Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 18 (1885)
- Issue
- Heft 14-15 (9.4.1885)
- Article
- Das Verbot von basar be-chalav
- Date
- 1885-04-09
- Page
- 220 (sequence 2)
- Language
- German
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220 diätetischen, noch an einen solchen sittlich diätetischen I Einfluß zu denken, so kann derselbe nur symbolischer! Oiatui• sein, wie auch כיד הגשה und איסור הטץ Speiseverböte von symbolischer Bedeutung sind. Als solches reiht es sich der großen Reihe von ״Mischungen" vcrbietenden Gesetzen, welche die Achtung des großen Gattungsgcsctzes, das לפל״ברזד״" jedem Organismus bei feinem Werden;uries, lehren und bei allen Thätigkeitcn des Menschen, mit welchen er die Wesen und Kräfte der ihm zu Füßen gelegten organischen 'Welt beherrscht und verwendet - im Ackerbau, in der Arbeit, in Kleidung — ihm den großen Weltgesctzgebcr vergegenwärtigen, dessen ׳^^-Gcsetz alle Wesen bis in ihr eigenstes Innere beherrscht und Jeglichem das Gesetz vorgeschriebeu, dem sic Alle unwandelbar treuen Gehorsam leisten, ans daß er auch als Mensch und Jude dem Gesetze treu und gehorsam bleibe, mit welchem derselbe Weltcngcsetzgeber ihm sein לטינו! gedeutet und ihm damit seinen Willen kund gcthan, wie er die besondere Art seiner A-nsgabc als Mensch im Kreise der Schöpfung und als Jude im Kreise der Menschheit zu begreifen habe. פלאי בהכלה כלאי אילן כלאי בנדיס כלאי כרס פלא") .(זרעיס לא תחרוש בשור והכלור Unter allen diesen Mahnungen an die treue Ersüllung des. Gesetzes ״als die einzige Lösung unserer ]v.:9־lnfgabc als Mensch und Jude, oder besser: als jüdischer Mensch", steht aber. בשר בהלס oben an, weil es uns diese Mahnung an den Gesetzgeber aller Wesen und an unsere jüdisch menschliche Bestimmung in dem Augenblicke bringt, in welchem wir im Begriffe sind, Thicrwesen, und zwar solche Thierwcsen in die innigste Aneignung mit unserem eigenen Wesen ״essend" auszunehmen, die der Schöpfer ganz eigentlich durch die Ratur dem Menschen nahe gestellt und zur Nahrung überwiesen — בהבלה טהורה —, wo uns also die Mahnung vor Allem noth tl) 11t, dieser gestatteten, mitunter sogar gebotenen Assimilirung von Thierstofscn mit unserem Wesen gegenüber, uns doch unseres höheren כיין Berufes bewußt zu bleiben, den Thierstoss zur Höhe der Menschenleib Bestimmung zu heben, nicht aber den Me11schcn!cib zur unfreien Stufe der Thierheit hinabsinken zu lassen, aus deren Bereiche wir gleichwohl unseren Leib reproduziren. So erscheint איסור בשר בחלב auch selbst auf diesem allgemeinen Standpunkte der Betrachtung als die eindringlichste und unmittelbar ad homim*m redende Mahnung zur Hcilighaltung des Gesetzes, als die Erinnerung, daß die Herrschaft des göttlichen Gesetzes nicht erst mit dem Juden beginne, daß die Hebrschaft dieses Gesetzes in jeder Faser des organischen Lebens überall gegenwärtig, und die ״Thora", unser Gesetz, nichts anderes als die Präzisirnng seines ^^-Weltgcsetzcs für die ״Art" des jüdisch-menschlichen Lebens sei. Wir begreifen die Verwebung dieses Gattung- Scheidungs-Gesetzes in bei! ganzen Kreis unseres häuslichcu Genusses, und wenn keins von allen Speisegesehen also wie die Scheidung von Milch und Fleisch die jüdische Küche und den jüdischen Tisch beherrscht, so hat auch kein anderes also wie dieses die Bestimmnng, Gottes Herold zu sein und Gottes Gesetz, jüdische Menschenpflicht und jüdische Menschenwürde, uns in jedem Augenblicke gegenwärtig zu halten. Wir begreifen auch, wie dieses Gesetz dreimal als Schlußsatz, gleichsam als Schluß und Siegel eines großen Gesetzkapitels, wie es vor Allem bedeutsam als Schluß und als Siegel dieser Gruudzüge der sozialen Gesetzgebung, als Schluß und Siegel der ״Mischpatim" auftrctcn kann, fügen wir hinzu: austreteu muß. Bei weitem der allergrößte Theil dieser ans den Prinzipien des Rechts und der Milde gebauten sozialen Gesetzgebung ist nicht von Veranstaltungen einer Strafjustiz getragen und gesichert. Der inneren Gewissenhaftigkeit, der gotteSsürchtigen Gesetzcsachtung seiner Bürger wollte Gott vor Allem die Beachtung seiner Rechts-Diktate auvertranen. Nicht Legalität. Loyalität soll den Karaktcr des jüdischen Bürgers bilden. Nicht Offizianten der Justiz, die nur an den Bürger in der äußeren Oefscutlichkeit hcrantrclen, geistige Herolde der Gesetzlichkeit bestellte Gott zu den Wächtern und Schirmern seines Gcsctzes, die den jüdischen Bürger in den abgeschlossensten Kreis seiner Häuslichkeit hinein begleiten, die schon das jüdische Kind unter dem Diktat ״ ,"טותר ,אסור״erlanbt!" ״unerlaubt!" heranwachsen lassen, die überall Gott, den Weltengcsetzgeber, auch als den Gesetzgeber des jüdisch-menschlichen Lebens vergegenwärtigen und das ganze Leben des Juden mit dem Geiste der Gesetzlichkeit durchdringen. Wir haben gesehen, wie sich das בישר בהלב-Gesetz als einen der ersten und erfolgreichsten dieser Gcsetzesheroldc ankündigt. Es ist die segensreichste Erzichungsinstitntion für die Loyalität des jüdisch-sozialen Lebens, und steht nicht umsonst als Schlußstein der sozialen Gesetzgebung, Mischpatim, da. Seine Bedeutsamkeit als Mahnung au die Gesetzlichkeit, d. h. an die freie Unterordnung deS ganzen Menschenlebens unter das Gottcsgesctz, somit an die Lösung des ו^לכד^ו^^ für den Menschen, an den Begriff und die Verwirklichung der Mcnschcnbestimmung, dürfte jedoch noch an Jnhaltsreichthum gewinnen, wenn wir uns die physiologische Bedeutng dieser in der jüdischen Mcnschennahruug von einander zu haltenden Stoffe im lebendigen Organismus vergegenwärtigen. Ernährung und Fortpflanzung bilden den Typus der untersten Stufe des organischen Lebens, des Lebens der Pflanze, die mit ihrem ganzen Dasein diese beiden Funktionen passiv vollzieht. Tritt das Wesen aus der Passivität heraus und erhält zu den Funktionen der