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Jeschurun · 1883-10-15 · Heft 42 (15.10.1883) · p. 745

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 42 (15.10.1883)
Article
Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
Date
1883-10-15
Page
745 (sequence 5)
Language
German
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durch die während der Untersuchung beschafften Daten, noch aus eine andere glaubwürdige und im Gesetze nlzcprinc Weise gerechtfertigt wurde. Während der Vorcrhcbnngen begegnete ferner der Tisza- Dadacr Einwohner und Waldheger Georg Olah, als er am 18. Juni Nachmittags gegen 1 Uhr in der Nicht,ing gegen das Weidcnwaldchcn, das sogenannte Esonka-FüzcS, in der Gemarkung von TiSza-Dada ging, auf seinem Wege feinem Kämeraden, dem Waldheger Andreas Varadi׳. derselbe erzählte ihm, dag der vom Weidcnwaldchcn herkommendc Knecht Joseph KecskeS ihm gesagt habe, das; er kur; vorher eine weibliche Leiche unterhalb des Weidenwäldchens im Wasser der Theiß schwimmen gesehen habe; in Folge dieser Verständigung begab sich Georg Olah zum Wcidcuwäldchen. stromanswärls am User der Theif; schreitend; in der Nähe des Ufers entdeckte er eine im Gebüsche hängen geblieb ne Leiche. Er zog dieselbe mit Hülse zweier Flößer ans Ufer. Georg Olah ging nach Tisza- Dada, um die Ortsbchörde von dem Falle zu verständigen, und überließ die Bewachung der Leiche jenen Flößern, welche in der Nähe des WcidcnwäldchcnS gelandet waren; die Mitglieder der Ortsbchördc eilten sofort an Ort und Stelle Indessen fand man die hcranSgczogcne Leiche nicht mehr dort, weit die Flößer dieselbe in Folge des üblen Geruches, tvclchen sic verbreitete, unterdessen vergraben hatten. In Folge der Meldung der Gemeindc-Vorstchung. begab sich um halb 10 Uhr Abends der Vize-Stuhlrichter Stephan Zoltan in Begleitung des BezirksarzteS Dr. Engen Kisö ans den Schauplatz, ließ die Leiche ansgraben und unterwarf dieselbe, ohne daß sie aus dein Grabe herausgezogcn worden wäre, einer provisorischen Besichtigung; hierauf wurde die Leiche unter Vorsichtsmaßregeln am Juni wieder bestattet; anläßlich des gerichtlichen Angcirscheincs stellt es sich heraus, daß die Bekleidung der Leiche den Kleidern ähnlich sei, welche Esther anläßlich ihres Verschwindens getragen; ferner wurde konstatirt, daß um daö linke Handgelenke der Leiche ein Tuch sestgebnnden war, welches einen durchgeweichten blauen Farbstoff enthielt. In Folge dessen wurde die anwesende Frau Johann Solymosi anfgeforde׳ t, die KleidnngSslücke, die ihre Tochter bei ihrem Verschwinden trug, um- - stündlich;11 beschreiben. Nachdem sie dies gelhau, stellte es sich heraus, daß die Bekleidung der Leiche identisch war mit den Kleidern, die Esther Solymosi nach Angabe ihrer Müller bei ihrem Verschwinden trug. Später wurden die an der Leiche gefundenen Kleidungsstücke der Frau Johann Solvmosi. der Frau Andreas Huri der Fran Valentin OtajoS, dem Valentin OlajoS, der Frau Peter Lack und der Frau Peter Iekei vorgewiesen, und auch diese erkannten in denselben die Kleider der Esther Solymosi. Hieraus wurde auch die gefundene Leiche von 20 Individuen, welche die Esther Solymosi lamiten, besichtigt; von diesen hat Inlre Lzalolesay in der Leiche die Esther Solumoste entschieden erkannt, Johann Laszy, Johann Solymosi, Johann, Jakob, Joseph InhaS; und Fran Andreas Inhas; hinwieder glaubten in der Leiche gleichfalls die Esther Solymosi;u erkennen. Hingegen erkannten Fran Johann Solymosi, Frau Witlwe Gabriel Solymosi, Frau Gabriel Tanyi, Fran Georg S;nhy, Frau Joseph Gazdag, Frau Valentin Dlajos, Fran Joseph Tanyi, Gabriel Szellcy, Joseph Papp jnn., Io- Hann LapoSza, Fran; Varkonyi, Marie Toth, Johann Solymosi, Bruder der Esther Solymosi. und Sophie Solymosi in der Leiche nicht die Esther Solymosi. Nachdem die Leiche sc;irl war, gaben die Gerichtsärztc ans Grund der an sie gestellten Fragen ihr Gutachten ab; nachdem jedoch dieses Grikachren sich nicht ans alle Umstände erstreckte und damit dasselbe eine um so verläßlichere Grundlage erhalte, wurde die Erhnmirnng der Leiche und die Untersuchung derselben durch Universitäts-Professoren angeordnet. Nachdem das Gutachten derselben von dem ersten Gutachten abwich, wurde dasselbe dem Landes- SanitätSrath bcbnss Snperarbilrirmtg unterbreitet. Der Landes׳ Sanitätsrath erklärte, 1) daß die meisten Jeichcn dafür sprechen, daß die Leiche die einer Hi—18 jährigen Frauensperson sei, doch könne nicht mit Gewißheit scstgestellr werden, ob sie nicht um l bis 2 Jahre älter oder jünger war; 2: das Sektions-Protokoll biete lcinc sicheren Daten dafür, ob den Tod Anämie, ein anderes körperliches Leiden oder Ertrinken verursacht habe; 3) ist der Zeitpunkt des Eintrittes des Todes nicht scstznstellen; 1) cs ist nicht rvahrscheinlich. daß die Leiche länger als 11 Tage im Wasser gelegen sei3 .׳, cs ist wahrscheinlich, daß die Behaarnng durch ein Nasirmcsser entfernt wurde, doch ist die Möglichkeit, daß die Haare ausgefallen, nicht ausgeschlossen; 01 das Fehlen der Nägel vor der Obduktion ist nicht auSzuschließen; 7, cS ist wahrscheinlich, daß die Leiche im Leben sich gewöhnlich mit rauheren Arbeiten nicht beschäftigt hat und auch nicht barfuß ging, doch ist auch das Gegcmheil nicht ansznschlicßcn. Gelegentlich der am 10. und 20. Juni diirchgesührten Obduktion tauchte mit Nücksicht ans daauch vom Landes- Sanitätsrathc bezüglich des Alters, der Bcichäslignng der Leiche, ihres Anscnlhaktcs im Wasser und bezüglich der Entfernung der Behaarung abgegebene Gutachten der Verdacht ans, daß eine fremde Leiche zu dein Zwecke in die Theiß geworfen wurde, damit der Gerichtshof irre geführt und die Thatsachc akzcptirt werde, daß die Esther, da an der Dadacr Leiche lcinc Spuren einer äußeren Verletzung vorhanden waren, nicht so ihres Lebens beraubt wurde, wie dies Moriz Scharf anSgcsagt halte. Der Vcrda.-'.n lenkte sich nun gegen jene Flößer, die in der Nähe des Eionkaslnsses gewesen, als die Leiche gesunden wurde, welche die Leiche begruben, che noch die Orlsvorstchnng an Ort tind Stelle angelangt war. Von diesen Flößern hatte David Hcrsko in seinem gerichtlich anthentizirtcn Geständnisse, .konsorm mit der Aussage des Flößers Ignaz Matei. cinbelannt, das; ihm, als er am 7. Juni ans feinem Floße an Kerccseny vorbcisnhr, sein aller Bekannter Iankel Smilovies, der eben damals am Ufer aiiflnd, in jüdischer Sprache zngcrnfen Härte, er möge für gute Bezahlung ans seinem Floße eine Leiche beförder«, und als er Herslo! daralis einging, sagte Smilovies ihm, daß er ihm unterwegs die Leiche übergeben und dann mittheilcn werde, wohin dieselbe befördert werden solle. Er bckannte ferner ein, daß. als er am ll. Juni zwischen KisS und Nagy-Tarkany anlangtc, dort Abends Jaulet SmilovicS ebenfalls an kam und ihm die mitgebracht c Leiche mit der Weisung übergab, daß er dieselbe unter feinem Floße nach Dada besötderc und dort laste. Zuvor aber solle er die Leiche in jene Kleider stecken, welche unterhalb Tisza-Eszlar ihm von einem 30- bis 33 jährigen Weibe werden übergeben iverden; auch darüber sei er belehrt rvorden, in welcher Neiheilsolgc er die Kleider der Leiche anziehen soll, und insbesondere, daß ec jenes Tuch, in welchem die in Papier gewickelte Farbe sich besinden werde, an die linke Hand der Leiche binden soll. Als Belohnung sagte er ihm 200 st. zu. von welchen ihm 34 fl. als Vorschuß übergeben wurden. Er erkennt an, daß er die Leiche übernommen habe und dieselbe mit Unterstützung Jgna; Malcj's, welcher znsällig Augenzeuge war, unter sein Floß gezogen und daselbst befestigte; ferner, daß er am!0. Juni Vormittags unterhalb Tisza.Eszlar bereits wahrgcnvnnnen, daß das 30 bis 33 Jahre alte Weib mit Kleidungsstücken in der Hand ain Tisza-Eszlarcr User hernmlnngcrlc. Als er jedoch Nachmittags unterhalb Eszlac arn Ladanyer User neben einem Wcidcngebüsch landete, da kam zwischen 1 und 3 Uhr das erwähnte Weib ans einem Kahne an das Ladanyer User und übergab im Gebüsche die milgebrachten Kleidungsstücke mit folgenden jüdischen Worten: .,Hier sind die Kleider,'Iankel schickt sie Dir für die Leiche." Schließ, j lief) anerkannte David Herslo, daß er mir Hülse des Iankel Smilovies dir Leiche noch an deinsclbcn Abende mit den zu

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