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Jeschurun · 1884-09-25 · Heft 39 (25.9.1884) · p. 610

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Journal
Jeschurun
Volume
17 (1884)
Issue
Heft 39 (25.9.1884)
Article
Kol Nidre
Date
1884-09-25
Page
610 (sequence 2)
Language
German
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des Jahres bezeichnet. Wir meinen das ״Kol Nidre," welches dem Abend des Jom Kippur seinen Namen gegeben. Der Inhalt des Kol Nidrc ist nichts anderes, als die förmliche und in feierlicher Weise abgelegte Erklärung, daß alle diejenigen in irgend einer Form geschehenen Angelobungen, welche, von irgend einer inneren augenblicklichen Erregung cingegebcn, die Entsagung irgend eines Genusses oder die freiwillige Uebcrnahmc irgend einer nicht gebotenen Leistung irgend welcher Art, durch welche der Gelobende sich selbst eine keinem Dritten eine Berechtigung verleihende Perpsiichtung auserlegt, im Falle solche in Vergessenheit gcrathen und unausgeführt bleiben sollten, als von vornherein nichtig zu betrachten waren. Aber was hat eine solche Erklärung mit dem großen Versöhnungstage zu thun? spricht die sich unendlich klug dünkende Weisheit modernen Datums. Welcher Mangel an Vcrsländniß für die weihevolle Stimmung des Jom .Kippur offenbart sich in diesem alten Brauch, und welche (Geschmack- und Gefühllosigleit, damit den feierlichsten Gottesdienst des Jahres cinznteiten. Die nach Andacht und Erhebung lechzende Seele erwartet ein heißes, inbrünstiges Gebet, einen ergrciseudcn Ehoral — und die shnagogale Liturgie bietet ihr eine solche an das alltägliche Leben erinnernde trockene Forincl! Und mitleidig lächelird über die Bornirtheit der Alten, dekrelircn die Jungen ein Bertvcisungscdikt des Kol Nidre, sich ihres erhabenen Geistes und tieferen Verständnisses kindlich freuend. So ergötzt sich die jugendliche Einfalt an der Zer׳ slörnng eines kunstvollen Werkes, ohne eine Ahnung zu haben von dem erhabenen Geist des Meisters, der eS geschaffen. Versuchen wir, die Gedanken zu erkennen, welche unsere große Vergangenheit leitete, daß sie gerade am Vorabend des Jom Kippur diese jörmliche Nichtigkeit-- crklürnng der in einer erregten Stimmung ausgcsprochcneu, lediglich die eigene Person verpflichtenden Gelobnissc, welche dem Gedächtnisse entschwinde:: könnten, zur Einleitung des hehren Tages einführten. Wir werden uns zu diesem Zwecke das Wesen einer Gelobnng nach jüdischem Begriffe zunächst zu vcrgcgcnwärtigcn haben. Das Wort, der prägnanteste Ausdruck des mcnschlichcn Geistes im Allgemeinen und des individuellen Mcnschcnwitlens im Besonder«, übt nicht nur im Kreise des gesellschaftlichen Verkehrs seine verpflichtende und bindende Kraft ans, sondern ist auch ebenso mächtig gegen denjenigen, der eS spricht. Auch in dem Falle, wo durch dasselbe keinen Anderen ein Anspruch zucrkannt wird, ist cs heilig und unverbrüchlich. Hier erscheint Gott als der Vertreter unseres Worts gegen uns selbst und erheischt unsere Anerkennung des von uns gethanen Ausspruchs. Eine Entweihung ist es, weit» wir unserm Worte die Treue brechen, ein Berrath, den wir an unserm göttlichen Wesen üben, eine Höhnnng Gottes, der unser Wort vernommen und als Mahner für die damit übernommene Verpflichtung gegen uns austritt, wenn auch im Menschenkreise Niemand vorhanden ist, dem wir dadurch verschuldet. — Für solche Gelöbnisse jedoch, welche nur nuvollständig der- Ausdruck des menschlichen Willens sind, da sie in Monlcnten entstanden sind, in welchen durch Erregung irgeitd welcher Art dem Gelobenden die Herrschaft über seine Entschließung momentan nicht ganz zu Gebote stand, kann eine Aufhebung cintrctcu, wenn der Gelobende bei wiedcrcrlangter Herrschaft über sich selbst das Gelöbniß bereut und nach dem Urtheile dreier unbefangen und genau prüfender Personen dasselbe nicht zur Sclbsterziehung oder zu sonst einem vernünf- Ligen Zweck beiträgt, dadurch einem Dritten kein Recht zuerkannt worden ist, cs nicht zu den unauflöslichen Gelübden gehört, und es zweckmäßig erscheint, eS aufzuheben. Die Gewissenhaftigkeit unserer Alten, welchen die Heiligkeit des Worts in ihrem vollsten Umfange gegenwärlig war, wollte auch einer Versündigung in dem Falle vor gebeugt haben, daß der gelobende Vorsatz dem Menschen ans dem Gedächtniß entschwunden wäre. Sic cntpsahlcn deshalb, daß man durch eine sörnilichc Erklärung solche in Vergessenheit gerathene Angelobungen von vorn herein für nichtig erklären möge, sie deshalb als nicht geschehen zu betrachten wären, falls man ihrer nicht gedenken sollte, und alle derartige Gelöbnisse nur in der Voraussetzung des steten Eingedenkens gcthan werden. Das ״Kol Nidre" ist die Form, in welcher eine solche Erklärung abgelegt wird. Sie ist also ein Zengniß für die ängstlichste Gewissenhaftigkeit, die hohe Selbstachtung und die Ancrkcnnung der GottcSherrschaft im jüdischen Menschenkreise. Und diese Erklärung an dem Eingänge des großen Tages, welchen wir fastend, betend, bekennend, gelobend vor Gott verleben — was hätte die weisen Ordner unserer Liturgie anders veranlassen können, sie gerade in dem Momente uns vor die Seele zu führen, als eben die hohe Bedeutung des Fastens, Betcns, BckennenS, BereuenS, GelobenS? Gicbt cS eine eindringlichere Mahnung an die Heiligkeit des Worts, und giebt es eine dringendere Veranlassung zu einer l solchen Mahnung als an der Schwelle des Jom Kippur? Das Kol Nidre spricht zu uns: Ihr wollet hintreten, um Gott das Bekcnutniß eures Fehls ausznsprechm, vor sciuem Angesichte das Gelöbniß eurer Neue abzulegen. Ihn zu bekennen als euren Schöpfer, König und Vater, euch zu bekennen als sein Gebilde,

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