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Jeschurun · 1885-07-02 · Heft 27 (2.7.1885) · p. 425

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Journal
Jeschurun
Volume
18 (1885)
Issue
Heft 27 (2.7.1885)
Article
Prozeß Stöcker gegen die Freie Zeitung
Date
1885-07-02
Page
425 (sequence 1)
Language
German
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M 27. 425 Jeschnrnn, Nmeß Silier gegen die freie Zeitung. (Fortsetzung.) Sonnabend, 13. Juni. Das Aufsehen, welches dieser Monstrc» Prozeß in den weitesten Kreisen erregt, spiegelte sich in dem Massen-Andrang wieder, der sich heute früh nach dem KriminalgrrichtSgebäude zu entwickelte. Viele Hunderte Personen umstanden schon lange vor Beginn der Sitzung die Eingangöthür zum kleinen Schwur, gerichLSsaal, und als die Sitzung durch den Präsident Lüty um 9'/u Uhr eröffnet wurde, war das Auditorium sowohl, wie der eigentliche GerichtSranm bis auf den letzten Platz gefüllt. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung mir der Bemerkung״ .׳Ich habe neben der Arbeit« die mir der Prozeß maä'.t, auch noch immer die Ausgabe, allerlei Schriftstücke, welche mir zugchen, zu lesen. Soweit dieselben Mißbilligungen oder Anerkennungen über meine Geschäftöleitung enthalten, lege ich sie 23 acta. Gestern ist mir jedoch ein Brief zugegangcn, auf welchen zurückzukommen ich für meine Pflicht halte Ich habe nämlich einen Brief bekommen, welcher zwar eine Unterschrift, aber sicherlich nur eine fingirte, trägt und meine Geschäftsführung in unerhörter Weise verdächtigt. Der Brief beginnt mit der Bemerkung, daß der Präsident des Gerichtshofs von -einer Konferenz, die er mit dem Kläger Stöcker und mit dem Herrn Staatsanwalt hatte, den Vertheidigern keine Mittheilung gemacht habe. Im weiteren Verlauf wird der Gerichtshof als antisemitisch bezeichnet und eine Abhandlung zur Beurthcilung von Unparteilichkeit und vorgefaßter Neigungen deutscher Richter in Aussicht gestellt. Der Brief schließt mit der Bemerkung, daß der Kläger trotz der ihm seitens des Präsidenten zu Theik werdenden Protektion ein Lump sei, der sein Amt prostituier habe. Wie sich der Psaff auch winde und drehe, so ruft ihm sein Auftreten vor Gericht Ekel und Verachtung hervor. Unterschrieben ist der Brief ״Mneseler, Rechtsanwalt." (Sensation.) — Zm Anschluß an die Verlesung dieses Briefes schließt der Präsident folgende Bemerkung!: ״Gegen meine sonstige Gewohnheit habe ich diesen Brief nicht in den Papierkorb geworfen, weil er eine direkte Verleumdung enthält. Wie meine Handlungen und meine Thätigkeit als Richter sonst beurtheilt wird, läßt mich absolut kalt-, hierfür bin ich nur mir, meinem Gewissen und meiner Vorgesetzten Behörde Rechenschaft schuldig. Zu den mir in dem gu. Briefe gemachten verleumderischen Vorwürfen darf ich nicht schweigen, da sonst angenommen werden könne, ich hätte diese Thatsache zugestanden. Aus dieser Ursache mußte ich den Brief zu den Akten geben. Ich gebe hiermit die feierliche Erklärung, daß ich mit Ausnahme der gerichtlichen Vernehmung in diesem und in einem früheren Prozeß mit dem Zeugen Stöcker nie in Berührung gekommen bin, daß ich namentlich feirte^ Konferenz mit demselben gehabt habe. Die Unterstellung, daß ich gegen meine-Pflicht mit dem Hauptzengen hinter dem Rücken der Vertheidigcr konferirt habe, ist eine klare bündige Verleumdung. Ob in der verheißenen Abhandlung angeführt werden wird, die Sache ist doch wahr, muß ich abwarten. Was die noch nicht berührte Konferenz mit dem Herrn Staatsanwalt betrifft, so habe ich nie Bedenken getragen, solche Unterredungen mit dem Staatsanwalt zu pflegen; auch dem Lerthridiger würde ich stets gleiche Rücksprache über stattfindeude Verhandlungen gestatten. Vorgestern Abend ist an den Herrn Staatsanwalt die Mittheilung gelangt, daß man den Verfasser der Artikel kenne und nennen wolle. Der Staatsanwalt war gegenüber dieser Mit. theilung in einer eigenartigen Lage, er hat mit mir darüber in La«; loyaler Weise konferirt; der Gegenstand der Konferenz war wesentlich im Interesse des Angeklagten, weitere Konferenzen hab:n nicht stattgefnnden. Ich wiederhole, daß ich den Brief für eine Lüge und die Unterschrift des Rechtsanwalts Mueseler für eingefälschte halte. Ich bitte nun den Herrn Staatsanwalt, seinerseits Mittheilnngen über den Gegenstand der Konfrmij zu mach-N. — Staatsanwalt Weichert: Ich habe zu konstatiren, daß mir eine Anzeige gemacht ist, welche' auf die Spur des Verfassers führen kann. Es haben nach dieser Richtung hin Ermittelungen stattgefundeu, eS sind einige Zeugen vernommen worden, da aber der neu Angeschnldigte seinerseits jede Auslastung verweigert hat, so müssen die Ermittelungen fortgesetzt werden. Ich bin nun nicht der Ansicht, daß auf Grnnd dieses Zwischenfalles die Sitzung vertagt werden müßte. Ich habe von Anfang an nicht die Meinung gehabt, daß der Angeklagte Bäcker der Verfaster des Artikel ist. Derselbe hat sich zu dem Inhalt des Artikels vollständig bekannt, er hat selbstständige Anträge zum Wahrheitsbeweise gestellt und sich damit als Mitthäter gerirt. — Rechtsanwalt Sachs: Die Vertheidigung hat kein Interesse an einer Entscheidung dieser Frage. Der GerichtShof beschließt, gegen Bäcker allein weiter zu verhandeln. — Rechtsanwalt Sachs: Ich habe nun noch mehrere Anträge zu stellen. Ich beantrage die Bestrafung de« Hofprediger» Stöcker ans Grund des § 198 St.-G.-B. im Interesse des Angeklagten. Ich stelle keine Widerklage, denn dieselbe würde nicht zulässig sein, nachdem der Staatsanwalt seinerseits die Sache in die Hand genommen hat. Ich kann aber eine Bestrafung beantragen auf Grund des § 198 wegen der Beleidigung, welche Herr Stöcker in seinem Strafantrag gegen den Angeklagten vorgebracht hat. — Präsident: Ich bitte, den Antrag schriftlich zu fixixen. — Rechtsanwalt Sachs: Ich frage den Herrn Zeugen Folgendes: Der Zeuge Stöcker hat gesagt, daß er sich nicht "cms den Talmndistcn Simon May, sondern auf den Talmndisten Morgenstern über das Kolnidregebet berufe. Ich frage Herrn Stöcker, ab er nicht in einer Versammlang am 8. Mai in der Vikloriabrauerei im Anschluß an den Vortrag des Herrn Simon May demselben seinen verbindlichsten Dank und seine Freude darüber auSgedrückt, daß ein Talmudist in solcher Weise einmal die Bedeutung des Kolnidregebetes klargelegt hat. Zeuge Stöcker: Ich weiß nicht, ob ich Herrn May als Kenner des Talmud anerkannt habe; für einen Talmndisten halte ich im Allgemeinen doch nur einen Mann, der den Talmud wissenschaftlich behandelt. — Rechtsanwalt Sachs׳ Ich habe mir das Zugeständniß des Gerichtshofes notirt, daß ehrenrührige Acnßerungen des Zeugen Stöcker gegenüber der liberalen Presse feststehen. Der betreffende Artikel behauptet, daß Herr Stöcker eine ״Unzucht der Sprache" geführt hat. und um dies zu beweisen, lege ich hier ein Exemplar des christlich-sozialen Korrcspoudenzblattes vor, welches ein Stenogramm über eine Rede des Zeugen Stöcker enthält, und ich frage Herrn Stöcker ferner, ob er am 12. November 1883 in einer Rede seine Gegner ״Lumpengesindel" genannt hat. - Zeuge Stöcker: Ich kann mich nicht daran erinnern. — Rechtsanwalt Sachs: Es war in einem Prozesse gegen den Schriftsteller Klausner, wo Herr Hofprediger Stöcker als Zeuge vernommen wurde und bereits Zugeständnisse in dieser Beziehung gemacht hat. — Zeuge Ptöcker: Ich kann mich nicht daran erinnern, ich weiß absolut nichts davon. — Rechtsanwalt Sachs: Ich lege dem Zeugen dann den Bericht über die betreffende Gerichtsverhandlung vor; darin steht ausdrücklich: e8 wird zur Vernehmung deö Hofpredigcrs Stöcker geschritten, derselbe verweigert aber sein Zeugniß. Zeuge Stöcker (nachdem er den Bericht durchgelesen): Ja, es ist möglich, daß ich mein Zeugniß verweigert habe. — Ich bemerke aber im Allgemeinen, daß ich mit jenen Ausdrücken .^umgekehrte Kanalisation" Menschen bezeichnet habe, die mit dem Bewußtsein, daß sie lügen, Unwahrheiten uno Verdacht'!- gungen über mich verbreiten. — Rechtsanwalt Sachs: Bitte sehr, lesen Sie nur freundlichst weiter, es kommen noch bessere Stellen. — Zeuge Stöcker (nachdem er gelesen); Ja, das ist

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