Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1883)
- Issue
- Heft 39 (27.9.1883)
- Article
- Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
- Date
- 1883-09-27
- Page
- 687 (sequence 7)
- Language
- German
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depeschen bis zunr 27. Juni, Morgens 8 Uhr, von den Nyiregyhazaer. Kiralytcker, Tokaier und Tisza-Dober TelegraphenamtS-Stationen verboten wird. Der Staatsanwalt schloß sich diesem Beschlüsse nicht an-, der löbliche königliche GenchtShoj bestätigt denselben im Bertranen ans den Untersuchungsrichter. Die Debrecziner TelegraphenamtS-Direktion hegte jedoch Bedenken und sie erbat sich vom Kommunilations.Ministcr Ausklärnng. Vc׳u hier kam sodann die telegraphische Weisung, daß die Verfügung des Untersuchungsrichters, als gegen die Be* stimmung des Gesetzartikels 56 vom Jahre 18^5 verstoßend, nicht dnrchzusühren sei. Bei dem Untersuchungsrichter erliegt ein anonymer Brief, welcher, an Sophie Solymosi adrcssirt, 'anzcigl, daß die Leiche der Esther Solymosi im Keller des Schächters vergraben sei. Auf Grund dieses anonymen Briefes faßte der Unterfuchnngs׳ richter folgenden Beschluß: ״Obzwar der beigeschlossene Brief mit keiner Unterschrift versehen ist, wird — da die in demselben enthaltene positive Behauptung Wahrscheinlichkeit besitzt — die Nachforschung nach der Leiche' Esther Solymosi'S an ge« nanntem Orte angeordnct." Der damals entsendete Ober- StaatSanwaltS-Substitut gab hierzu auch seine Zustimmung, und die Nachforschung wäre an genanntem Orte auch erfolgt, wenn der Schächter einen Keller gehabt hätte. Da aber Süßmann einen Keller hatte, geschahen dort Nachgrabungen ohne Erfolg. Und während die Anklage nach einer Richtung hier fortschreitet, schenkt dieselbe der Beschaffung entgegengesetzter event. Beweise keine Beachtung. Barbara Boross sagt aus, in Szent- Mihaly habe eine Locker trunksüchtige Frau ans dem Markt- Platze erzählt, daß Esther Solymosi, ihre Schande verbergend, auS Furcht vor ihrer Mutter entflohen sei. ״Dieser Mengenanssage gegenüber ist der Bescheid des Untersuchungsrichters folgender: Diese Zeugenaussage kann ihrem Inhalte nach keine Basis zu weiteren Erhebungen bilden und wird dieselbe ohne Beachtung den Akten beigeschlossen. Der Bertheidiger schildert nun die Anomalien des ungarischcn Strafprozesses im Allgemeinen und die dieses Prozesses insbesondere, und fährt dann fort: ״Als ich die Versäumnisse und Fehler der Gesellschaft und der Gesetzgebung erwähnte, schwebte mir die Entstehung dieses Strafprozesses vor Angen. Die Gespenster finsterer Jahrhunderte suchen die Ideen des neunzehnten Jahrhunderts heim! Die schrecklichen Folgen der konfessionellen Unduldsamkeit drangen sich uns vor die Augen: die St. Bartholomäusnacht und die Hexenprozesse. Irrlehren und Wahnglauben gab eS zu allen Zeiten. Aber der gcfährlichste Wahnwitz ist jener, welcher die Religion der Verübung eines Verbrechens beschuldigt. Diese Anklage ist nicht neu-, jedes Zeitalter hatte den Gegenstand seines Hasses. Unter Nero wurden die Christen der Anzündung Noms beschuldigt, und es floß das Blut der Unschuldigen. Später erheben Christen gegen Christen die Mordwaffe, und katholisches und protestantisches Blut stießt in Strömen. Inzwischen wendet sich das Unheil gegen das anSerwähltc Volk Gottes. Die Pest bricht aus, sic werden gemordet, denn sie haben ja die Pest gemacht׳, die Erde kann die Menschen nicht ernähren, der Haß wendet sich gegen sie, denn sie sind die Ursache der Hungersnoth. Der Haß erlischt, neuer Haß entsteht! Woher bildet sich derselbe immer wieder und wieder? Ist eS der Haß der Armuth gegen den Neichthnm? Nein, entschieden nein! In unserm Vaterlande macht ja der Grundbesitz einiger Magnaten mehr auS, als das Gesammt-Vermögen der ungarischen Juden, und der reiche Magnat ist doch kein Gegenstand deö Hasses der Armen oder der Aermcren. Ist cs der Haß des Glaubens gegen einen andern ihm fremden Glauben? Das kann nicht sein; das Grundprinzip der christlichen ist ja: ״Liebe deinen Nächsten wie dich selbst." Mit diesem Prinzipe verträgt sich kein Haß. Aber eS pstegt auch nirgends und niemals zu geschehen, daß die Majorität die Minorität hassen würde, und besirtden sich doch die übrigen Religionen im Vergleiche znr großen Christen» heit in verschwindender Minorität. Die einzige Antwort vermag zumeist nur die Geschichte zu geben. Als der edle Aiigustinermönch die Auswüchse seiner Kirche mit Argumenten zu geißeln begann, da nahm die angegrissenc Religion Stellung gegen denselben und seine Anhänger. Es entstanden zn׳ci Parteien und der lange Kamps begann. Von Schritt zu Schritt machte die neue Lehre Eroberungen, erfocht ihre Rechte. Die Gesetzgebung unseres Vaterlandes bezeichnet diesen langsamen Prozeß — während der Gesetzartikel 54 vom Jahre 152:! von der Bestrafung, der Lutheraner spricht, zeigt ste im Jahre 1646 den Linzer Frieden. Jede- Jahr» hundert ringt sich dem erhabenen Ziele der Gleichberechtigung näher. Der Gesetzartikel 26 vom Jahre 1761 und der Gesetz» artikcl 56 vom Jahre 1S67 zeugen gleicherweise für den Fort» schritt. Die allen Bürger dieser Stadt können es noch von ihren Vätern gehört haben, wie sie ihre Glocken lwrgraben mußten, wie schwer sie eS erwirkten, daß sie eine Kirche bauen konnten. Um diese Zeit war über die Protestanten viel Irr» glaube verbreitet, trotzdciu auch sie Christen waren. Es wurde leine Blutschuld gegen sic erhoben, aber immerhin etwas Aehnlichcs. Im Jahre 1766 wollte man die Tochter des Prote» stauten Sirvcu mit Peitschenhieben zwingen, Nonne zu werden. In Folge des Schmerzes und der Schande wurde das Mädchen irrsinnig und stürzte sich in den Brunnen. Im Nn verbreitete sich die Nachricht, daß eS bei Protestanten Sitte sei, daß die Eltern, wenn ihr Kind zu einer andern Religion übertreten will, dasselbe selbst tobten, und Vater, Mutter, Geschwister wurden dieses Verbrechens angeklagt. Die unglückliche Familie, welche noch den Calas-Fall in lebhaftem Angedenken hatte, in welchem ebenfalls ein prote» stantischer Vater — ein 68jähriger Greis — Der angeblich aus religiösem Grunde erfolgten Erdrosselung seiner Sohnes angeklagt und aufs Rad gestochten, ergriff die Flucht und rettete sich nach der Schweiz. Dort weilte uin diese Zeit jene Groß, macht, welche den Leidenden die Hand bot, die Schwachen, Erniedrigten schützte, die Lügen zu Boden trat, die Heuchelei entlarvtc und solches Licht, solchen Glanz um sich verbreitete, daß sich die Ignoranz, die Böswilligkeit scheu und entsetzt vor ihr zurückzogen. Diese Macht hieß Voltaire. Auch damals wußten die Staatsmänner sehr gut, der protestantische Glaube leide es nicht, daß Jemand sein eigenes Kind tödte; eS hätte sie nur ein Wort gekostet, um das Volk auszuklären, aber sie thaten es nicht, denn sic fürchteten sich vor der verwildertni öfsentlichcn Meinung. Sic sahen, daß der Fanatismus die Justizpstege tcrroufm, aber sie getrauten sich nicht, die Mißgeburt zu zertreten, und wurden, sich selbst für immer brandmarkend, die Sklaven der ungerechten Handlungen Anderer. Jener Greis allein sagte es, daß man auch gegen die Dnminheit kämpfen müsse, und unter Beihülse des Advokaten Beaumont — ein Name, der nicht in Vergessenheit geräth, so lange cS aus dem Erdenrunde Advokaten giebt — bewies er glänzend die 11n» schuld CalaS', unb so wurde zum mindesten die Ehre der Familie gerettet, wenn er derselben auch nicht das Leben des Vaters zurück zu gellen vermochte. -Er wies gleichzeitig ans die Familie Sirven hin und erreichte es, daß die Anklage zurückgezogen wurde. Wie geschah eS aber, daß in den Zeiten Voltaire'-, Dideror's und d'Alcmbert'S eine solch schreckliche Anklage gegen Protestanten von Christen gegen Christen erhoben werden konnte? Die Gesetzgebung Frankreichs trug hieran die Schuld. In jener Zeit war die Eheschließung zwischen Katholiken und Protestanten noch verboten, und erst im Jahre 1772, als die ן Ehe zwischen Vikomte des BombellcS und Mlle. de Champ für