Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 18 (1885)
- Issue
- Heft 26 (25.6.1885)
- Article
- Prozeß Stöcker gegen die Freie Zeitung
- Date
- 1885-06-25
- Page
- 410 (sequence 3)
- Language
- German
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410 wall Mnnckel: Ich habe, nachdem unsere Anträge aus formellen Gründen abgelehnt worden sind, dazu gerathcn, diesen Weg zn wählen, selbst auf die Gefahr hin, das; die Verhandlung ver-- lagt werden müsse. Es handelt sich hier um den Beweis, daß der Hosprediger sich geflissentlich gegen die Wahrheit wende, da kann sich die Dertheidignng doch nicht damit begnügen, daß als einziger lebendiger Zeuge nur derselbe Mann vernommen wird, dem eben Unwahrhaftigkeit vorgcworfen wird. — Der GerichtShsos beschließt, zunächst Herrn Hosprediger Stöcker zu vernehmen. Derselbe läßt sich im Allgemeinen dahin aus: Was die Unterschrift unter die Antisemitenpetition betrifft, so habe er den Hergang schon oft öffentlich richtig gestellt. Gr habe seiner Zeit auf Rath des I)r. Förster seine Unterschrift zurückgezogen und in der Form, in welcher die Aulisemitenpetition in 20600 Exemplaren verbreitet und in welcher sic überhaupt bekannt geworden ist, sei seine Unterschrift nicht zu finden. Er habe nur die Unvorsichtigeit begangen, diejenigen Exemplare, welche an die Superintendenten geschickt wurden, zu unterschreiben und er glaube, daß er mit Fug und Rechtdie Erklärung abgegeben, daß er die Petition, wie sie überhaupt nur bekannt geworden ist, nicht unterschrieben habe. Es sei also ganz unangebracht, ihm den Vorwurf einer bewußten Unwahrheit zu machen. Dies habe selbst sein Verleumder Frau; Mehring, der allen Schmutz aufsucht, um ihn gegen ihn zu schleudern, in seinem gemeinsten Pamphlet anerkannt, indem er zugab, daß er (Zeuge) doch nicht so dumm sein werde, etwas abzuleugnen, was auf 20000 Exemplaren zu finden sei. Auch in Bezug auf die übrigen Punkte könne es sich höchstens um Jrrthümrr, nicht aber um bewußte Unwahrheiten handeln. Er habe diesen Jrrthum bezüglich des Di׳. Horwitz und Schleiden zurückgcnommcn. Was Herrn Dr. Brandes beirisst, so glaube er auch jetzt noch, daß derselbe jüdischer Herkunft sei. Derselbe bezeichne sich als ״Atheist", dies sei aber doch Nichts beweisend, denn es gebe sehr viele jüdische Atheisten — theoretische und praktische. Was die Afsaire mit Professor Beyschlag betrifft, so müsse er sagen, daß die Un- Wahrhaftigkeit nur auf Seiten dcö letzteren ist. Er habe einmal auf eiucr Pastoralkonseren; erzählt, daß ein Stadtmissionar einmal das ״Tageblatt" in einer Familie durch den ״Neichsbolcn" ersetzt habe. Im Uebrigen sei es sakrosankt in der Stadtmission, daß man sich nicht mit der Tagespolitik bcschästigt und kein Stadt- Missionar habe jemals einen Auftrag erhalten, den Neichsboten gewissermaßen offiziell zu verbreiten. Wenn nun Herr Beyschlag in seinen ״Blauen Blättern" auf diese Mittheilung hin die Frage answars, ob cs wahr oder nicht wahr sei, daß ein Stadt- Missionar den ״Neichsboten" kolportirt habe, so sei dies doch eine leichtfertige Verwechselung einer zufällig bekannt gewordenen Thatsache mit entern angeblich einem Stadtmsssionar crtheilten Auftrag. Was endlich die sogenannte Notablen-Erklärung betrifft, so habe er in dieser Beziehung ganz korrekt gehandelt. Er habe seiner Zeit erklärt, daß von den Unterzeichnern der Erklärung '/* den Tan; um das goldene Kalb mitgemacht hat. Es entstand damals ein großes Aufsehen im Abgeordnctcnhanse. er erklärte sich zur Vorlage der Liste an jeden, der sie sehen wollte, bereit, er habe sich nach Schluß der Sitzung noch zehn Minuten im Abgeordnetenhause anfgehalten, cö habe aber keiner die Liste von ihm verlangt. Er habe die Liste später auf den Tisch des Hauses niedergelegt. In dieser Liste aber waren gutartige und bösartige Gründer mehr als zum vierten Thcil. — Rechtsanwalt Sachs: Der Zeuge hat damals bei Nicderlegung der Liste auf den Tisch des Hauses erklärt, daß er bösartige Gründer nicht gemeint habe. Jetzt sagt er, daß gutartige und bösartige Gründer in der Liste waren, er hält also einen Thcil der betreffenden Herren für bösartige Gründer. Ich meinerseits habe zu beweisen, daß diese Behauptung eine absolut unwahre ist. — Präsident: Zunächst ist es eine subjektive Auffassung, was ein bösartiger oder ein gutartiger Gründer ist. — Zeuge Stöcker: Ich glaube auch nicht, daß ich damals erklärt hatte, daß ich nicht an Gründer im schlimmen Sinne denke. — Rechtsanwalt Sachs: Sie haben damals gesagt, daß Sie nicht schlimme Gründer meinen. — Zeuge Stöcker: Das ist doch etwas Anderes, Herr Bertheidiger, begreifen Sie das doch nur! — Rechtsanwalt Sachs: Ich beantrage nunmehr, Herrn Hosprediger Stöcker die in der ״N.-A. Ztg." abgedruckte Liste vorzulegen, ihn zu fragen, ob er dieselben anerkennt und ihn zu fragen, welchen der betreffenden Herren er unter die bösartigen Gründer rechnet. — Vorsitzender: Ich glaube nicht, daß der Gerichtshof diesen Antrag der Vertheidigung erfüllen kann. — Staatsanwalt: Ich glaube, die Vertheidigung hat diesen Antrag nur aus einer gewissen Verlegenheit hcrausgcstellt. Von Jntercsie kann für den Gerichtshof nur die Frage sein, ob der Zeuge die betreffenden Namen anerkennt, nicht aber die Beantwortung der zweiten Frage, da es sich dabei doch immer nur um ein Ürtheil handeln würde. — Rechtsanwalt Mnnckel: Ich unterstütze den Antrag meines Kollegen doch aus folgender Erwägung heraus: Es kann doch nicht erlaubt sein, daß hier ein Zeuge, ohne daß er irgend welche Beweise dafür beibringt, Jemand, der hishcr in gutem Rufe gestanden, mit dem Vorwurse eines ״bösartigen Gründers" bedenkt, wenn ich auch ohne Weiteres zugebc, daß Herr Stöcker andere Begriffe von ״Bösartigem" hat als ich. Wenn uns nun der Nachweis gelingt, daß auch hier wieder Herr Stöcker ohne jede Berechtigung solche Beschuldigung ausstreut, so dürste doch dies für die Strafabmeffung von Bedeutung sein. — Staatsan- Walt: Steht den etwa der Angeklagte unter der Notablen-Erklarung? — Rechtsanwalt Mnnckel: Das thnt er nicht, Herr Staatsanwalt, aber ich denke, solche Dinge dürsten doch einigermaßen dazu beitragen, ein Ürtheil über den sittlichen Werth des Beleidigten zu gestatten, und die sittliche Höhe oder Tiefe des Beleidigten pflegt doch im Allgemeinen einflußreich auf das Strafmaß zu sein. — Der Gerichtshof beschließt, dem Hosprediger Stöcker nur die Frage vorzulegcn, ob er die vorgelegte Liste anerkennt. Nachdem dies bejaht ist, gelangen die Namen der Liste zur Verlesung. Rechtsanwalt Sachs versucht nun, dem Zeugen verschiedene krasse Schimpfwörter vorzulegen und von ihm die Auskunft darüber zu erlangen, ob er diese Schimpfwörter gegen die liberale Presse in Anwendung gebracht habe. — Zeuge Stöcker lehnt eine Beantwortung in dieser Weise ab, da er unmöglich herauSgeriffene Dinge zu beantworten geneigt sei. Er gestehe zu, daß er gegen Auswüchse der Presse in heftiger Weise zu Felde gezogen sei, keineswegs habe er aber die gesammte gegnerische Preffc herabgewürdigt. Rechtsanwalt Sachs beantragt nunmehr, die Berichterstatter Gustav Meyer, Knnzendorf, Lange und Friedländer, welche bereitS in einem Erkenntniß gegen den Redakteur Arthur Lcvysohn genannt sind, darüber zu vernehmen, daß Hosprediger Stöcker ihatsächlich solche Schimpfwörter in Massen gegen die liberale Presse geschleudert habe. — Der Gerichtshof lehnt diesen Antrag ab, weil er aus dem Gange der Verhandlung es bereits als erwiesen erachtet hat, daS Hosprediger Stöcker gegen einzelne Theile der ihm feindlichen Presse ehrenrührige Bemerkungen gemacht hat. Der Angeklagte bittet -sodann, die Frage an den Hofpredigcr Stöcker zu richten, ob er nicht auf seinen Schulzensuren wiederholt als ״lügenhafter Knabe" bezeichnet worden sei. Der Vorsitzende erklärt diese Frage mindestens für ungeschickt. Zeuge Stöcker beantwortet sie aber dahin; ״Das kann nur von einem lügenhaften Knaben erfunden sein." Unter Aufhebung veö früheren Beschlnffes werden ferner Stellen aus den stenographischen Berichten zur Verlesung gebracht, welche sich aus die oben erwähnten Vorgänge im Abgeordnetenhause beziehen. Rechtsanwalt Sachs theilt mit, daß ihm soeben eine Rohr-