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Jeschurun · 1883-10-15 · Heft 42 (15.10.1883) · p. 747

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 42 (15.10.1883)
Article
Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
Date
1883-10-15
Page
747 (sequence 7)
Language
German
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747 vor der ersten Sektion Qcfcljft hätten. Das Gutachten erklärt wohl für wahrscheinlicher, das; sich die Person bei Vol^citni gewähnlich nicht mit gröberer Arbeit beschäftigt habe und nicht barfuß gegangen sei, doch wird auch das Gegcntheit nicht ansgeschlossen. Dein;11 Folge kann ein lim mehrere Jahre höheres Alter, wie ctz durch die Aerzie, welche die /Störung vorgenommen haben, angenommen wurde, nicht als nachgewiesen betrachtet werden ׳ jene Erscheinungen aber, welche neben den bekannten Umständen als zweifelloser Beweis dafür gelten tvürden, daß die?eiche nicht jene der Esther Solymosi sei, sind ebenfalls nicht gehörig erwiesen. Eine solche Erscheinung n׳ä:׳e die bei der ersten Sektion lonstatirte allgemeine Anämie und der daraus resultirendc Tod gewesen, ferner der Eintritt des Todes kur; vor der Sektion, dann der Umstand, das; die?eiche als solche höchstens 3 bis 4 Tage vor der Sektion ins Wasser gelangt sei. Hingegen ist das durch die Universiläts-Proscssoren konstatirte Alter von U bis 17 Jahren, der wochenlange Anfenthalt im Wasser, das Abbrcchen und Ausfallen der Haare, das durch die Mazeration verursachte Fehlen der Nägel vor der Sektion laut Gutachten des Sanitütsrathes nicht ausznschliesten. Dies sind^jedoch solche Indizien, welche mit Rücksicht daraus, dag der ^anitätsrath die seinem Gutachten zu Grunde liegende Motivirnng nicht mitthcilte, man sonach nicht wissen kann, ans Grund welcher anatomischen Daten derselbe in der Bestimmung des wahrscheinlichen Alters der Leiche von dem Gtilachlen der Professoren abwich, ferner mit Ni'lcksicht daraus, dag die Leiche in den nnangezweifelten Kleidern der Esther gesunden tvnrde, die Annahme gestatten, dag die fragliche Leiche der Leichnam der Esther Solhmosi sein konnte. Nach den Aussagen der Mengen Koloman Zuranyi nad Johann Szües war am rechten Fuße der Leiche ein Mal zu sehen. Im Obdnknons-Protokollc ist hiervon keine Erwähnung geschehen, und nach den Darstellungen, welche die bei der Sektion thätig gewesenen Sachverständigen in der Schlnstver- Handlung gegeben, verschwand der am rechten Fuße der Leiche sichtbar gewesene Fleck, nachdem derselbe gewaschen und mit einem Tuch abgcrieben worden war, ohne das; an der Stelle dieses Fleckes ein Zeichen zinückgeblicben wäre׳, cs kann demnach nicht als bewiesen angenommen werden, das; die von der Mutter der Esther Solymosi und der Zeugin Julie Szakolczay erwähnte Spur eines Knhtrittes am Fuße der Leiche als ver« narbte Wunde und als besonderes Erkennungszeichen sich besnndcn habe. Was die Anssagen der Angeklagten Jankel Smilovies und David Hersko betrifft, haben dieselben die Schwcmmnng einer Leiche auf der Theist in! Laufe der Untersnchnng cingestanden und ihr Gcständnist vor dem Gerichtshöfe anlästlich der Aulhenlistkalion aufrecht erhalten׳, in Anbetracht jedoch einestbeils dessen, dast ans Grund des Sachverständigen-Gntachtens es nicht ausgeschlossen ist, dast die fragliche Leiche diejenige der Esther Solymosi war, und andererseits mit Rücksicht daraus, dast die genannten Angeklagten ׳ anlästlich ihrer ersten Bernehlilnng von einem Lcicheitschmnggel nicht das Geringste wußten ׳. ferner dast sie ihre späteren Geständnisse erst dann machten, nachdem David Hersko mit Ignaz Matej, Jankel Smilovies aber init Hersko lonsrontirt worden waren, und obwohl dies Alles geringfügige Umstünde sind, so lasten dieselben doch darauf schlicsten, dast das Gcständnist beider Angeklagten llicht aufrichtig war, insbesondere, wenn berücksichtigt wird, dast nach der ersten Aussage des Jura Eseptanics und nach seiner in der Schlnstverhandlnng vorgebrachten Aussage die fragliche Leiche, bezüglich welcher er, als er sie zum ersten Mal erblickte, nicht wußte, was für ein Gegenstand dieselbe sei, von den Fluthcn der Theist und der Windrichtung zu jenem von den übrigen Flößen zurückgebliebenen Floße, aus welchem er und Matej sich befanden, getrieben wurde, wo sie hängen blieb, wekche Aussagen auch durch den Umstand bekräftigt werden, daß von den sünszchn Flöstergcnossen des David Hersko nicht ein einziger sah, wie die Leiche übergeben, von 'Diäte! bei Tarkany unter das Floß gebunden wurde, wie die Frau bei Ladany die Kleider übergab, und schließlich, >vic die Leiche angekleidct wurde. Alle diese Handlnngtn sah außer dem einzigen Ignaz Matej Niewand. Die größte Wichtigkeit aber hat die Thatsache, dast der Zeuge Samuel Weil gelegentlich der Schtnstuerhandlung in Jankel Smilovies das Individuum erkannt, mit welchem er am II. Juni v. I., d. i. zur Zeit, als Smilovies laut eigenem Geständnisse bchnss Uebcrgabe und Weiterbeförderung der Leiche in Szeitt-Marton und Tarkany gewesen fein mußte, in Kcreeseny zu thun gehabt hatte. Auch der Zeuge Ignaz Weinstein beweist, daß Smilovies am 11. Juni v. I. sich' thatsächlich in Kerccseny befand׳, dazu kommt noch, daß Amschcl Bogel, der nach der Aussage des Smilovies diesem zum LrichentranSporte Auftrag noch Geld gab, durch Zeugen nachwcist, daß er am 0. oder 7. Juni v. I. dem Smilovies in Kerccseny weder Anstrag noch Geld geben konnte, da er zu jener Zeit in Bari srachtele und sich von da nirgendhin cntsernl, bis sie nach beendigtem Ausladen der Fracht weitcrsnhrcn. In Kcrccscny hat er gar nicht gelandet, in Estcny aber, wie Hermann Bayer bezeugt, landete er blos am ± Juni v. I. Schließlich behauptet Jankel Smilovies, dast er die Leiche am 11. Juni v. I. von den Angeklagten Martin Groß und Ignaz Klein übernommen habe, deren Leugnen gegenüber jedoch keinerlei Belvcise dafür existiren, dast sie sich an jenem Tage in 'Marion ausgehalten hätten. Bei der Schlnstverhandlnng stellte es sich heraus, daß Ignaz Klein den Wagen des Mathias Antal vor Pfingsten vorigen Jahres einmal zu leihen nahm, und zlvar zu einem anderen Zwecke und für eine solche Dauer, welche nicht nothwendig war, lim von Eszlar nach Di,u׳t011 und zurück zu fahren. Der Angeklagte Jankel Smilovies hat den Jwcck des Leichenschmnggcts in verschiedener Weise angegeben, und er stimmt nicht mit David Hersko bezüglich jenes Ümstandes-nbcrcin, wie er bei Kerccseny mit Hersko bezüglich der Uebcrgabe und des Transportes der Leiche fcuifmicu konnte, ob er auf einem Kahne zu dessen Floße gefahren, oder ob er dem bei Kerccseny vorbeisahrcndcn Hersko ans Jüdisch;ngernsen habe, wie dies Hersko selbst erzählt. Dieselben stimmen auch darin nicht überein, welche Summe Smilowies dem Hersko übergeben und wo die Ucbernahme des Geldes erfolgte׳, auch stellte sich eine Differenz bezüglich dessen heraus, wie die Uedcrgabe der Leiche bei Tarkany erfolgte. Smilovies hatte austerdern in seinem Geständnisse behauptet, dast man ihm die Leiche angelleidct nach Szcnt-Diarton gebracht, und er beschrieb auch die Kleider, waS aber damit nicht übercinstimmt, was Hersko sagt, dast nämlich die Kleider unterhalb Eszlar der Leiche angezogen wurden. Beide haben aber ihre diesbezüglichen Aussagen zurückgezogen. Die Aussage des Zeugen Matej konnte ans dem Grunde als Beweis des Leichenschinnggels nicht akzeplirl werden, weil auch er bei seinem ersten Berhöre, konform mit der Anssage seiner 15 Genossen, absolut nichts gewußt hat. Später erzählte er den Lcichentransport ausführlich׳, doch schon in HnSzt vor der Ortsbchörde und später in Szigeth vor dem UnterfnchnngSrichter zog er die Geschichte von dem Leichentransporte zurück. Dabei hat auch er mehrere Umstände in verschiedener Weife angegeben. Zuerst behauptete er, dast er die 50 fl. von Hersko in Tokai bekommen habe, bei der A1tthe1ttifck>1׳io1! seiner Aussage bezeichnete er konform mit Hersko Kerccsemals jenen Ort, wo er aber, da sie dort gar nicht gelandet und da Hersko von Smilovies dort kein Geld bekommen haben konnte, auch die erwähnte Summe nicht empfangen haben mochte. Bei der Schlnstverhandlnng sagte er wieder, dast ihm die 50 fl. in Tokai ansbezahlt wurden. Nach seiner Behauptung zog Smi-

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