Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 18 (1885)
- Issue
- Heft 39-40 (23.9.1885)
- Article
- Der Prozeß Ritter vor dem Schwurgerichte zu Krakau
- Date
- 1885-09-23
- Page
- 620 (sequence 3)
- Language
- German
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620 Reumann (Schwiegervater der Beile Ritter), daß! Ritter bei ihm am 4. oder 5. Dezember 1881 war.; Dieser Zeuge — bemerkt die Anklage — verwickelte; sich während seines Verhörs in der Krakauer Berhand-; lung bezüglich des Zeitpunktes der Anwesenheit des ׳Ritter in seiner (des Reumann) Wohnung derart, daß auch gegen ihn eine strafgcrichlliche Untersuchung wegen Verbrechens deo Betruges eingclcitct wurde. Reumann sagte, daß er sich dcßhalb an den 4. Dezember so genau erinnere, weil gerade an diesem Tage bei ihm ein Kanlinscncr war. Run aber hat nachträglich — in der jetzigen Untersuchung — der Kaminfeger Marc in Janos; ane 30. April 1885 als Zeuge deponirt, daß im Laufe des Jahres 1881 im Hause des Chic! Reu׳- mann gar kein Kaniinfeuer gewesen war. Aus diesen Umständen folgert die Anklage, daß das Bestreben des Moses Ritter, sein Alibi nachzuwcisen, vollständig Fiasko machte. Die Mitschuld der Gittel Ritter folgert die Anklage auch aus der eigenen Aussage derselben, indem sie in der letzten Krakauer Verhandlung deponirtc, daß sie den Schlüssel vom Keller stets bei sich hatte, weßhalb cs daher völlig unmöglich sei, daß der Mord im Keller ohne ihr Wissen stattgcfunden haben könnte. Zum Schlüsse wird in der Anklageschrift auch noch der Töchter Chaje und Beile erwähnt und bemerkt, daß, wenn sie auch in der ersten Nzeszowcr Verhandlung srcigcsprochen wurden, es zweifellos ist, daß sie von dem Morde Kcnntniß hatten. Die Anklage gegen Moses Ritter, Marccllin Stochliuski und Gittel Ritter lautet aus Verbrechen des Meuchelmordes. Nach beendigter Verlesung der Anklage (6 Uhr Nachmittags) ergriff Di׳. M achalski, Vcrtheidiger des Moses Ritter, das Wort. Er wies auf die verschiedencn Variationen der Anklagcformel bezüglich des Datums der That hin, indem in der NzeSzowcr Anklage der 27. November, in der vorjährigen Krakauer Anklage der 4. Dezember als Tag der Ermordung der Franziska Mrrich angegeben war. Die jetzige dagegen gicbr unbestimmt die Zeit des Mordes von Ende Novcmder bis zur ersten Hälfte des Dezember!881 an. Da nach den Zeugenaussagen in der letzten Verhandlung Franziska Mnich nur entweder am 27. November oder am 4. Dezember verschwunden ist, und da ferner Zengen vorhanden sind, die aussagcn, daß Stoch lins kr am 27. November auf dem Jahrmärkte, Ritter dagegen am 4. Dezember bei Ehiel Ncumann war, hat der Vcrtheidiger Dr. Machalski bei der hiesigen Rathslammcr um Vorladung der diesbezüglichen Zeugen, Salomon und Hirsch D i<t utaut, Agathe B aranska, Wolf Beim und Moses Beck, angcsucht. Nachdem jedoch die Rathskammcr diesen Antrag ablehnte, bcan׳- tragt der Vertheitigcr wiederholt die Vorladung dieser Zeugen in Berücksichtigung der Wichtigkeit derselben. Die Vcrtheidiger, Professor Rose nb latt (für Gittel), Di׳. Lcslaw VoronSki (für Stochlinski), schlossen sich dicscin Anträge an. Staatsanwalt Lozynski bekämpfte den Antrag, bemerkend, daß hier das Datum der That von keiner Bedeutung sei, nachdem konstatirt ist, daß ein Mord stattgcsuudcn hat. Dr. Machalski replizirte hierauf, daß Klarheit in dieser Strafsache, wo cs sich um das Leben dreier Personen handelt, dringend geboten sei. Der Gerichtshof behält sich vor, diesbezüglich später Beschluß zu fassen. Die Verhandlung wurde hierauf auf morgen Vormittag vertagt. Krnkau, 18. September. Heute hat das weitere Verhör Stochlinski'S unter großer Spannung des Publikums stattgesunden. Der Vorsitzende suchte mit einem großen Auswande an Energie Stochlinski zum Geständnisse zu bewegen. Er schilderte in erregtem Tone die Mordszcne im Keller, wie Stochlinski die Franziska Mnich (welche eine Nichte seiner Frau war) gehalten und das Halsdurchschneiden derselben seitens Ritte'rs mit angesehen habe. Stochlinski habe seine Geständnisse wiederrufen, weil Ritter ihm dafür etwas versprochen, was aber Ritter nie halten wird, weder wenn Stochliuski mit Ritter verurtheilt, noch wenn Beide befreit werden, und am wenigsten, wenn Ritter befreit und Stochlinski verurtheilt werden sollte. Stochlinski möge einschen, daß ihn Gott bestraft habe, denn er hat an einem 6. Mürz vor 15 Jahren einen Bauer im Streite erschlagen; er wäre zwar freigesprochen, weil man die Ursache des Todes nicht eruiren konnte, aber Stochlinski sei zweifellos dessen Mörder gewesen. Nun sei ebenfalls am 6. Mürz 1882 die Leiche der Mnich gefunden und dadurch dessen neue Mordthat entdeckt worden. Darin liege eine göttliche Mahnung an Stochlinski, jetzt die Wahrheit zu gestehen. — Stochlinski beharrt bei seiner Unschuld; mit lauter Stimme bemerkt er, daß es gegen sein Gewissen sei, unschuldige Menschen ins Unglück zu stürzen. Er sei bereit, Alles zu tragen, nur sein Gewissen wolle er nicht belasten durch ein unwahres Gestündniß. Bezüglich des vor dem Gendarmen abgelegten Geständnisses behauptet Stochlinski auch jetzt, er sei zu demselben durch Krummschließen und Schlagen seitens des Gendarmen gezwungen worden. Der Vorsitzende befragte Stochlinski über die Provenienz des bei ihm nach dem Verschwinden der Franziska wahrgcnommenen beträchtlichen Geldbetrages. Stochlinski behauptet, noch vor dem Verschwinden der Mnich das Geld besessen zu haben durch Verdienst und in Folge des GrnndvcrkauseS an Ritter. Vorsitzender: ״Das ist nicht wahr. Deine Frau selbst hat ansgcsagt. Du hättest früher kein Geld gehabt." Stochlinski beharrt auf seiner Behauptung. — Hierauf nimmt der Vorsitzende das Verhör Ritter's vor.