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Jeschurun · 1885-09-23 · Heft 39-40 (23.9.1885) · p. 619

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Journal
Jeschurun
Volume
18 (1885)
Issue
Heft 39-40 (23.9.1885)
Article
Der Prozeß Ritter vor dem Schwurgerichte zu Krakau
Date
1885-09-23
Page
619 (sequence 2)
Language
German
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619 Angeklagten MsseS Ritter, Gittel und StochlinSki schuldig, und der Gerichtshof verurtheilte dieselben zum Tode durch den Strang. Der Oberste Gerichtshof kassirte dann dieses Urtheil. Nach einer abermaligen, seitens des hiesigen Strafgeeichtes cingeleiteten sehr strengen Untersuchung erhob die Staatsanwaltschaft im vorigen Jahre eine neue Anklage, die sich.hauptsächlich auf die eingcsammeltcn, auf ein LiebeSvcrhältniß zwischen der Franziska Mnich und Moses Ritter bcznghabendcn Gerüchte und die angeblichen Aeußernngen Nittcr's seiner Frau, und der Töchter Veile und Eheste nach dem Verschwinden der Franziska Mnich und nach der Auffindung ihres Leichuams gegenüber bäuerlichen Nachbarn stützte. In! Oktober 1834 wurden die drei Angeklagten abermals zum Tode durch den Strang verurtheilt; doch auch dieses Urtheil wurde vom Kassaiionshofe kassirt und die Wiederaufnahme des Strafverfahrens verfügt. Bei der Wiederaufnahme der Untersuchung handelte eS sich vornehmlich um einige Ergänzungen derselben, die darin bestanden, daß erstens der Obduzent Di׳. Bilinski, welcher wegen unbekannten Aufenthalts zu der letzten Verhandlung im vorigen Herbst nicht erschien, ausfindig gemacht und einvernommen werde, weil zwischen seiner im NzeSzower Gerichte deponirten Aussage über den Leichenbefund und der diesbezüglichen Aussage des zweiten Obduzenten, des Chirurgen Majdl, ein krasser Widersprach bestand. Nachdem in der neuen Untersuchung der inzwischen aufgefuudene Dr. Bilinski und noch einige neue Belastungszeugen gegen MoseS Ritter und seine Frau vernommen wurden, hat die Staatsanwaltschaft nun abermals die Anklage gegen Moses Ritter, Marzellin StochlinSki und GitteL Ritter erhoben. Während nun in der ersten Anklage als Zeitpunkt des Mordes der 27״. November 1881" und in der vorjährigen Verhandlung der 4״. Dezember 1881" angenommen war, lautet jetzt die Anklageforme! gegen Moses Ritter: Derselbe wird angc-ktagt, ״daß er in den letzten Tagen des November oder in der ersten Hälfte des Monats Dezember 1881" im Dorfe Lntcza gegen Franziska Mnich in einer meuchlerischen Weise mit der Absicht, sie zu tobten, so vorging, daß dadurch der Tod erfolgte. Die neue. 235 Folioseiten starke Anklageschrift, ist eine Art üoh Kopie der vorjährigen, mit Hinzuziehung einiger neuen Daten. In derselben wird gelegentlich der Besprechung der revozirtcn Geständnisse StochlinSki'S angeführt, daß er bei! Gendarmen nicht zugeschworcn habe, auch im Gerichte dasselbe Geständnis: abzulegen, sondern ihnen LlsS diesbezüglich die Hand gegeben habe. Die Behauptung Stochlinvli'S, daß er in Folge seiner TyphuSkranrhcit geistesschwach sei, wird mit Hinweis ans' die LieLbczüglicheu Aussagen der SerichtsarZte in der letzten Krakauer Verhandlung und durch die Aussage seiner Frau widerlegt, welche dcponirte. daß StochlinSki sowohl zur Zeit des Verschwindens der Franziska Mnich, als nach seinem Typhus bei vollkommenem Verstände war. Die Anklage führt einige neue Umstände an, welche beweisen sotten, daß die Geständnisse des StochlinSki der Wahrheit entsprechen. Anläßlich der Besprechung des Gutachtens der Krakauer medizinischen Fakultät bemerkt die Anklage, daß zufolge der Aussagen der GerichtSürzte, des Professors Browicz, der Doktoren ZnlawSki, Mars und Rosner, und der nachträglichen Einvernahme des Obduzenten Dr. Bilinski jeder bisherige anscheinende Widerspruch zwischen dm Depositionen der zwei Obduzenten Bilinski und Majdl jetzt gänzlich geschwunden sei, und daß die Thatsache, daß die Mnich im fünften Monate der Schwangerschaft war, nun von Niemanden mehr bestritten werden kann. Als neuen Beweis, daß der Mord der Mnich nur im Keller des Ritter staitgesunden, führt die Anklage die in jüngster Zeit zur Kenntniß des Gerichtes gelangte Aussage des Zeugen Wojciech TeleSz an, welcher deponirte, daß, als er zur Zeit des Advents, einige Tage vor dem Anfsinden der Leiche der Mnich, eines Abends vor dem Hause des Ritter vorüberging und ungefähr hundert Schritte von dem Keller entsernt sich besand, ein dumpfes Aechzen vernommen habe, welches von einem Menschen oder einem Thiere herznrühren schien. Bezüglich des von MoseS Ritter in den beiden früheren Verhandlungen nachgewicsenen Alibi am Tage deS Verschwindens der Franziska Mnich macht die neue Anklage folgende Bemerkung: Unmittelbar vor der letzten Verhandlung in Krakau hatte Ritter als Zeugen Agathe VaranSka und die Brüder Hirsch und Salomon Diamant zitirt. Agathe Baranski hat während der Verhandlung nichts Wesentliches ausgesagt. Die Brüder Diamant' deponirten. daß sie am 5. Dezember 1881, an einem Montag, Früh mit Ritter im Dorfe Bonarowca nächst Lntcza znsammentrasen und ihm zweihundert Gulden geliehen haben. Die Zeugen konnten jedoch nicht beweisen, warum sie nach Verlaus von drei Jahren so genau an das Datum dieser Zusammenkunft sich erinnern. Ebenso wenig vermochte Ritter einen überzeugenden Grund anzuführen, warum er erst nach drei Jahren die Vorladung dieser Zeugen verlangte. Erwägt man aber, daß Ritter selbst früher aussagte, daß am Tage des Verschwindens der Mnich die Lcmdleutc Telrsz und Gaboröki bei ihm waren, daß er somit ebenfalls zu Hause war, so ist evident, daß die Aussage der Brüder Diamant, sie waren am 5. Dezember Früh mit Ritter in Bonarowca zusammengekommen, entschieden erdichtet war. Nicht minder falsch ist demnach die Zengenfchast dcS Chie!

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