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Jeschurun · 1883-11-08 · Heft 45 (8.11.1883) · p. 795

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 45 (8.11.1883)
Article
Der Prozeß wegen des Synagogenbrandes in Neustettin
Date
1883-11-08
Page
795 (sequence 3)
Language
German
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795 Weise die Zeit der Reinigung der Synagoge veränderte. Alle fünf Angeklagten stehen in Beziehung zum Brande. Bezüglich ihres Motivs nenne ich die politischen Zustände in Neustettin, wo die Bevölkerung in zwei Lager gespalten war. Inden und Antisemiten waren in großer Ausregung. Den Angeklagten erschien es zweckdienlich, die Synagoge anzusteckcn und den Vcrdacht ans die Christen zu werfen. Jüdische Heißsporne machten diese Spekulation, um nebenbei auch ein größeres BcthanS zu gewinnen, das den Glanz der jüdischen Repräsentation erhöhte. Politischer und materieller Nutzen waren Zweck der Brandstistuug. Sprechen Sie sämmtliche Angeklagte schuldig. Da« Verbrechen Brandstiftung und Bcihülfe dazu war mit größter Raffinerie ausgcführt. Sprechen Sic das Schuldig mit der Eiuschlosscnhcit, die deutschen Männern geziemt. Nach dieser Rede vertagt der Präsident die Verhandlung bis 2'/2 Uhr Nachmittags. Vcrthcidiger Rechtsanwalt 1)r. Sello erhält das Wort: Meine Herren Geschworenen! Nicht mit Unrecht hat die gegenwärtige Angelegenheit in den weitesten Kreisen, ja ich kann wohl sagen in der ganzen zivilisirtcn Welt das größte Interesse erregt. Cs ist zweifellos, daß der gegenwärtige Prozeß das Resultat jener unerfreulichen Bewegung ist, die in den letzten Jahren sich in unserem Vaterlaude kund gegeben hat. Jedenfalls steht es fest, daß der Prozeß sich zu jener Bewegung so verhält, wie das Symptom zur Krankheit. Ich will mich ebenso wie der Herr Staatsanwalt bemühen, die politische Seite der Sache in knappster Form zu behandeln, denn wir haben alle Veranlassung, den Mantel christlicher Nächstenliebe aus die in den letzten Jahren kundgegcbencn ReligionSausschreitungcn zu decken, Ausschreitungen, die vor einigen Tagen selbst bis in diesen Gerichtssaal ertönten. Wir haben alle Veranlassung, dahin zu wirken, daß die Unduldsamkeit und Vcrfolgnugssucht der Toleranz und Brüderlichkeit, welche die deutsche '׳Nation stets ausgezeichnet hat, wieder weiche. Der Herr Staatsanwalt bctonte den deutschen Geist, ich habe dasselbe Recht, ans den denlscheu Geist hinzuweisen. Ich will deshalb die antisemitische Bewegung als eine gegebene Thatsache hinnehmen. Ich bin überzeugt, meine Herren Geschworenen, Sie werden mit richtigem, nüchternem Blicke, tvie es nur allein dem Richter zicinr, an die Prüfung der Thatsache herantreten und sich von allen sonstigen Einflüssen fern halten. Zunächst muß ich bemerken, daß die Venheidigung entfernt davon ist, der Behörde über ihr Vcrhalten irgend einen Vorwurf zu machen; im Gegentheil, ich nehme keinen Anstand, das Vorgehen der Behörde als ein durchans korrektes zu bezeichnen. Das Verfahren lag sogar im Interesse der Angeklagten, die so lange unter dem Verdacht eines schweren Verbrechens gestanden haben. Den Angeklagten konnte es nur erwünscyt sein, eitdlich sich zu verantworten und ihr Schicksal in die Hände von Männern zu legen, die mitten im Leben stehen und die sich trotz der hochgchcnden Wogen der politischen Partcileidenschasten ein vollständig gerechtes Urtheil bewahr! haben. Jedenfalls steht so viel fest, haben die Augeklagten das Verbrechen begangen, dann ist cS aus einem unerllärtichen Fanatismus geschehen, oder sind sie unschuldig, wovon ich ans innerstem Herzen überzeugt bin, dann sind sie das Opfer religiöser Verirrung. Der Herr Staatsanwalt thn! uns Uit» recht, wenn er behauptete: wir bemängeln die Glaubwürdigkeit der Zeugen. Ich bin entfernt davon; ich hätte nur gcivünscht, daß der Herr Staatsanwalt nicht bloö die Anssagen der BelastnngSzengen, sondern auch die der Entlastungszeugen vorführte. Allein ans Grund solcher unsicheren, sich so sehr widersprechenden Beweise werde Sie, meine Herren Geschworenen, des bin ich gewiß, unmöglich vollständig unbescholtene Leute eines Verbrechens für überführt erachten, daß sic für immer aus der menschlichen Gesellschaft ausschlicßen würde. Daß die Angeklagten sich durch ihr Benehmen verdächtig gemacht haben, kann nian doch wohl nicht annehmen. Daß die Aitgeklagtcn sich widersprochen und sich nicht an alle Einzelheiten, die sie am Freitag vor dein Brande gcthan, erinnern, ist ihnen gewiß nicht übel zu nehmen. Für die Angeklagten war der Morgen vor dem Brande nicht ein besonderer Tag, bezüglich besten sie sich genau an alle Einzclnheitcn erinnern sollen. Daß die Augeklagten oftmals etwas direkt bestreiten, was sie besser zugegeben hätten, erklärt sich aus ihrem geringen Bildungsgrade. Im Uebrigcn haben wir doch derartige Wahrnehmungen auch an einer Anzahl Zeugen gleichen Bildungsgrades gemacht. Ich habe schon gesagt, ich will, mit Ausnahme des Zeugen Angermann, den Zeugen nichts vorwcrsen; allein eins steht fest: die meisten Belastungszeugen haben sich in ganz unerklärlicher Weise furchtsam benommen. Ein Theil der Zeugen fürchtet die Frau, ein Theil den StaaiSanwalt, und eine dritte Gruppe das ״Brüllen" des vernehmenden Richters. Hier legten dieselben Zeugen eine solche Furchtsamkeit durchaus nicht an den Tag. Daß die Zeugen Epistcnzrücksichtcn hatten, ist wohl nicht anznuchmen. Wäre das der Fall, dann würden doch viele Rücksichten heute ebenfalls noch maßgebend sein. Zu erwägen ist, daß nun fast drei Jahre seit jenem verhängnißvollen Tempelbrandc versiosten sind. Man geht wohl nicht fehl, wenn man annimmt, daß jener Tcmpclbrand seit dieser Zeit bis ans den heutigen Tag daS fast ausschließliche Tagesgespräch in Neustcttin gebildet hat. Erwägt man nun noch die hochgradige Erregung jener Bcvötkeritng, dann kann cs kaum Wunder nehmen, daß durch Hin- und Hergespräche Verdachtsmomente znsamincngetragen werden, die schließlich in so lawinenartiger Wcise angewachsen sind. Man macht eö den Angeklagten .;mit Vorwurf, daß ans der Brandstätte die von mir beklagte Acußernng gcthan wurde: ״Die Christen haben uns den Tempel angesteckt." Eine Anzahl Frauen soll diese Acußernng gcthan haben. Ja, was schwatzen Frauen nicht alles. Und weshalb macht man es den Antisemiten nicht zum Vorwurf, daß von diesen mehrfach die Aenßernng gcthan worden: ״Die Inden haben sich den Tempel selbst angezündet." Meiner Meinung nach liegt auch nicht der Schatten eines Beweises für die Schuld der Angeklagten vor. Es wird behauptet, daß die Angeklagten gemeinschaftlich daö Verbrechen begangen haben. Nun, cS ist doch zu erwägen, daß Niemand wählerischer in seiner Vnndesgenossenschasl ist, als Verbrecher. Fest steht, daß die beiden Heidemann, die zu den besseren GesellschaftSklassen zählen, mit den übrigen Angeklagten nicht verkehrt haben. Zwischen dem jetzigen Tempcldiencr Löwenberg und dem früheren Tempeldiener Leßhcim bestand eine offene Feindschaft. Daß solch verschiedene Leute sich zu einem solchen Verbrechen verbinden würden, ist doch wohl nicht anznuchmen. Der Herr Staatsanwalt nennt die Angeklagten Heißsporne. Nun, ich habe mir nach den Shakespcare'schen Schilderungen Heiß, sporne etwas anders vorgestellt. Zum Mindesten haben doch die Angeklagten Hcidemann nicht den Eindruck fanalisirter Menschen gemacht. Der Herr Staatsanwalt hält den alten Herrn Heidcmann für schuldig, weit er sich gefaßt und ruhig verhalten, den Leßhcim dagegen für schuldig, weil er sehr anfgcregt war. Ich liebe cS nicht, Zeugen anzugreifen, die sich nicht vcrtheidigcn können. Allein erwähnen muß ich der Thatsache, daß man alles Mögliche thut, um die Verdachtsmomente lawincn. artig anznhäusen, und daß viele Zeugen bemüht gewesen sind, den StaatSanwalt zu überstaatSanwalten. Ich erinnere, daß, als Herr Löwe mit einem Fremden über den Marktplatz geht, er von hier vernommenen Zeugen verfolgt wird, welche hören, daß Herr Löwe über eine VersicherungS - Erhöhung spricht. Andere machen die Anzeige, daß die Heidemann ihr Feuer, versichcrirngsschikd in Milch getaucht haben, eine Thatsache, die mit der vorliegenden Brandstiftung absolut nichts zu thun hat. Andere sahen wieder einen jungen Mann jüdischer Konfession mit silbernen Leuchtern über die Straße gehen, und obwohl sie

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