade hieraus bis zur Evidenz, daß die Thoravorlesung im Gemciud.'gotteSdienste keine Unterrichtsstunde ist? ES ist ja der früher damit verbundene, den Charakter eines UnterrichtS nach Herrn Dr. Ehrcnfeld tragende Brauch fortgefallen. Es kann deshalb kaum eine schlagendere Widerlegung der Ehrenscld'schcn Ansicht geben, als er selbst mit diesem vermeintlichen Beweis zur Stelle schafft. ׳Nicht besser sind die ferneren Deduktionen aus די: znm טור א׳ה' מ״ז, wo aus dem ועי״ל ד׳ק״ש ותפלח לא השיני לימוד לעני[ זח דדברי תהנוגים ותפלה להוד ורנדי תודח להור, nichts weniger erwiesen werden soll, als daß wir bei ״ ק׳ה״תdiesen ScgenSspruch nicht^ sprechen dürften, wenn sie nicht nur לימוד und frei von jeder Absicht aus Andacht und Erbauung wäre;" — und aus dem ferneren נ"«׳ daselbst (Anfangswort נתב בתשובת הרשני'א), aus welchem er nichts weniger schließen will, als daß קה״ת und לימוד התודה identisch seien. Im elfteren Falle war entwickelt worden, daß, wenn man unmittelbar nach קריאת שמע וברכותיה ״lernt" keine נדנה ZN sprechen brauche, und daran schließt sich das ו^י״ל an. Von der Thoravorlesnng ist hier dentnach gar nicht die Rede und es fehlt deshalb vollständig jede Prämisse zu der von Herrn Di׳. Ehren sc ld gestellten Konklusion. Dasselbe ist der Fall mit der bei dieser Gelegenheit versuchten Heranziehung dcS Schulchan Aruch 47, 8. — Und auö der zweiten Anführung erhellt das gerade Gegentheil einer Identifizirung von קהי'ת und דהתם תקג׳ :לימוד התורה משה ועזרא היא ועל התקנות מברבין לפניהם ולאהדיהמ. So erweist sich denn das Gutachten des Herrn Di׳. Ehrcnfeld als durch und durch irrig. Dasselbe hat den Begriff der ״religiösen Erbauung und Andacht" sich gar nicht klar gemacht, hat ferner durchaus vcr> kannt, daß jedes rechte ״Lernen", wie cs das Judenthum als לימוד התודה begreift, schon ״religiöse Andacht" znr Voraussetzung und ״religiöse Erbauung" zum Ziele habe, und hat endlich durchaus verkannt, daß "ק״הת, die Thoravorlesung im GcmeindegottcSdieuste, ganz vornch'ulich dem von der dctllschen Gesetzgebung gegebenen NechtSbegriff ״Gottesdienst" vollständig entspreche. Unsere Ausführungen in Nr. 36 über die eidliche Aussage deö Herrn Dr. Ehrcnfeld vor dem Landgerichte zu Gnefen haben durch die Veröffentlichung des dieselbe rechfertigcn sollenden Gutachtens eine vollgültige, nicht zu erschütternde Bestätigung erhalten, wie wir eine solche im Interesse der hochbedeutsameu Angelegenheit nicht besser wünschen könnten. Was wir damals im September geahnt, ist jetzt im November leider schon zu einerjbeklagenSwerthen Wirklichkeit geworden. Die irrige Bekundung des Rabbiners zu Gnesen ist bereits mehrfach vor anderen Gerichten als eine Handhabe benutzt worden, um dem jüdischen Gottesdienste den Schutz des Gesetzes zu entziehen. Freilich in den uns bekannten Fällen ohne Erfolg. Wer bürgt aber dafür, daß nicht bereits bei anderen nicht zu unserer Kunde gelaugten Anlässen auf Grund des Gneseucr Falles rohen Eingriffen in unfern Gottesdienst thatsächlich der Schutz des Gesetzes versagt worden ist? Wer bürgt dafür, daß solches in Zukunft nicht noch vielfach geschehen wird? Und deshalb wiederholen wir mit allem Nachdrucke: ״Der Urheber jenes auf einer vollständigen Derkennung des strafgesetzlichen Begriffs ״Gottesdienst" und einer nicht minder bedauerlichen totalen Außerachtlassung des Wesens des jüdischen Gottesdienstes beruhenden Gutachtens kann sich der Verpflichtung nicht entziehen, öffentlich seinen Jrrthum zu bekennen, sobald er dessen inne geworden, um der Wahrheit die Ehre zn geben und, was an ihm ist, zu thun, um den gefährdetcn Rechtsschutz unseres Gottesdienstes wieder herzustcllen." Wir hoffen, daß Herr Rabbiner Dr. Ehrenfeld seines JrrthumS inne werden wird. Wir hoffen, daß die von ihm erwähnten ״Freunde und Kollegen", auf deren ״dringenden Wunsch" er sein Gutachten in weiterer Ausführung der Oesfentlichkeit übergeben hat, ihn über seinen Jrrthum ausklären und ihn zn einer offenen Zurücknahme desselben veranlassen werden, so daß sich sodann Niemand mehr auf ihn berufen kann, um ungestraft im Anblicke der geöffneten heiligen Thorarolle sich seiner ungezügelten Leidenschaft hinzugebcn. Wahrlich, schmcrzcrfüllten Herzens haben wir das Wort ergriffen znr Abwehr der verderblichen Folgen jener irrigen eidlichen Erhärtung eines Rabbiners vor dem Landgerichte zu Gnesen. Wir hegen den innigen Wunsch, daß cs Herrn Dr. Ehrcnfeld gelingen möge, den Jrrthum einznsehcn, um vor aller Welt um der Wahrheit und der Thora willen das ihn ehrende Bekenntniß abzulegen: Ich widerrufe das ans Jrrthum abgegebene Gutachten. Die mMtze ZmdMg Möses. Ein Essay von S. B. Rosenhain. / (Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.) Da sehen wir nun die einem ganzen Volke mit richterlich strenger Unerbittlichkeit an den Kops ge-

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