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Jeschurun · 1884-09-11 · Heft 37 (11.9.1884) · p. 586

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Journal
Jeschurun
Volume
17 (1884)
Issue
Heft 37 (11.9.1884)
Article
Entgegnung auf die Erwiderung des Herrn Rabbiners Fink
Date
1884-09-11
Page
586 (sequence 2)
Language
German
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086 nicht der Fall ist. da der Mann auch nach jener zweiten! Beantwortung lei!! Versügnngsrccht über den Begräbnis;-! Platz rrijält; in den Worten des הפ^את ist daher nur j ausgesprochen, das; dem Manne nach der Annahme, j das; רושת הבעל דאיריתא' von den Verwandten der! Frau in jedem oobcl eine entsprechende Bezahlung zu entrichten ist, nicht aber, daß er durch das Iobcl wie bei einem freiwilligen Verkaufe wieder das Vcrsügnngs׳ recht über dao Grundstück erhält. Daß die Erörterung in הפלאה mir in diesem, nicht aber in dem von Herrn Fink angegebenen 3i11uc aufgefaßt werden kann, crgieb! sich auch ganz deutlich and den Worten: צריפים בבל יובל ליתן לו דמים בשוב פ;־. And der in diesen Worten als unbedingt hingcstellten Verpflichtung der Verwandten, zur Verhütung einer Verletzung des Ansehend der Familiedem Manne eine Bezahlung zukommen zu lassen, crgiebt sich mit Evidenz, daß auch nach הפלאה der Mann durch die תקנת הבמיס das Versügnngsrccht verloren, das; also die Angabe des Herrn Fink, daß die von den הבסיס ungeordnete Rückgäbe des von der Gattin ererbten Begrübnißplatzes keine größere Kraft als ein freiwilliger Kauf hat, falsch ist. Die von Herrn Fink zilirtc Stelle des הפלאת beweist das Gegenthcil von dem, was er daraus dednzireu will, und es ist um so mehr zu staunen, daß cs Herrn Fink eingefallen, sich auf die Erörterung des הפלאה zu beziehen, als in derselben den eben angeführten Worten hinzugefügt wird בדאיחא בב״ב דף קי״ב ע״א גבי אלעזר רנמצאת שרה הולדת ביוב:2 ונמצא צר יק קבור בקבר שאינו שתי. womit klar ausgesprochen ist, daß auch in הפלאה die mehrerwähnte Stelle in B. bathra 112 ebenso wie von den in meiner Besvrechnng angeführten Autoritäten anfgcsaßt wird, daß sich demgemäß auch aus הפלאה die Falschheit der von Herrn Fiuk vorgeschlagcnen Deutung dieser Stelle ergiebt. Es ist also erwiesen, daß die Behauptung des Herrn Fink nach der die erwähnten Stellen in כתובות und בבורות zu einem dem von mir angeführten Beweise entgegengesetzten Resultate führen, ebenfalls eine Unwahrheit ist. 3 ן) Herr Fink scheint geglaubt zu haben, daß die Leser seiner Erwiderung dieselbe nicht mit nieincr Besprechung seiner Schrift vergleichen werden, denn sonst hätte er sich nicht zu der Entstellung entschließen können, die er sich in der obigen Angabe erlaubte. Wer dieselbe liest, muß glauben, daß ich die angeführte Stelle in תוספות mit denjenigen Worten ״wiedergegeben" Hütte, die Herr Fink mir;uschreibt. Hierin liegt aber eine zweifache Unwahrheit, da dasjenige, was ich nach meinem Hinweise aus jene Stelle in 'תוס bemerkte, keineswegs eine ״Wiedergabe" der von Herrn Fink ans תופי angeführten Worte sein soll, und die von Herrn Fiuk mir zngeschriebcnen Worte: ״Das Ansehen des Verwandten" bis ״verbleiben sollte" in meiner Besprechung nicht Vorkommen. Da Herr Fink unterläßt, die Stelle meiner Kritik anzngebcn, die er zu bekämpfen meint, will ich dieselbe bezeichnen; sie ist in Rr. 20 d. Bl. S. 310; daraus wird jeder Leser sehen, daß die ״Wiedergabe", die Herr Fink mir andichtet, sich in meiner Besprechung nicht befindet. Ich habe nämlich, tvie ans meiner' ausdrücklichen Hin- Weisung ans die Erörterung in תשו׳ מהר״ס מעץ hcworgcht, die in dieser תשיבה gegebene auf תוספות gestützte Erörterung in möglichster Kürze angeführt; dieselbe lautet im Originale: אך עיקר הפנס לבני משפחה שבבר נקברו שמה קורס שבא השדה לרשות הבעל דמדינא אף עתה :בר קנו מקומם ואסור בהנאה בדיך יל לבר עולם אך הבייי1 שדה n iw /-• , , , בל 1~r ,־j;s u.'i ׳.<׳ ע נס יהי׳ אס ל״ת השרת ביובל מרשות הבעל אל המוני עם לא ידעו מזה שבבר נקברו שמה קורס שירש הבעל שדה ויהי" פנס להם שיאנ?~-- - יות *1הה לאדר לד־ אהרים אבל אליבא דאמת נקברים ונו' ואע״פ שאמרו בירושלמי' שגוה 1לו מבוגר לבזוי אף מקבר :ותס: ומוליבין * אבותיו אצל נ ב,בר יל שיתי׳ נוה בה הבע יעים היו מפק זה לא מ ש* ו ס עליהם שאי; שיאמרו הנ״ל צער ופנס משוס אלא להס ’ שאינו שלהם ס בקבר מונחי יס רחמה על קבו קבר תורת ביובל ובמ״ש י2 וא׳ה ^הבע r זו ביד שהשרו ידאו אס י פנס משפחה ה משוס .התום׳ ש Nach dieser Stelle der von mir angeführten תשובה möge jeder Unbesangenc urthcilen, ob meine Angabe, daß die Verletzung des Ansehens der Familie ״darin involvirt wäre, daß, wenn die Restitution jenes Begrübnißplatzes nickt erfolgen würde, Diejenigen, welche nicht wissen, wodurch der Mann in den Besitz jenes Grundstückes gekommen, meinen könnten, daß diejenigen Familienmitglieder, die, bevor der Mann das Grundstück geerbt, darin begraben wurden, in einem Anderen angchörigen Grabe und daher nicht in vorschriftsmäßiger Weise bestattet seien", iricht der oben angeführten auf תוספות gestützten Erörterung entspricht, mrd ob zu der Bemcrkrmg, die Herr Fink über das Wort וניבר gemacht, irgend eine Veranlassmtg vorhanden war. 14) Daß auch diese Behauptung des Herrn Fink falsch ist, ergiebt sich ebenfalls ans der oben angeführten;תשו' מהר״ס מיש, worin gezeigt wird, daß wegen der noch lebenden Fantilicnmitglicder eine Aufhebung des Erbrechtes des Mannes iricht erforderlich gewesen wäre, 1 da die noch Lebenden für sich ein anderes als bleibendes j Eigcnthnm ihnen angchörcndcö Grundstück zum Be- I gräbnißplatzc bestimmen könnten; daß aber die Vcrj letzung des Ansehens diejenigen Fanul ienglicdcr treffen! würde, die ans dem ererbten Bcgrübnißplatze bestattet J wurden, bcvo r derselbe in den Besitz des Mannes j gelangte, weil Diejenigen, denen das thatsüchliche Ver--! hältniß nicht bekannt ist, meinen würden, daß

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