Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 18 (1885)
- Issue
- Heft 16 (16.4.1885)
- Article
- Konfirmation und Judenthum
- Date
- 1885-04-16
- Page
- 242 (sequence 2)
- Language
- German
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242 öffcntlidjc RcchcnschaftSablagc von ihrem christlichen Glauben sich zu ihrem Taufbund bekennen, in die christliche Gemeinschaft cintrctcn und das Abendmahl empsangcn. Wie ist cS aber bei uns Inden? Durch die Geburt, das heißt dadurch, daß wir als Inden geboren sind, ist 1ms die Verpflichtung, die heilige Hehre zu erfüllen, anferlcgt. Nicht in einem bestimmten Alter tritt an uns die heilige Aufgabe, — als Inden sind wir geboren, d. h. als solche, welche verpflichtet sind, die Gotteslehre bis in ihre kleinsten Einzelheiten gewissenhast zn beobachten. Dazu brauchen wir keine besondere Weihe, keine besondere Einsegnung durch den Rabbiner; unsere Weihe haben wir von Gott empfangen, der und als Juden schuf. ״Jude sein", heißt, daS Iudenthum, d. i. die von Gott den Inden gegebenen Hehren, zu erfüllen. Also von dem Moment an, wo nur Juden werden, liegt uns diese Verpflichtung auf — und wir werden Inden, indem uns eine jüdische Mutter gebärt. Allerdings kann ein Kind bis zur Reise noch nicht im Stande sein, den hohen Geist deS GotleSgcsetzes ganz zu erfassen, — deshalb ist cS auch nicht selbst für seine Handlungen verantwortlich, sondern seine Eltern, — aber mit dem vollendeten zwölften Hebensfahre beim Mädchen, mit dem vollendeten dreizehnten beim Knaben, d. i. mit der Zeit der Reife, beginnt die Selbstvcrantwortung für die Handlungen stillschweigend, — die NcligionSmündigkeit. Da hat das Mädchen, der Knabe kein Bekenntnis; abzulegen von ihrem jüdischeu Glauben, zu dem sie längst gehören und zn dem sie längst verpflichtet sind. Auch haben sie keine freie Wahl, sondern sie müssen erfüllen, was Gott geboten, da sie Inden sind. Da haben sie keine desondere Weihe zn empfangen, der Religion angchören zu können, sie zu beobachten, da sic längst geweiht sind durch die Geburt als Jude. Mit dem Älter der Reife muß ׳in ihnen daS Bewußtsein ihres JnocnthumS wohnen, daher keine öffentliche Prüfung vorher abzm legen ist. Diesen Augenblick der NcligionSmündigkeit durch eine ernste Ermahnung seitens des'Rabbiners zu erhöhen, ist wohl angebracht. Nun aber kommen die Rcform-Pfassen und führen einen Akt ein, welcher der jüdischen Anschauung völlig fremd liegt, welcher lediglich ein gedankenloses Nachahmen des christlichen GebranchcS ist. Da wird zunächst ein Uni erricht ertheilt in der jüdischen Religion. - Nun, daS lasse ich mir noch gefallen. Dann aber wird dem jüdischen Mädchen und Knaben gesagt:. Nun'bist Du fertig, nun kennst Du das jüdische Gesetz, nun gehe hin und erfülle eS. Und zu der Erfüllung gehört Kraft. Diese Kraft wird dir ertheilt durch die Weihe, - welche der Rabbiner gicbt, durch das laute Bckcnntniß deines Glaubens vor der jüdischen Gemeinde. Jetzt bekenne dich kraft dieser Weihe zn ihnen und nimm die Verpflichtung der Religion auf dich. — Nein, fort mit diesem Nonsens der jüdischen Religionsweihe! Wer hat den Rabbiner befugt, das Kind durch besondere Weihe in die jüdische Gemeinschaft anfznnchmen? Wie kann er eS wagen, er, der Staubgcborcne, eine Gottes weihe zn erthcilen? Hat Gott ihm die Bcfugniß dazu gegeben? Nein und abermals nein! Er hat zu lehren und in GottcS Hehre zn unterweisen, weiter nichts! Hat er seine Aufgabe schon erfüllt, wenn er die Stirn hat, zu behaupten, jetzt sei daS Kind fertig ausgerüstet mit dem Dissen der jüdischen Religion? Ucbertritt der ״Konfirmand" nicht vielleicht die heiligsten Satzungen in dem Augenblicke, in welchem du ihm sagst: .,Uebe auS, was Du gelernt. DaS ist Deine Verpflichtung, die jetzt an Dich herantritt?" Hast du ihn alle Gebote GotteS, ihren tiefen Sinn zn begreifen gelehrt, und du wagst cs, den Knaben, daS Mädchen selbst darüber zu täuschen, indem du ihm sagst: ״Jetzt kennst Du die Religion." Und der übrige Firlefanz? Die freie Wahl zwischen Erfüllung und Nichterfüllung, daS Gebet auS der Tiefe des Herzens, daS du, Rabbiner, ihm erst cingdpankt hast 26.? Du willst dem Mädchen, dem Knaben sagen, sic ständen vor Gott, da du doch selbst weißt, wie wenig gottgefällig diese Handlung ist?! Und da wollen noch Einige behaupten, die Konfirmation wäre durch Moschc'S und Jehoschna'S Beispiel begründet, da diese ja Israel ermahnt haben. GotteS Hehrezu erfüllen, schon nachdem sie am Sinai daS געשה 'ונשמע gesprochcn. Ja wohl, man kann nie genug ermahnen und lehren. Aber das ist ja gerade ein Beweis, daß die Religionsweihe unserer Reform-Rabbiner ein Unsinn ist, die da sagen: ״Nun bist Du fertig!" י— Und endlich! Die NeligionSweihe zu empfangen, ist doch wohl freiwillig Jedem überlassen, da doch Keiner behaupten kann, daß sic von Gott geboten ist. Wie steht cS nun mit denen, welche sich ihr nicht unterziehen wollen? Liegt auf diesen nicht dieselbe GotteSwcihe, dieselbe Verpflichtung? Also ist doch der ganze Akt ein Unsinn, eine Gedankenlosigkeit! —• Man könnte auch sagen, und -daS ist auch viel behauptet worden, der Akt der NeligionSweihe feiere den Austritt auS der Schule. Erstlich ist daS Alter der auS der Schule Tretende ein völlig verschiedenes. Wo eine ReligionSschule existirt, treten die Kinder mit zehn bis vierzehn Jahren auS derselben. ES soll allerdigS nicht geschehen, akr cS geschieht doch. Wird ein zehnjähriges Kind konsirmirt? Nein! die christlichen Kinder werden auch nicht vor einem Alter von 14 Jahren konfirmirt. — Manche besuchen auch gar keine Schule, sondern haben'gar keinen oder sehr lange dauernden jüdischen Privatunterricht, sogar bis itrS zwanzigste Lebensjahr hinein. Wie steht cs mit diesen? Will man den Austritt auS der Schule