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Jeschurun · 1885-07-02 · Heft 27 (2.7.1885) · p. 426

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Journal
Jeschurun
Volume
18 (1885)
Issue
Heft 27 (2.7.1885)
Article
Prozeß Stöcker gegen die Freie Zeitung
Date
1885-07-02
Page
426 (sequence 2)
Language
German
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426ja auch Alles Wort für Wort richtig, da ist auch lein Wort zu viel. (Unruhe.) Präsident: Nun Herr Zeuge, ich kann nicht umhin, Ihnen nochmals zu bemerken, daß wir uns hier de« mühen wollen, mögligst objektiv zu prozediren und Licht und Schatten möglichst gleichmäßig zu vertheilrn. Ich selbst habe die Bemerkung gemacht und bin von dem Kollegium darauf aufmerksam gemacht worden, daß Sie nicht immer diese Grenze der Opjeltivität zu bewahren scheinen, und ich bitte Sie recht dringend, sich nur auf die Thatsachen zu beschränken, Ihre eige« neu Urtheilc ab.r möglichst zurückzuhalten und dem Gerichtshöfe zu überlassen, was er aus den Thatsachen folgern will. — Hofprediger Stöcker: Ich bitte, mir zu verzeihen. Der Prozeß Hot die Spitze, mir Unwahrhaftigkeit nachzuweisen und mir liegt daran, hier immer recht scharf zu betonen, daß ich in meinen jetzigen Aenßerungeu mich nirgends in Widerspruch setzen will und' setze mit meinen früheren Aenßerungeu. Ich mache darauf aufmerksam, daß ich in einer zweiten Auflage jener Rede, als sich die öffentlichen Zustände gebessert hatten, die stärksten AuSdrücke wcggelassen habe. Rechtsanwalt Sachs: Ich bin jetzt genöthigt. auf Grund spezieller Instruktion einen weiteren Antrag zu stellen. Seitens der Verthcidigung wird aus das Zeugniß der Herren Ewald, Tutzauer, Görcki und des Restaurateurs Kreuz rekurrirt. Wir haben die Letzteren geladen, Herr Ewald hat leider nicht geladen werden können. Ich habe für denselben freie? Geleit erbeten, damit er sein Zeugniß hier oblegen könne. Tas Polizeipräsidiuuk hat den Antrag ablehnen zu müssen geglaubt. Ich habe gestern noch auf telegraphischem Wege eine Beschwerde beim Minister des Innern eingelegt, derselbe hat aber die Beschwerde abgelehnt. Die Thatsachen, welche in das Zeugniß dieser Herren gestellt werden, sind folgende: Am 24. Januar 1880 hat Herr Stöcker als Zeuge in einer Privatklagesache der Herren Ewald, Tntzauer und Görcki gegen den Redakteur Berndt eidlich aus-, gesagt: ״Ich sehe Herrn Ewald heute zum ersten Male." Das ist zu Protokoll festgeftellt. Diese eidliche Behauptung des Zeugen Stöcker ist aber unwahr. (Bewegung). Am 18. Januar 1883 hat eine Arbeiterversauimlung im neuen GesellschaftShause stattgefunden. Ewald war von Eugen Richter der Vorwurf ge« macht worden, daß ein von Ewald geleitetes Blatt im Konnex mit der christlich-sozialen Partei stehe. Um diesen Vorwurf zu wiederlcgen, waren die Herren Eugen Richter und Stöcker brieflich zur Theilnahme an der Versammlung eiugetaden worden. Herr Hofprediger Stöcker war auch erschienen, als er auf das Podium trat, ist Ewald sofort auf ihn zugetrrteu und hat ihn laut und deutlich auf Ehre und Gewissen gefragt, ob jener Vorwurf berechtigt oder unberechtigt ist. (Unruhe.) Es hat ferner im Oktober 1881 in der Tonhalle eine Versammlung der christlich-sozialen Partei stattgesunden, in welcher Ewald unter Nennung seines Namens das Wort ergriff. Er wurde damals als .,Judenknecht" begrüßt und belästigt, er hatte sich persönlich mit der Bitte um Schutz an Herrn Stöcker gewandt, derselbe wurde ihm auch zugesagt» als er aber sich osten als Sozraldemokrat vorstellte, ist Ewald sistirt worden. Das sind Momente, die man doch schwerlich vergißt, und ich berufe mich ferner auf das Zeugniß dcS Tischlers Beck und des Restaurateurs Poppe, welche bekunden sollen, daß die eidliche Behauptung des Zeugen Stöcker, er sehe Ewald zum ersten Male, unwahr ist, und diese Unwahrheit Stöcker unmöglich entgangen sein lönne. — Staats« nwalt Weichert: Zunächst stelle ich, da eö sich hier um eine neue schwere Beschuldigung des Zeugen Stöcker handelt, den Antrag, das betreffende gerichtliche Protokoll hrrbeizuschasscn. Der GerichlShof beschließt diesem Anträge gemäß. Hofpredigcr Stöcker, befragt, was er ans die gegen ihn erhobene Beschuldigung anzuführen habe, erklärt: Ich habe Hunderten von Versammlnngen beigewohnt und kann unmöglich Jeden, der in denselben das Wort genommen hat, wieder er« kennen. Ewald ist mir ganz unbekannt gewesen» ich bin niemals mit ihm persönlich bekannt geworden׳ Ich erinneremich der mir vorgehaltenen Vorfälle ganz genau, ich habe aber nicht gewußt, daß der Stadtverordnete Ewald der Ewald von damals sei. Ewald und ich hab-n zwar viele gemeinsame Bekannte, persönlich bin ich mit demselben nie in Berührung gekommen. Das Gesicht Ewalds habe ich nicht wieder enanni. (Lebhafte Unruhe, die der Präsident rügt.) Staatsanwalt Weichert theilt mit, daß nach einer -ihm vom Zeugen Stöcker gemachten Mitthcilung' die Mitgliedliste der christlich-sozialen Partei aus dem Anfang des Jahres 1878 nicht vernichtet sei, sondern vorgelcgt werden könne. Die Liste wird vorgelcgt, und erkennt Zeuge Grüneberg die Identität derselben mit der damals beseitigten und rekonstruirten an. Iw dieser Liste figurirt ein Eduard Nobiling, Albrcchtstraße 12, der noch heute Mitglied der Partei ist. Zeuge Grüneberg erklärt, daß der Attentäter Nobiling auf seinem Bureau gewesen sei, wenigstens habe er denselben auf der spater von demselben verbreiteten Photographie wieder erkannt. Es wird nunmehr ans dem Aktenstück Privatklagescuhe gegen Ewald und Gen. contra Berndt das VerhandlungS- Protokoll verlesen. Dasselbe beginnt bezüglich der Aussage deS Hofpredigers Stöcker mit den Worten: ״Ich sehe den Ewald heute zum ersten Mal." Hofpredigcr Stöcker deponirt, daß er wohl gefragt sein werde, ob er den Ewald kenne. Da habe er mit gutem Gewissen geantwortet, er sehe Ewald zum ersten Male und habe nie Berührungspunkte mit ihm gehabt. Nechtsawalt Sachs heb! hervor, daß nach einem im zehn'- tcn Bande der Reichsgerichts-Entscheidungen publizirten Urtheil es gleichgültig sei, ob die Aussage erheblich oder unerheblich sei. Ist die Aussage falsch, so liegt unter allen Umständen eine ab« gegebene falsche eidliche Aussage' vor. Rechtsanwalt Munckel erachtet sogar die von Stöcker in jenem Prozesse bekundete Thatsache für durchaus erheblich, was er nur anführe, weil er vielleicht auf das Zeugniß des Ewald nicht werde verzichten können. — Zeuge Stöcker tritt vor und versichert nochmals, daß er im guten Glauben sich befunden» als er die Aussage machte, daß er niemals mit Ewald Person« lich verhandelt habe und ihn zum ersten Male sehe. — Präsident: Ich möchte mir doch gestatten, hierzu meine persönliche Auf« fassung zu sagen. Ich nehme an, daß, wenn Sie, Herr Zeuge Stöcker, vernommen wurden, der Richter Sie wohl mit dem׳ 8tatu3 guo wird bekannt gemacht haben. — Zeuge Stöcker: Er wird mich gefragt haben, kennen Sie diesen Herrn Ewald und' ich habe gesagt: ich kenne ihn nicht, ich sehe ihn als diesen Ewald zum ersten Male. (Lebhafte Bewegung unter den Zu» Hörern.) — Präsident: Ich muß, wie ich eö schon vorhin Lhat, die dringende Bitte an das Auditorium richten, sich aller AenßerungeN des Beifalls und des Mißfallens zu enthalten. Im Nebrigen bemerke ich zur Sache. Wen:: ich mich auf den Boden des damaligen Vorganges stelle, so würde ich, wenn ich ver« nommen würde, sagen, soweit mir erinnerlich ist, kann ich mich der Persönlichkeit nicht entsinnen. Allerdings säugt das Protokoll mit den apodiktischen Worten an: ״Ich sehe Herrn Ewald heute zum ersten Male." — Das sind nun alles Dinge, welche eigentlich in die Deduktion gehören, aber ich bemerke vorweg», wenn ich in die Verhandlung irgend ein persönliches sentiment hineinwerfe, oder glaube hinemwcrsen zu müssen, so ist lediglich mein Zweck, der DeweiSausuahme eine bestimmte Direktive zu geben. Ich bin doch auch nur ein Mensch und-kann mich von einer persönlichen Auffassung doch nicht losmachen» aber die׳ Art und Weise, wie ich ihr Ausdruck gebe, hat nur den Zweck» der BeweiSregelung und der Beweisführung eine gewisse Direktive zu geben, mit anderen Worten, wenn es möglich ist, ohne die Interessen des Angeklagten zu schädige«, ohne unser-׳ Ueöer-

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