Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 18 (1885)
- Issue
- Heft 36 (3.9.1885)
- Article
- Die Gefährdung des Rechtsschutzes des jüdischen Gottesdienstes
- Date
- 1885-09-03
- Page
- 564 (sequence 4)
- Language
- German
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564 nur diejenigen kirchlichen Verrichtungen begreifen, welche eine weihevolle, feierliche, gehobene Stimmung erregen. ES hat vollständig übersehen, daß Wort, Gebet und Symbol die Bestandtheile des christlichen Gottesdienstes bilden, dessen Zweck die Erhebung des Geistes zu den Lehren der Religion, zu deren Bekenntniß und Be׳ thätigung ist. Die Verlesung oder Erläuterung des Bibelwortes — also Bekenntniß und Belehrung — durch die Predigt bildet einen eminent wesentlichen Theil im christlichen Gottesdienste. ES ist ganz bestimmt noch keinem Geistlichen und keinem Richter eingefallen, eine Unterscheidung zwischen den Theilen der den öffentlichen Kultus bildenden kirchlichen Handlungen in Betreff ihrer Zugehörigkeit zum Gottesdienste zu machen. ES macht im Sinne des Strafgesetzbuches gar keinen Unterschied, ob eine Störung des GemeindekultuS während der Absingung eines Chorals oder der AuStheilung des Abendmahls, oder der Vornahme einer Taufhandlnng, oder der Verlesung der Perikope, oder der eigentlichen Predigt verübt wird. Weder der Geistliche noch der Richter werden die Frage auswerfen, ob die eine oder andere Handlung in der Kirche vor versammelter Gemeinde mehr auf den Verstand oder auf das Gemüth zu wirken geeignet ist, um sie im ersteren Falle nicht unter den Schutz des Gesetzes zu stellen. Andererseits aber involvirt eS auch eine totale Verschiebung der Begriffe, wenn das Gutachten von der Anschauung ausgeht, als ob die öffentliche Vcrlesung der Thora aus dem Grunde nicht zum eigentlichen Gottesdienst gerechnet werden könne, weil sie belehrend auf die Gemeinde wirke, demnach eigentlich eine in den Gottesdienst eingefügte Unterrichtsstunde sei, welche diesen ihren Charakter auch dadurch nicht einbüße, daß man dieselbe mit Gebet einleite lind schließe. Was bildet denn überhaupt den eigentlichen Kernpunkt des jüdischen Gottesdienstes? Ist dieser etwas anderes als die Verlesung mehrerer Abschnitte aus der Thora, als קריאת שמע? Und was schließt sich dieser Verlesung unmittelbar als fernerer wesentlichster Theil des Gottesdienstes an? Ist das-nicht die Erwähnung eines historischen Faktums, יציאת מצרים? Man würde demgemäß קריאת שמע und זכירת יציאת מצרים als eine biblische und geschichtliche Unterrichtsstunde ihres gottesdienstlichen Charakters entkleiden müssen. Was bliebe überhaupt als eigentlicher Gottesdienst übrig, wenn man. den Jrrthum des Gutachtens fortsetzend, eine willkürliche Zerfällung der gotteSdienstlichen Handlungen in didaktische und erbauende vornehmen, die ersteren als gewöhnlichen Unterricht und nur die letzteren als Gottesdienst ausgeben wollte? Das jüdische Gebet heißt vor Allem ת2לת und begreift in seiner eigentlichen Bedeutung die Erstrebung der wahren Erkenntniß über des Menschen Bestimmung und Pflicht, der wahren Selbsterkenutniß im Spiegel des göttlichen Willens, um des Menschen Seele zu dem Entschlüsse zu erheben, sich mit allen von Gott verliehenen Kräften in den Dienst Gottes zu stellen und der Erfüllung des göttlichen Willens jede Minute des Daseins zu weihen. Die Frucht des Gottesdienstes sott der eigentliche wirkliche Dienst Gottes im Leben durch die That sein, und darum nimmt die Verlesung des GottcSwortcs in dem jüdischen Gemeinde-GotteSdienste eine so hervorragende Stelle ein. Sie gestaltet sich in der Form ihrer Ausführung zu dem lauten Bekenntniß der Gemeinde Israel als des Menschen- Vereins, der zum Träger des gcosfenbarten Gottesgesetzes auf Erden ausersehen worden ist. Es ist völlig unbegreiflich, wie dieses verkannt werden kann, wie man in der feierlichen Verlesung des GottcsworteS in Mitten der Gemeinde nichts anderes als eine Unterrichtsstunde zu erblicken vermag. Eine so wichtige und bedeutende Stelle auch תלמוד ת1רת die Erlernung der göttlichen Lehre, das Gesetzesstudium, in der Reihe der uns obliegenden Pflichten einnimmt, und so sehr die für תלמור תורת erlassenen Bestimmungen für den Ernst zeugen, den die jüdische Ration dem Studium deS Gesetzes entgegenträgt, so haben doch die für die Verlesung der Thora im Kreise der Gemeinde, קריאת תתורת, bestehenden Vorschriften keine Anwendung auf למוד תתורת, auf das eigentliche Studium der Lehre, auf den Bibelunterricht, mit welchem sie durch das Gutachten auf eine Stufe gestellt werden soll, gefunden. Die Nolle, aus welcher allein diese Verlesung vorgenommen werden darf, giebt sich als die mit minutiöser Gewissenhaftigkeit angcfertigte Abschrift der von Mosche selbst bewirkten Niederschrift des Pentateuchs. Sie muß mit aller Genauigkeit unter Beobachtung der eingehenden betreffenden Vorschriften in Bezug auf die Herstellung des Pergaments, des Farbstoffes, der äußeren Einthciluug u. s. w. hergcstellt sein. Der Schreiber!nutz ausdrücklich beim Beginn seiner Arbeit es aussprechen, daß diese Niederschrift die Heiligkeit einer Sefer-Thora besitzen solle. Nur ein volljähriges, männliches, frommes Mitglied der Gemeinde Israel kann eine zum Verlesen beim GemeindegotteSdienst geeignete Sefer-Thora schreiben. Mit der größten Ehrerbietung ist eine solche Thorarolle zu handhaben; allen Geräthen, welche für ihre Benutzung bestimmt sind, ist eine besondere Heiligkeit beigelcgt, so daß sie nicht nur zu keinem profanen, sondern auch zu keinem mtnbcr!)eilige« Zwecke benutzt werden dürfen n. s. w. u. s. w. Nur in einem eine jüdische Gemeinde bildenden Kreise von mindestens zehn männlichen, religionsmündigen Personen kann die feierliche Verlesung stattfinden. In die Mitte der Versammlung wird die Gesetzesrolle aus dem heiligen