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Jeschurun · 1883-10-04 · Heft 40 (4.10.1883) · p. 704

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 40 (4.10.1883)
Article
Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
Date
1883-10-04
Page
704 (sequence 4)
Language
German
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704 einem unbekannten Juden ubergiebt, anstatt es;11 vertrinken; andernfalls kann ich mir auch keinen solchen jüdischen Flößer denken, der seinem Genossen das ganze Geld hingeben würde, ohne auch nur einen Groschen für sich zurückzubehalten, anstatt das; er eS von dem Flößer schön langsam für Branntwein zurückerlangt hatte. Peter Szavenies hat aus die Frage, wo sie' das Floß ausbinden, sehr richtig erwidert, daß Derjenige, der mit einem Floße fährt, es niemals wisse, wo und wann er ausbinden, wann er da oder dorthin gelangen und wie lange er sich an einem Platze anshalten iverde. Wind, Wasserstand, Beschaffung von Lebensmitteln, all das find unberechenbare Faktoren, welche die Fahrt eines Floßes bestimmen׳, und als Males hier gefragt wurde, weshalb sie in Tarkany und in Eszlar Halt gemacht und warum sie unterhalb Dada weilten, gab er ganz richtig zur Antwort, daß sie in Tarkany wegen;11 hohen Wasserstau des, in Esztar in Folge ihrer Verirrung in die kleine Theiß Halt machten, und in Dada deshalb, weil eine Floßtasel schadhaft ward, und er fügte hinzu, daß sie ohne diese Zufälligkeiten ihren Weg ungehindert und ohne Ausertthalt fortgesetzt hätten. Ist eS, hoher Gerichtshof, denkbar, daß HerSko schon im voraus gewußt habe, daß sie in Tarkany ausbinden werden, und daß er somit mit SmilovieS verabredet, Letzterer möge die Leiche nach Tarkany bringen? Ist es denkbar, daß eine 1ntbc!.1::.־Ue Frau unterhalb Esrkar dem ihr unbekannten Flößer auslauere, dessen Ankunft;1 überdies sehr;weiselhast war? Matej hat ferner bestimmt erklärt, daß ihn HerSko angewiesen habe, die Le-.chr, falls sie von selbst vom Floße losreißen würde, nur fertschwimmen zu lassen. Viag nun was immer der Zweck des Leichem'chmuggels gewesen sein, so ist es sicher, daß jedenfalls beabsichtigt wurde, die Leiche an eine bestimmte Stelle;11 bringen, aus welche schon die Aufmerksamkeit der Behörde gerichtet ivordeu war. Die Wogen der Theiß hätten sie sonst für ewig begraben können, ohne daß der angestrebte Zweck erreicht worden wäre. ׳Sensation.- Unter solchen Umständen ist es nicht nur völlig unrentabel, sondern auch ziel- und grundlos, Leichen;11 schmuggeln. Dabei ist noch zu erwähnen, daß Matej gar niemals versuchte, sein in Tokai angeblich deponirtes Geld;nrück;11 erhalten. Mit der Erfindung der Theorie des Leichenschmuggels war über die Eszlarer Juden eine Schreckensherrschaft hereingebrochen. Die brutalsten Verletzungen der persönlichen Freiheit und des Hansrechtes wurden vollführt, als wollte man den Ulustren Verfasser unseres Straslodex uex־fpotten Die Menschen wurden dahin, dorthin geschleppt, iitteruirt, unter polizeiliche Aufsicht gestellt, was theilweise auch heute noch nicht ausgehoben ist. Traurig ist in diesem Vorgehen mir das, daß alle diese ungesetzlichen Handlungen unter kontrole des StaatsanwalteS vollsührt wurden. Ja, es wurde ein Schmuggel verübt, aber der Untersuchungsrichter rhat dieses, der unter dem Deckmantel des Gesetzes die Kontrebande der Ungesetzlichkeit eittschmnggelte. keinen anderen Schmuggel sah ich nicht und eine andere strafbare Handlung kann ich in dem angeblichen Leichentransporre nicht entdecken. So viel ist gewiß, daß meine angeklagten Klienten den Leichcntrankport, den Matej sich ausdachte, nicht vollführt haben, weil dieser überhaupt nicht gescheben ist. Ich weiß es, löblicher Gerichtshof, daß;wischen dem Gerichte und dessen Exmittirten so lange Solidarität be« stehen muß. bis das Vertrauen zu ihm nicht erschüttert wird, und dies Vertrauen muß bei dem Leiter dieses Gerichtshofes vorhanden gewesen sein, als er jenen jungen Alaun mit der Leitung dieser Angelegenheit betraute. Wie er dieses Vertrauen mißbrauchte, beweisen die Konsequenzen seines Vorgehens; ich appellire vom male informato judice an den durch die Schlnßverhandlung me!!u8 iuformat.um zwUoew. Auch ich sage, war mein Kollege sagte: ״Fiat justitia“, aber so, daß nicht ״pereat mundus“. Gilt gerechtes Urtheil wollen wir. Darunter sei nicht nur verstanden, daß die unschuldig Augeklagten freigesprochen werden, sondern auch, daß das erschütterte Rechtsverhältnis; wieder hergestellt und Diejenigen gestraft werden, die schuldig sind. Ich bin davon überzeugt, daß durch die zu fällenden Urtheile erwiesen werden wird, daß eS in Ungarn und auch in Nyircgyhaza noch Richter giebr. Ich bitte um die Freisprechung meiner Klienten. Die Verhandlung wird Montag fortgesetzt. 30. Juni. Der Präsident eröffiictc nach halb!1 Uhr die Verhandlung; er theilte mit, daß vom Vizegespan eine Zuschrist angelangt ist, und ordnete deren Verlesung an. In dieser Zuschrift erklärte der Vizegespan mit Hinweis auf die vorgestern von dem Vertheidiger Heu mann mit Bezug ans den Beauitenlörper des komitats gemachte Bemerkung, wonach die Beamten zur Erbringung der Blntbeschuldigung aus ungesetz« lichem Wege nach faschen Beweisen gehascht -- daß er den Komitatsarimalt angewiesen, gegen Heumann wegen Verleumdüng beim Gerichtshöfe die Anzeige;1! erstatten, und ersucht den Präsidenten, diese Angelegenheit vor die Oessentlichkeit zu bringen. Vertheidiger Heumann: Ich verstehe zwar nicht, welches der Zweck der Anherscndnng dieser Zuschrift und die Verlesung derselben sein soll; denn was immer ich auch in meiner vorgestrigen Rede vorgebracht hätte, so kann ich doch Niemandem das Recht;verkennen, daß er in dieser Hinsicht eine Bemerkung mache. Meine diessällige Aeußerung ist durch den Herrn Präsidenten mit einem Ordnungsrufe bedacht worden, und ich glaube, daß derselbe unter keine weitere Zensur genommen werden kann. Ich erkenne dieses Recht nicht dem Vizegespan, nicht dem Minister, ja sogar nicht dem Herrn Präsidenten zu und kann nicht zugeben, daß dies eine wie immer geartete Bemer- ■ kung nach sich ziehe. Ich bin ein Faktor der Gerichtsbarkeit hier; diese sichert mir Rechte zu, die ich gebrauche. Uebrigens bin ich so frei,;11 bemerken, daß ich den Ausdruck ״Beamtenkörper" in meiner Rede nicht gebrauchte. Ich bewies durch Daten, Personen nannte ich nicht, denn ich wollte nicht ungerecht erscheinen, daß hie׳- Mißbräuche geschehen. Ich halte also den Ausdruck ״Verleumdung" für sehr verfrüht, und nicht nur, daß ich denselben mit aller Entschiedenheit zurückweise, ich schlendere ihn auch auf seinen Urheber zurück. Die Beschuldigteri werden gewiß Gelegenheit haben, sich gegen diese Anklage nach Beendigung der Verhandlung zu vertheidigen. Staatsanwalt Szeyssert: Ich glaube, daß, nachdem die Kriminal-Anzeige bereits erfolgt ist, die Verlesung dieser Znschrist allhier überflüssig war. Dieselbe hätte einfach zur Kcnntniß genommen und den Akten beigeschlossen werden sollen. Präsident: Ich wollte bloß dem amtlich erfolgten Wunsch genügen, als ich deren Verlesung anordnete. Die Zuschrift wird den Akten beigeschlossen. — Von Seite der Vertheidigung wird im Interesse der Angeklagten Scharf, Buxbaum und Wollner der Vertheidiger Eölvös seine Darlegungen machen. Unter lautloser Stille und großer Spannung nimmt das Wort Vertheidiger Karl Eötvös: Hoher Gerichtshof! Meiner Pflicht gehorchend, werde ich für meine Klienten als Vertheidiger svrechen. Ich werde ans die Ergebnisse der Untersuchung und der Schlnßverhandlung ans meinen reichen Notizen nur so weit vefteftiren, als ich es für die Angeklagten für nothwendig halte. Wenn ich jedoch im Eifer für die Sache und mit Rücksicht ans die Außerordentlichkeit des Falles länger sprechen sollte, bitte ich,;11 bedenken, daß eS meine Aufgabe ist, das Räthselhastc zu lösen, das Unwahre zu geißeln, der Wahrheit zum Sicgc zu verhelfen. Bor Allem muß ich auf einige Bemerkungen des Ver-

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