Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 18 (1885)
- Issue
- Heft 36 (3.9.1885)
- Article
- Die Gefährdung des Rechtsschutzes des jüdischen Gottesdienstes
- Date
- 1885-09-03
- Page
- 565 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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565 Schrein getragen, die ganze Gemeinde erhebt sich ehr furchtsvoll bei ihrem Hintragen. Drei Mitglieder der Gemeinde umstehen die Thora während der Verlesung, um dem Gedanken Ausdruck zu geben, daß die Thora der Gemeinde von Gott durch Mosche verliehen worden ist. In mehreren Absätzen wird die Verlesung bewirkt, zu jedem wird ein Mitglied der Gemeinde zur Thora gerufen, welches mit gehobener Stimme an die Versammluug die Aufforderung zum Bekenntnis; und Ancrkcnntmtz der Thora richtet, bevor deren Verlesung beginnt. Dieses Bekenntnis; und Anerlcuntniß ist der Inhalt der Formel 212.״ und deren Beantwortung seitens der Gemeinde durch den Gegenruf ברוך ד׳ המבורך. Der zur Thora Gerufene steht als Repräsentant der Gemeinde vor der geöffneten Gesetzesrolle, um sie Namens derselben hinzunchmcu העלה הוא המקבל במקום בל ישראל. Er sowohl wie der Vorleser haben während der Verlesung sich in aufrechter Stellung zu halten, sic dürfen sich nicht anlehnen und nicht die Arme stützen. Es ist verboten, während der Verlesung das Gotteshaus zu verlassen, zu sprechen u. s. w. Findet sich bei der Verlesung ein Schreibfehler in der Gesetzesrolle, so mutz aus einer anderen die Verlesung zu Ende geführt werden. Mit vieler Feierlichkeit wird die Thora aus dem Schreine genommen, der Gemeinde anfgerollt gezeigt zum Aussvrechcn des lauten Bekenntnisses zu derselben und in den Schrein zurückgebracht. Ein Jeder, welcher zu irgend einer Handlung bei der Herausnahme, Verlesung u. s. w. berufen wird, rechnet sich dieses zu einer besonderen Ehre. Alle diese Bestimmungen und Handlungen finden weder für das bei dem Unterrichte zu benutzende Pentateuchcxemplar, noch für das Verhalten während der Unterrichtsstunde Anwendung und bekunden auf das Unzweideutigste,' datz die Verlesung der Thora in der Synagoge keine Lehrstunde ist. Ja, selbst schon die gottesdienstliche Verrichtung des Herausnehmens der Gesetzesrolle aus dem heiligen Schrein verleiht der Verlesung ans derselben einen ganz anderen Charakter als den einer Unürrichtsstmtde. Der Chasan tritt mit der eben hcransgchobencn Thorarollc im Arme vor die Gemeinde hin und fordert sie mit lauter Stimme feierlich auf: ״ גדלו לד׳ אחיSprechet mit mir Gottes Größe aus und lasset uns zusammen seinen Namen erhöhen!", worauf die Gemeinde angesichts der heiligen Thorarolle erwidert: ״ לך ד׳ הכדלתDein, 0 Gott, ist die Größe, die Kraft, die Herrlichkeit, die Allmacht, die Majestät, Dein ist Alles im Himmel und auf Erden" u. s. w. Und ebenso bei dem Wiederhineintragen der Sefer-Thora zun! heiligen Schrein, wo der Chasan mit der gleichen Feierlichkeit anhebt: ״ יהללוSie sollen Gottes Namen laut verkünden, datz sein Name allein hoch erhaben ist," worauf die ׳Genieinde laut einstimmt: ״ הורוSeine Majestät ist über Himmel und Erde — da er aber seinem Volke das Horn erhob, ist cs das Lob für alle sich Ihm in Liebe Hiugcbcndcn, Israels Söhnen nur als dem Ihm von I je nahem Volke — Halleluja!" Wer sieht nicht, daß hier das Bekemuuitz und Auerkeuutuitz der Thora als das das Gottesreich auf Erden begründende Gesetz ausgesprochen werden sott, ausgesprochen durch Israel, den unmittelbaren Empfänger der Offenbarung, dessen Gcsanuntheit sich überall darstellt, wo zehn israelitische Männer sich zum Gottesdienste vereinigen. So bildet die Verlesung der Thora in der zum Gottesdienste vereinigten Gemeinde nicht nur einen Thcil des öffentlichen Gottesdienstes, sondern nimmt die hervorragendste Stellung in demselben ein, und darum ist kein anderer Thcil des öffentlichen GottesdicnsteS mit solcher Feierlichkeit nmaeben wie gerade dieser. Es ist durch und durch unwahr, datz die Verlesnng der Thora etwa nur deshalb in der Synagoge stattfilldet, weil man die Zusammenkunft der Gemeinde zum Gebete als eine nntltomiucuc Gelegenheit benutzen wollte, um derselben einen Unterricht zu crtheilen — eine fälschliche Ansicht, welche dem Gutachten mit zu Grunde lag — vielmehr bildet die Thoraverlesung einen der wesentlichsten Bestandtheik des Gemeinde-Gottesdienstes. Das Gutachten hat sich demgemäß zunächst einen durchaus falschen Begriff von dem Wesen des christlichen Gottesdienstes konstrnirt, indem cS irriger Weise als dessen einzigen Zweck die Erregung einer feierlichen gehobenen Stimmung annahm. Dadurch gelangte cS zu der ferneren fälschlichen Auffassung, datz das Strafgesctzbuch mit seinen den Gottesdienst vor Störung schützenden Bestimmungen lediglich diejenigen religiösen Verrichtungen als Gottesdienst betrachte, welche die Erregung einer gehobenen Stimmung zum Ziele haben. An der Hand dieser irrthümlichen Auffassung betrachtet eS sodann den jüdischen Gottesdienst, mit dem cs sich genauer vertraut fühlte, und entdeckte einen vermeintlichen Gegensatz zwischen diesen und dem aus Unkenntniß unrichtig vorgcstelltcn Wesen des christlichen GottesdieustcS, sowie der Meinung des Strafgesetzbuches vom Gottesdienste. Ferner verwechselte cS הלמוד הורה mit קריאה ההורה, das Studium und den Unterricht des Gesetzes mit der Verlesung der Thora im öffentlichen Gottesdienst, und gelangte auf dem einmal betretenen Pfade der Irrungen zu dem vcrhängnißvottcn Jrrthume, die Verlesung der Thora im Gegensatz zu der Wirklichkeit und zu dem lebendigen Bolksbewußtsein auS dem Gottesdienste zu verweisen. Wir können uns nicht denken, datz öem Gutachten die Konsequenzen seiner ungeheuerlichen Behauptung gegenwärtig gewesen sind. Wir haben schon vorhin