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Jeschurun · 1885-07-16 · Heft 29 (16.7.1885) · p. 459

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Journal
Jeschurun
Volume
18 (1885)
Issue
Heft 29 (16.7.1885)
Article
Prozeß Stöcker gegen die Freie Zeitung
Date
1885-07-16
Page
459 (sequence 3)
Language
German
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459 und daß in der Kampfesweise namentlich des Beleidigten Herr Stöcker solche angewcndrt worden sind, ist nicht zu bezweifeln. Bon dieser Kampseöwcisc möchte ich den Ausdruck ״Unzucht der Sprache" wenigstens für hübsch erachten; er bedeutete das, wo. gegen sich der anständige Mensch sträubt ans Widerwillen gegen den Begriff und was er nur dann ausspricht, wenn er nolh. gedrungen muß, wie z. B. ein Staatsanwalt oder ein Richter in diese Lage kommen können, wie ich cS als einen Vorzug der Vertheidigung erachte, daß cü uns gelingt, meistcnthcils derartige unsiäthige Ausdrücke zu umgehen. Derartige Ansdrückc finde ich nicht nur in jener Kanalisationsphrase, sondern auch da, wo von dem Troge gesprochen wurde, and dem die Thicre treffen — hier die Menschen —, eine AuSdruckSwcisc, welche sich darin gefällt, welche mit Behagen schmutzige Bilder auf. sucht, die darf man allerdings als eine solche bezeichnen, die im Munde eines Königlichen Hofpredigers überrascht. Ich will Weiteres nicht sagen. Aber wenn man dem Angeklagten einen Vorwurf darüber macht, daß er die heterogenen Begriffe Hof- Prediger und Lügner gegcnüberstcllt, so wird man gegenüber diesen Widersprüchen, die sich in den eigenen Auslastungen des Herrn Hospredigers finden, so daß diese Ausdrucksweise als möglich zugegeben, sagen, wie kann ein Mensch solche Ansdrücke gebrauchen, wenn er nicht muß. Man hat mir einmal in meiner Jugend gesagt, je größer und gewaltiger ein Organismus, für desto größere Gegensätze hat er Platz. Dann muß der Herr Hosprcdiger ein großer und gewaltiger Organismus sein, wenn er für Anstand und dessen kontradiktorischen Gegensatz, wie cs sich hier zeigt, Platz har. Man mag wohl streiten da. rüber, ob ganz allgemein in der Politik jeder Angriff auf politische Geguer als durch § 193 geschützt augesehen werden kann, hier aber handelte es sich um die bevorstehende Wahl. Hier war nicht der Kreis der politischen Gegner überhaupt, sondern der Kreis derjenigen hauptsächlich angcrufen worden, welche den zweifelhaften Vorzug genossen, die Möglichkeit zu erleben, daß Herr Stöcker als ihr Vertreter gewählt wird. Es handelte sich also darum, das Recht, welches jeder Einzelne hat, die Ehre einer solchen Vertretung mit allen Kräften abzuwehren von sich, zu schützen. Meine Herren! Dazu gehört auch eine etwas derbe Sprache, so derb nicht, wie Herr Stöcker redet, der sich allerdiugö ganz besonders derber Reden bedient. Was ich von seiner Gesellschaft hier gesehen habe — ich bin dem Herrn Staatsanwalt aufrichtig dankbar für die Bekanntschaft von Zeugen, wie Lahr, Masche u. s. w. — des verträgt allerdings wohl ein starkes Wort, so tief gehen die meisten Agitatoren der anderen Parteien nicht hinab und es ist nicht genug anzuerkennen, daß Herr Stöcker in seiner christlichen Barmherzigkeit in die allertiefsten Tiefen hinabgestiegen ist und von da einige Anhänger nüt herauf gebracht hat. Der Herr Staatsanwalt meinte, man muß unter Umständen derb witzig sein, — aber der Witz fehlt bei ihm — um sich gewissen Leuten verständlich zu machen. Nun wohl, das wußte der Angeklagte 6nch und weil er es nicht that, so wirkte eS nicht; cS sollte aber wirken. Wollte man vor einer Volksversammlung mit der juristischen Umschreibung von Diebstahl und Verleumdung Erfolg zu erzielen meinen, so würde man dies nicht verstehen, aber die landläufigen Ausdrücke dafür wären immer noch nicht das, was das Kanalisationsdeutsch des Herrn Stöcker sagt. Glauben Sie denn nicht, daß es eine große Anzahl von Leuten giebt, welche glauben, daß es nicht wünschenSwerih wäre, wenn Herr Virchow im zweiten Berliner Wahlkreise von Herrn Stöcker abgelöst würde, obwohl der eine Hosprcdiger ist, der andere nicht? Meinen Sie denn nicht, daß cs Viele giebt, welche der Hoffnung leben, daß sich die Ueberzengung immer weiter verbreiten und einst Allgemeingut werden wird, daß es gut gewesen, wie cs gekommen ist? Und wenn man dann in solcher, aus ehrlicher Ueberzengung entsprungener und darum gerechter Ueberzengung, einmal dir starken Ausdrücke etwas kräftig wählt, so nnterwirft man sich dem Strafgesetz und muß Strafe leiden. Aber rS ist eine Strafe, die man gern leidet,,wenn nur das Ziel erreicht wird. Und ich meine, wenn Sie in die Lage kommen, wie ich vcrmnthe ans § 18'> eine Strafe gegen den Angeklagten auSzusprechcn, meiner Ueberzengung nach käme dabei eine Gcsangnißstrase über׳ Haupt nicht in Frage. Er wird die Strafe gern zahlen Ange׳ sicht« deffen, was diese dreitägige Verhandlung an Früchten wirklich erbracht hat. Denn wenn wir eineu Beweis haben wollten, kurz gefaßt, ein Kompendium, gcwiffermaßen zum Gebrauch für Schulen, darüber, was Herrn Stöcker an falschen Thatsachen in seinen Angaben nachgewiesen ist, dann empfehle ich Jedem zum Nachlesen das Plaidoher des Staatsanwalts. Er kam zu einem Resultate nicht, er hatte auch eine schwierige Ausgabe zu erfüllen, um die ich ihn nicht beneide, aber überall blickte die Wahrheit durch, daß der Beweis der Vertheidigung gut geführt war, so weit der §!86 in Frage gestellt ist. Wer könnte darüber Bedenken haben. Von meinem Herrn Vorredner ist der Fall bezüglich der thüringer Konferenz enssührlich besprachen worden, jener Punkt, daß Herr Stöcker nicht in die Debatte eingegriffen habe. Nun, wenn ich richtig gezählt habe, so hat er neun Worte gesprochen: ״Wir verlangen in Jena nichts weiter als unser Recht." Er hatte eS vcrgeffcn. Aber er hat doch eingegriffen in die Debatte mit kurzem schlagendem Wort, mit oder ohne Aufforderung, kommt nicht in Frage. Nansreden will er sich, das versteht er, das habe ich gesehen; aber es glückt ihm nicht immer. Er hat gesprochen und das war entscheidend. Was spricht denn gegen den vernommenen Herrn Superintendenten? Er ist selbst Pastor nnö hat es so empfunden, und er hat es wohl besser empfunden, was in jenem Augenblick entscheidend war. Herr Stöcker hat'S vergcssen. Für manche andere Dinge hat er ein ganz gutes Gedächtniß. Ich würde eS ihm ja auch hier gern glauben, wenn er nur mit dieser Entschuldigung nicht so ungeheuer oft käme. Denn, meine Herren, es folgt daun gleich chronologisch die Antisemiten-Petition. Nun, ich wußte nicht, wollte der Herr Staatsanwalt aus seinen Hanplzengcn eine Satyre abgeben oder war cs ernst, was er sagte. Herr Stöcker hatte die Petition anscheinend zweimal unterschrieben. Er antwortete aus die erste Frage ein deutliches ״Nein?" Und da sagt der Herr Staats׳ anwalt, er hätte ja und nein sagen können. Er konnte den Hofprediger Stöcker nicht besser charakterisircn. Das ist der Mann mit der Doppelznnge, der ja und nein stets auf Lager hat. Meine Herren! Jeder ehrliche Mann, jeder politisch anständige Mann, der doch weiß, daß in dieser Sache, die sein Werk ist, er einmal eine Unterschrift gegeben hat, wie darf der auf eine solche Frage, wenn er nnterschricben hat, sagen: Nein, ich habe nicht unterschrieben, weil er bei sich den Vorbehalt, Mental׳ Reservation nennen es die Jesuiten, zu denen doch bis jetzt Herr Stöcker nicht gehört, weil er evangelischer Hofprediger ist — weit er den Vorbehalt sich macht, ich habe die Unterschrift wieder wcggewischt. Wenn er das, was er vor dem Abge׳ ordneteuhause zu thun die Kühnheit hatte, thäte unter Eideszwang, vielleicht brauchte dann der Staatsanwalt die Richter, die ihn dann verurtheilen würden, soweit nicht zu suchen; ich glaube, er könnte sie ganz in der Nähe finden. So war's mit dieser Antisemiten-Pelit'wn^mit dieser Gründerliste, wo er erst vom ״Hexentanz uni "das. goldene Kalb", wo er olle nicht genannt hat aus׳ Schonung. Aber er hat die Leute doch beschuldigt. Und nun, gedrängt und gequcscht zwischen zwei harten Gegenständen, giebt er den Ton von sich, nicht als ob er an die Wand gedrückt wäre: ״es giebt ja auch gutartige Gründer und diese sind gutartig gewesen." Vielleicht ist dies genügend. Als Aufrichtigkeit könnte ich cs nicht empfehlen, als Prinzip der christlichen Erziehung in Familien würde ich cs für äußerst verderblich halten. Die deutsche Sprache hat für solche Sache

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