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Jeschurun · 1883-11-08 · Heft 45 (8.11.1883) · p. 794

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 45 (8.11.1883)
Article
Der Prozeß wegen des Synagogenbrandes in Neustettin
Date
1883-11-08
Page
794 (sequence 2)
Language
German
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794 bräunt und ihr habt noch so viel silberne Leuchter! — Don ן einem der Geschworenen befragt, ob das denn solche Leuchter s waren, die inan in der Synagoge;1! gebrauchen pflegte?^ antj wovtn er mit drein, und will sich überhaupt nur einen Scher;! gemacht haben. — Handlungskommis Blau sagt aus, es sei 'ihm unmöglich, sich;u erinnern, mit Leuchtern aus der Straße I gegangen;11 sein. — Don Leiten des Rabbiners Tr. Hoffmann wird wiederholt bezeugt, daß die Gemeinde niemals silberne Leuchter besessen. — Inzwischen ist es halb ein Uhr geworden und von der Geschworenenbank wird bekundet, daß man daselbst wegen zu großer Grschlasfung nicht im Stande sei, den Verhandlungen zu folgen. Der Präsident möchte aber gern das Zengenverhör heute noch zn Ende führen. Tie Geschworenen aber erklären wiederholt ihre Unsähigkeil zum weiteren Ausharren. Jetzt läßt der Präsident eine kurze Pause eintreten. In wieder aufgenommcner Sitzung bekundet die ,Iran Riedel, daß ihr Leo Leßhetm kur; vor dem Feuerlärm nahe bei dem Scheunenweg begegnet sei und sehr eilig gewesen. Leo Lcßheim widerspricht dieser Behauptung. — Die Schwägerin des Augeklagten Hirsch Leßheim, Frau Leßheirn, sagt aus, ihr Schwager habe sie allerdings ein ׳üial beleidigt, worauf sie in der Grregmrg zn ihm gesprochen: das schenke ich dir nicht, ich schweige nicht, ich zeige es an-, aber es sei eine gemeine Lüge, daß sie gesagt haben solle: ich rvcrde diel) in's Zuchthaus bringen. — iUciiumeinictftcv Lasar verharrt trotzdem bei seiner entgegengesetzten gestrigen Aussage, wird aber dafür von Zeugin mit großer Gitlrüsuing einen Lügner geheißen. Drirch den Präsideuten wird konslalirt, daß die Zeugin heute gerade so wie bei ihrer ersten Vernehmung ansgesagt habe. — Gegen NachtS zwei Uhr wird die Verhandlung geschlossen. — Am Montag, 22. Lltober, wird die Beweisaufnahme mit der nachträglichen Beeidigung eines Zeugen zu Gnde geführt und den Geschworenen die folgenden Fragen vorgelegt, von welchen die Dcrtheidigurrg eine Abschrift für die Angeklagten erbittet: 1״) Ist der Rentier Hirsch Heidelttann schuldig, am 18. Februar 1881 in Gemeinschast mit einem Andern ein zu gottesdienstlichen Versammlungen bestimmtes Gebäude vorsätzlich in Brand gcsteekt zu haben? Im Falle der Verneinung — 2) Ist der re. schuldig, einem Anderen, welcher vorsätzlich ein solches Gebäude rc. in Brand gesteckt har, zur Begehung dieses Verbrechens durch Rath und That wissentlich Hülse geleistet zu haben? — Im Falle der Verneinung — 3j Ist der re. schuldig, von dem Vorhaben eines gemeingefährlichen, durch die vorsätzliche Inbrandsetzung eines! solchen Gebäudes des rc.;u verübenden Verbrechens, welches demnächst begangen ist, zu einer Zeit, als die Verhütung desselben möglich war, glaubhafte Kenntniß gehabt und eS unterlassen zu haben, den Behörden Anzeige zu machen. -1), 5,) und 0: bctr. Gustav Heidcmann dieselben Fragen. 7) und 8j bctr. Hirsch Leßheirn (£>ic Fragen zu 1 und 2). 0! bctr. Leo Leßbeim (die Frage zu 1) — im Falle der Bejahung — 10) Halle der Angeklagte die erforderliche Ginsicht? Im Falle der Dernciuung zu 0—11) die Frage wie zn 2) — im Falle der Bejahnng — 12) halte er die erforderliche Ginsicht? 18) und 14) bctr. Löwcnberg die Fragen zn 1 und 2." Daraus nimmt der Staatsanwalt Pin off das Wort und versucht, dcrr Beweis für die Schuld der Angeklagten auf Grund der belastenden Aussagen der Zeugen zu führen. Gr führt n. A. ans, wie ein Zufall bei Gnrftchnng des Brandes auSgeschlossen sei, vielmehr die Frage nur sein könne, wer ist der Thäter? Da die Fenster nun, welche offen gefunden worden, nur von innen geöffnet werden können, falls die Scheiben nicht cmgeschlagcn worden, so können sic nur von solchen Personen geöffnet sein, welche int Besitze der Synagogcnschlüssel waren oder leicht zu ihnen gelangen können. ״Das aber sind die vor Ihnen sitzenden fünf Angeklagten! Kein Christ, sondern nur ein Jude kann also der Thäter sein!" Der Staatsanwalt kommt nun aus die Vorgänge bei Entstehung des Feuers, auf die Aussagen der Schnlknaben und derjenigen Personen, welche die Leßheim'S unmittelbar beim Ausbruch des Feuers am Tempel gesehen, zu sprechen. Dann folge die Polemik gegen die Vertheidigung, welche während der Zeugenvernehmung den Karaktcr und die Wahrheitsliebe der BelastnrigSzengell zu bemängeln versuchte. DaS sei leider das Loos aller Belastungszeugen bei jeder Verhandlung, darauf möchten die Geschworenen kein Gewicht legen. Gr versucht sodann eine Erklärung des ausfälligen Umstandes, daß verschiedene Belastungszeugen erst so spät mit ihren Aussagen hervortraten, daß die Schulkinder über die Wichtigkeit dessen, was sie wußten, sich erst allmählich und später bewußt wurden, ferner daß Lehrer Piper die späte Bekanntgabe seiner Wissenschast mit der bekannten Familienszene entschuldigt — seine Frau wollte cS nicht jc. —. Allerdings hätte eine frühere Anssage Piper's eine raschere Erledigung der Sache zur Folge gehabt und vielleicht auch über die Person Klarheit gebracht, welche thatsächlich das Feuer anlegte. Denn diese ist allerdings nicht ermittelt, sondern nur Helfershelfer. Nun war aber Piper nicht energisch und widerstandsfähig genug, gegen den Willen seiner Frau etwas zn thnn. Seine Glaubwürdigkeit ist aber dadurch nicht abgeschwächt. Die absolute Wahrhaftigkeit der aussagenden Knaben rcsultirt auch daraus, daß sie nur nebensächliche Momente aussagten. Weint die Kinder schon waö erdichten wollten, hätten sie wohl GravircndereS erfinden können. Gine nahe Beziehung zur That ergiebt sich aus dem Verhalten der Angeklagten vor, während und nach der That. Beweis zunächst das Angcrmann'sche Zcugniß, der das Dcssnen der Fenster in Leßheim'S Wohnung und ähnliche verdächtige Zeichen beobachtet hat. Dies geschah vor der Scssnung der Synagogensenster, daher die Unruhe der Leßheim'S, die nicht erwarten konnten, bis das von ihnen vorbereitete Feuer losbreche. Das pure Bestreiten dieses und ähnlicher gravirender Uinstände Seitens der Leßheim'S sei überaus verdächtig. Während dcs Brandes ist das nnthälige Herumstehen der Leßheim'S, daS zögernde Feucrrufen derselben arg verdächtig. So verhalten sich Leute, die das Feuer fördern und die LöschnngSversuche verzögern wollen. Den Versuch, den Hirsch Lcßheim nach der That machte, um den Zeugen Angermaun zu beeinflussen, spricht ebenso gegen den Angeklagten. Höchst verdächtig sind die Hcidcmann'S. Arbeitsmann Buchholtz mußte den Holzstoß am Hcidcmanu'schcn Grenzzaun wegschaffen und zwei Bretter daraus entfernen, um den Zugang zur Synagoge herznstellen. Natürlich wird Buchholtz als trunksüchtig mit• rachsüchtig hingestellt, aber Niemand hat ihn je betrunken gesehen, und es ist keine Gehässigkeit, verdientes Geld mit Androhung gerichtlicher Klage zu verlangen. Bei Verdächtigiing dieses Zeugen ist cS die ganze Indenschaft NeustetlinS, welche Partei gegen ihn nimmt und vor der er sich fürchtete, seine Angaben schon früher zu machen. Der alte Heidcmann zieht den Schlüssel der Synagoge ans der Tasche seines Schlafrocks, hat ihn also bereits dort gehabt, also wahrscheinlich auch am Morgen des Brandtages wiederholt benutzt, was mit der Zeugenangabe des Schülers Dcnzin über sein Hin- und Hergehen übereinstimmt. Die Fußspuren im Schnee sind künstlich gemacht, denn sie führten nur bis;um Zaun, nicht über denselben, sie wurden gemacht, tun den Verdacht auf eittcn fremden Thäter zu lenken, wie denn auch Heidcmann ausries: ״Hier ist er gegangen!" Tempcldtcner Löwcnberg ist von den Zeugen Buchholtz und Beyer am frühen Morgen mir einer Petrolenmkanne, nach der Richtung der Synagoge gehend, gesehen worden. An der Glaubwürdigkeit des Beyer zu zweifeln, sei auch der Vertheidigung nicht eingefallen. Achten Sie auf die Aussagen der christlichen Nachbarn der Synagoge, daß Lötvenberg in den letzten Tagen vor dem Brande ausfälliger

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