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Jeschurun · 1885-06-25 · Heft 26 (25.6.1885) · p. 409

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Journal
Jeschurun
Volume
18 (1885)
Issue
Heft 26 (25.6.1885)
Article
Prozeß Stöcker gegen die Freie Zeitung
Date
1885-06-25
Page
409 (sequence 2)
Language
German
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Jfs 26 JeschuriMi 409 (Fortsetzung vom ersten Bogen.) Stöcker: Es ist richtig, dost ich das Todt'sche Buch dem Grnneberg gegeben und empfohlen habe. Dasselbe ist bei seinem Erscheinen in der gesammten christlich-theologischen Presse sehr beifällig ausgenommen :und den Geistlichen empfohlen worden. Der darin gepriesene NepublilauiSmus ist einer der Jrrthümer, von denen der Verfasser befangen ist. Aus dem Todt'fchcn Buche geht aber hervor, daß die republikanische Staatsform, die nur in abstrakter Weise als dem Christenthum entsprechend hingestellt worden ist, für uns Deutsche als nicht am Platze erachtet sei. Prediger Todt sei übrigens ein königstrener Mann, was auch von der Negierung anerkannt sei, da sie ihn sonst wohl schwerlich zum Superintendenten befördert haben würde. Bezüglich des mehrfach beregten Bildes der Esther Soly- /•f* a 9 (1A1 Vrttt« Of %**•***•****** t ***.*♦• *fi 1 4UV||1, un uuu *wniji mitkutuuy tu fuuuyu, legt Rechtsanwalt Sachs dem Zeugen Stöcker einen Bericht des ״Neichsbotcn" über eine von ihm gehaltene Rede vor, in welcher er sich dahin ausgelassen, das; die liberale Presse niederträchtiger Weise aus der Esther Solymossi eine prostituirtc Dirne gemacht habe. Nach Behauptung der Vertheidigung ist diese Darstellung des Hospredigers Stöcker falsch und Willkürlich. Die liberale-Presse habe damals nur behauptet, daß das betreffende Bild gar nicht das Bild der Esther, sondern das Bild einer prostitnirten Dirne gewesen ist. Hosprediger Stöcker erklärt, daß er unmöglich jetzt noch feftstellen könne, was er vor 3 Jahren gesagt habe. Im Uebrigen müsse er cs für eine infame Verdächtigung erklären, daß ein anderes Bild unterschoben worden sei, denn seine ungarischen Freunde seien ernste Männer gewesen, welche nicht mit einem falschen Bilde in der Welt umherreiscn. Rechtsanwalt Sachs stellt nun noch eine große Reihe von Beweisanträgeu und bittet um die Verlesung zahlreicher Stellen aus NeichstagSrcden, Zeitungsberichten, aus den gesammelten Reden des Hospredigers Stöcker 1c. rc. Ans den angezogenen Stellen soll hervorgehen, daß Hosprediger Stöcker in vielen Stellen die Unwahrheit gesagt habe Der Vcrtheidiger beantragt unter Andern die Verlesung einzelner Stellen aus dem Buch des Pastors Todt, welches Hosprediger Stöcker seiner Zeit dem Grünebcrg als erstes Buch zum Studium in die Hand gegeben hat. Ans der Vorlesung soll hcrvorgehen, das dies Buch durchaus radikal sei und unter Anderem die republikanische Staatsform nicht für verwerflich erkläre. Ferner wird die Verlesung der amtlichen stenographischen Berichte der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 22. November 1880 verlangt. In dieser Sitzung soll Stöcker auf die an ihn gerichtete Frage, ob er die Antisemiten-Petition unterschrieben, mit einem klaren und deutlichen ׳.,Nein" geantwortet haben, während er später überführt wurde, diese Unterschrirft doch gegeben zu haben. Als einige christliche Männer später gegen diese Petition eine Erklärung erließen, habe der Zeuge Stöcker im Parlament erklärt, daß ein großer Theil dieser Männer, die er durch Nennung der Namen nicht kompromittiren wolle, den Tan; ums goldene Kalb mitgemacht habe und Gründer gewesen seien. Man habe ihn vielfach gedrängt, die Namen zu nennen und schließlich habe er sich mit der Bemerkung aus der Affaire gezogen, daß er gar nicht an das Grnnderthum im bösen Sinne gedacht habe. Herr Stöcker habe ferner, 11111 das Eindringen des Jndenthums in die christliche Schule ru illustrircn, ganz willkürlich und wieder die Wahrheit behauptet, daß Dr. Hormitz ein Jude sei und cm Referat über, ungetanste Schulkinder in Berlin erstattet habe. Um zu beweisen daß jüdische Literatur das Chriflenthum schroff ablehne, habe Herr Stöcker eine Ausführung des Professors Caffel citirt, die dieser nie gethan. Herr Stöcker habe wider alle Wahrheit Herrn Schleiden zu einem Juden gemacht und spätcr^die Un- Wahrheit durch die andere Unwahrheit ersetzt, daß Schleiden getauft sei. — Um den Patriotismus der Inden zu verunglim* psen, habe Stöcker behauptet, der Präsident Cremicnx sei nach seinem Tode in den Berliner Synagogen gefeiert worden, ob« wohl er das Edikt unterschieben, durch welches im Jahre 1>70 die deutschen Mitbürger ans Frankreich vertrieben wurden. Die Ausweisungen datirtcn aber vom 12. August, wahrend Cremienx erst am 4. September ans Ruder kam. — Sodann habe Stöcker einmal ein Citat des ״Israeliten" i)r. Brandes citirt. Letzterer sei aber kein Jude, das Citat sei falsch wieder gegeben und rühre gar nicht von Brandes her. Daran reihen sich andere ähnliche BewciSanträge nnd der Antrag, zur Charakrerisirung des Tones in welchem der Zeuge Stöcker gegen die Presse zu Felde zog, einige Stellen aus den Reden dcffelbcn zu verlesen. Staatsanwalt Wcichcrt widerspricht den meisten der gestellten BewciSanträge, namentlich den Beweisen über das, niaS׳ Herr Stöcker im Parlamente gethan oder gelaffen haben soll. Wie stehe cs denn mit der Unverletzlichkeit der Landeüboten, wenn das, was ein Abgeordneter im Parlament sagte, fixirt und hinterher als Beweismatcrial benutzt wird. Er sei der Ansicht, daß Aenßerungen ans parlamentarischen Sitzungen nicht in solcher Weise benutzt werden sollten. Die Stenogramme halte er nicht für verlesbare Urkunden, denn wir haben ein mündliches V.rfahren. Die stenographischen Berichte seien äußerst unzuverlässig, das beweisen zahlreiche Erfahrungen ans diesem Gebiete. Ebenso widerspreche er der Verlesung einzelner Sätze ans dem Todt'schen Buch, dagegen halte er zur Prüfung der Frage nach der Anwendbarkeit des § 193 cS für berechtigt, daß einzelne Aenßerungen des Hofprediaerö Stöcker gegen die Presse und gegen die Partei der Gegner scsigestellt werden. — Rechtsanwalt Sachs bestreitet, daß diese Bemerkung des Staatsanwalts zntreffc nnd erläutert das Wesen nnd die Bedeutung der sienographischen Berichte. — Präsident: Ich wundere mich nur, daß uns diese Art der Beweisführung überhaupt zugemuthet wird. — Rechtsanwalt Munkel׳ da sich der Herr Vorsitzende darüber wundert, so schließe ich mich dem Anträge meines Kollegen auf Verlesung der stenographischen Berichte ausdrücklich an. — Präsident: Ich bemerke, daß mich der Vcrtheidiger mißverstanden hat. Ich wunderte mich nur über die Art, wie uns hier Personliche Ansichten und Gegenansichten vorgetragen werden. — Rechtsanwalt Munckel: Was die stenopraphischen Berichte betrifft, so werden sich die Stenographen wohl etwas wundern über die Würdigung ihrer Leistungen durch den Staatsanwalt. Nach meiner Meinung sind die amtlichen stenographischen Berichte volle Urkunden, welche Beweiskraft haben nnd in diesem Falle um so mehr, als der Abgeordnete Stöcker jedesmal seine Reden korrigirt und zwar wahrscheinlich nicht zn seinem Nachtheil. Ich freue mich im Uebrigen über die riesenhohe Meinung, welche der Staatsanwalt von der Unverletzlichkeit der Abgeordneten hat, ich bebaupte aber, daß wir Thatsachen, die im Reichstage vorgekommen sind, zum Beweis ausührcn können. Wenn bewiesen werden soll, daß Herr Stöcker geflissentlich nnd bewußt die Unwahrheit sagt, so muß aus solche Vorgänge im Reichstage rckurrirt werden. Nachdem noch Rechtsanwalt Munckel den Antrag des Mitvertheidigers dahin ergänzt, daß er sie Verlcsung des ganzen Todt'schen Buches beantrage, zieht sich der Gerichtshof zur Prüfung der Beiveisanträge zurück. Der Gerichtshof lehnt alle BewciSanträge, soweit die Verlesuugen betreffen, ab» da er der Ansicht ist, daß Alles, was aus diesen Schriftstücken über Vorgänge im Parlament hcrvorgehen soll, durch persönliche Vernehmung des Hofpredigers Stöckcr eruir! werden könne. Eine Verlesung der stenographischen Berichte hält der Gerichtshof für unstatthaft, da dieselben nicht den Charakter von Urkunden haben. — Rechtsanwalt Sachs: Dann beantragte ich die Vorladung der Abgeordneten Rickcrt, Richter, Stroffcr und Vizepräsident v. Bcnda, welche über die Vorgänge im Parlament Zcugniß oblegen sollen. — Rechtsan--

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