Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 18 (1885)
- Issue
- Heft 40-41 (8.10.1885)
- Article
- Der Prozeß Ritter vor dem Schwurgerichte zu Krakau
- Date
- 1885-10-08
- Page
- 646 (sequence 6)
- Language
- German
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zcugung ungenügend fei, wurde vom Gerichtshöfe ab-; gelehnt. Hierauf erfolgte die Verlesung des Gutachtens der Krakauer medizinischen Fakultät und die Einvernähme der ärztlichen Sachverständigen, Professor Browie; und D!׳. Zn law Ski. Dieselben deponirten, Stochlinski sei vor und nach dem Geständnisse bei vollem Verstände gewesen und sei es gegenwärtig noch. Der Uterus, als Präparat gesehen, zeigte fünfmonatliche Schwangerschaft. Die Haare, die an der Hacke gefanden wurden, seien wohl Menschenhaarcu ähnlich, Loch sei cS ungewiß, ob cs Haare der Franziska Mnich waren. Vcrthcidiger Di׳. MachalSki beantragte sodann die Verlesung der seitens des Obersten Gerichtshofes zilirtcn Stelle des Maria-Thcrcsianischcn Strafgesetzbuchcs betreffs des diebischen Aberglaubens um so dringender, als der Zeuge Obduzent Di׳. BieliuSki gestern hier dieses Aberglaubens, der im Nzcszower Bezirke noch herrscht, erwähnte. Der Staatsanwalt sprach sich dagegen aus. Dieses Gesetz stamme noch aus dem vorurthcilSvolleu vorigen Jahrhundert; wir leben im neunzehnten Jahrhundert! — Professor RosenblcUt replizirte, die Aussage des Obduzenten BiclinSki sei keine zufällige gewesen; er habe noch im ObduktionS- Gutachten ausdrücklich gesagt, Diebe dürften anS Aderglauben den UternS hcrausgeschnittcn haben. Hierauf erfolgte der Beschluß des Gerichtshofes, die betreffende Stelle zu verlesen. Nach einer Pause werden vom Gerichtshöfe den Geschworenen drei Hauptfragen vorgclegt. Dr. MachalSki beantragt die Ergänzung der Ritter betreffenden Hauptfrage nach § 318 der Strasprozetz-Ordnnng durch die Angabe der Zeit (erster oder zweiter Adventsonntag), des OrtcS (Keller), der Handlung (Halsdurchschneiden). VcrtheidigcrProfessor Nosenblatt verlangt betreffs Gittcl, daß nach § 323 der Strasprozcß-Ordnung in der dritten Frage angegeben werde, in welcher Weise sie an der Ermordung der Mnich thätig mitgewirkt habe. Der Gcrichtshos lehnt beide Anträge ab und vertagt die Verhandlung auf Montag Vormittags. 26. September (neunter VcrhandlungStag.) In der heutigen Verhandlung haben die PlaidoyerS begonnen. In mehrstündiger Rede zur Begründung der Anklage suchte der Staatsanwalt zu beweisen, daß in Folge der gegenwärtigen Verhandlungen wesentliche Bedenken des Obersten Gerichtshofes geschwunden sein werden. Bor Beginn der PlaidoyerS der Vcrtheidigcr fragte der Vorsitzende den Angeklagten Ritter, ob er gegen die Ausführungen des Staatsanwaltes etwas zu bemerken habe. Ritter erhob sich und sprach Anfangs in Folge großer Erregtheit unverständliche Worte. Dann rief er, zu den Geschworenen gewendet, mit vor Thränen erstickter Stimme: ״Erbarmt euch meiner, ich bin unschuldig!" Hierauf nahm sein Vcrtheidigcr, Or. MachalSki, das Wort; er fragte zunächst, welche Motive Ritter zum Morde haben könnte. Ein religiöses Motiv, das in der RzcSzower Verhandlung gellend gemacht wurde, ist seitens des Obersten Gerichtshofes ausgeschlossen worden. Redner sicht sich gezwungen, das religiöse Motiv zu erwähnen, weil der Zeuge Geistlicher Jakob Ozcwieki hier des ins Polnische übersetzten Talmuds Rohling's gedachte. ES ist selbstverständlich, daß diese abergläubische Ansicht dcS Pfarrers ihren unvermeidlichen Einfluß ans die Denkweise des Landvolles ausübte, und unter diesem Einflüsse entstand im Dorfe Lnlcza das Märchen, daß Ritter die Franziska Mnich gemordet und den Uterus׳ aus ihrem Leibe ansgeschnitten habe. Nachdem weder ein religiöses Motiv, nach Rache, noch Raub Ritter zum Morde veranlassen konnten, stehen wir, sagt Redner, trotz der dritten Ber- Handlung vor demselben Näthsel, als welches der Oberste Gerichtshof diese Strafsache betrachtet. Nachdem der Vcrtheidigcr Schritt für Schritt die Anklage scharfsinnig zu entkräften bemüht war. plaidirte er schließlich für Freisprechung. Hierauf sprach Di׳. Leölaw BoronSki, Vcrtheidigcr Stochlinski's. Er berief sich gewandt auf die Anklage selbst, die Stochlinski als Trunkenbold, Dieb und Lump scbilderte, und fragt, ob das Geständniß eines solchen Individuums Glauben verdient. Redner schildert, in welcher Weise Gendarmen Geständnisse abzuzwingen pflegen, iuiö erzählt unter großer Bewegung des Publikums den Tarnower GcrichtSfall betreffs des Landmanncs Jan Ga wen da, der,, angeklagt seine verschwundene Stieftochter ermordet zu haben, dies vor den Gendarmen gestand, später jedoch sein Geständniß revozirtc. Er wurde dennoch zum Tode verurtheitt und später zu lebenslänglichem Kerker begnadigt. Nach zwei Monaten wurde die angeblich ermordete Stieftochter in einem Dorfe wohl und munter entdeckt. (Sensation.) Der Redner schloß sein Plaidoyer, indem er die Geschworenen ermahnt, den räthselhasten Fall zu erwägen und seinen Klienten freizusprcchen. Professor Nosenblatt, Verthcidiger der Gittel, sagte, seine Aufgabe, die Unschuld der Angeklagten darzuthnn, sei jetzt bedeutend erleichtert durch die oberstgerichtliche Entscheidung, deren wesentliche Bedenken auch jetzt nicht geschwunden seien. Würde Gittcl wagen, solche hier vernommene Worte dem Stochlinski zuzuschleudern, wenn sie sich schuldig fühlte? So spricht kein Schuldiger! Gegen die Glaubwürdigkeit der widersprnchSvollen Geständnisse Stoch!inski's spricht der angebliche Thatort. der Keller, wo der Mord absolut nicht stattgcfundcu haben kann. Redner bedauert, daß die Geschworenen keinen Lokalangenschein vorgenommen haben. Mit dem Mer fällt aber auch die Anklage gegen Gittel, gegen die nichts mehr vorliegt als gegen