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Jeschurun · 1883-09-27 · Heft 39 (27.9.1883) · p. 684

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 39 (27.9.1883)
Article
Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
Date
1883-09-27
Page
684 (sequence 4)
Language
German
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684 auf erwiderte: ״Wenn die Wahrheit zu Tage kommt, sollst du deine»?01)11 haben." Ich denke, die Wahrheit zu erwähnen, kann nur in Deziar verboten sein. Der andere gekaufte Beuge soll Andrea- Hatalcwski, sein. Dieser har im ersten Verhöre gesagt: Nachmittags gegen:! Uhr habe er gehört, wie m°au Huri Jemandem, der: er zwar nicht sab, von dem er aber glaubt, es dürste ihr Dienstmädchen Esther gewesen sein, sagte: Geh' doch schon, bis Abends kannst du noch zweimal das Dorf ablausen". Wir haben diese Ans-! sage gleich damals für unwesentlich gehalten, denn wenn Hata- ן lovski) nicht gesehen hat, mit lvcm Frau Huri sprach, wenn die j angercdctc Person nichts erwiderte, so beweist das gar nichts,! denn cs konnte ja auch irgend jemand Anderer sein, den ,51011־ Huri schickte, das allzu lauge allsten bleibende Mädchen zu suchen oder neuerdings -färbe zu holen. Daher haben wir, n»ic die stenographischen Allszeichnungen beweisen, gegen die Beeidigung dieses Beugen zwar keine Einwendung erhoben, dieselbe aber auch nichl verlangt. Jetzt stellt der Beuge die Sache sogcndermasteii dar: ״Ich habe im Süstmann'chen Wirkhshanse erzählt, ich hätte gehört, wie Frau Huri sagte, du kannst noch dreimal aus dem Torfe zurück sein, Snstmann sagte daraus, nicht so solle ich sagen, sondern, ich hätte die lssther noch um;! Uhr Nachmittags gesehen. Daraus erwiderte ich, ich könne nichts aussagcn, was ich nicht gesehen habe." Und ei hat das?cpterc auch nichl ansgesagt. Was er aussagtr, ist unwesentlich, und es wäre kaum der Mühe werth geivesen, dies von ihm zu crkausen. Und dies ist auch nichl geschehen. Gr behauptet nicht, dast man ihm Geld gegeben oder versprochen habe, ja er anerleimt, dast auch Altor ihm gesagt habe: ״Nede du nur die Wahrheit", Klar aber: ״Sage nur, was du weißt׳, thuc kein Wort hinzu, nimm aber auch nichts davon." Gine Borschnstleistnng ans die Alimcntationskosten ist noch keine Bestechung. Wenn auch mit Mori; nichts weiter geschehen iväre, als dast er nun schon mehr als ein Jahr lang sür seine Beugcnschast nneiitgeltlich erhalten wird, so könnte man gegen ihn keinerlei Ginwand erheben.?affen ivir nur die ausgeivühllen?cidenschaslen einmal zur Nnhc kommen-, wenn die Beugen nur erst sehen י bis jept haben sie immer nur das Gcgenlheil erfahren , das; man der Wahrheit wegen, auch wenn sic den Angeklagten günstig ist, Nicmandem etwas anhabcn kann׳, wenn sie nur erst inne werden, woraus ivir schon am ersten Tage der Verhandlung hingewiesen haben, das; hier nicht davon die Ncdc ist, ob die Indenfdiafi oder die Dhristenhcit obsiegt, weil diese beiden ja mit einander gar nicht im Kampfe liegen, sondern davon, was die 'Wahrheit ist, und dast ein falscher Gid auch zum Nachtheile der Inden nichl ungcstrasl geschworen werden darf — dann, aber auch nur erst dann werden wir ersahrcn, weffen Hand bei diesen Widerrufen im Spiele war. Ebenso unwahr ist die andere Behauptung, als ob die gcsaminte Indciischast sich mit den Angeklagten idcntisiziren würde, denn in der Thal hat die Iudcnschast nichl ein Bchntcl dessen gethan, was z. B. die Nesormirten gcthan haben würden, wenn die Katholiken gegen eine ganze resormirte (Gemeinde derartige, ihren Glauben verletzende Anklagen erhoben und ein solches Bersahrcu befolgt haben würden. Wenn einzelne wohlhabende Männer, die ihren Beitrag auch sonst nicht verweigern, wenn cS sich um die Unterstützung anderer Unglücklicher Handclt — sich der mir ihres Glaubens wegen Verfolgten erbarmen und dazu beitragen, dast ihnen eine verkraueusivürdigc Vcrtheidignng zu Theil ivcrde, was im Auslände auch bei weniger wichtigen Fallen 1'ehr oft geschieht, so ist das eben so wenig eine Aktion der gesauiiiilen Indenschasl und kann eben so wenig gerügt werden, wie sich Niemand daran stöstt, wenn geivisse?en!e der Privalklägrrin aus weiter Ferne einen ausgezcichneten Anwalt kommen ließen, die sicherlich eben so wenig in der?age ist, die Kosten dieser Vertretung zu bestreiten, als die Schächter dieselben nicht zu tragen vermöchten. Nur noch eine Bemerkung will ich machen. Schon meine Vorredner haben sich daraus berufen, welch ausfallende Aehnlichkcit zwischen diesem Prozesse und jenen sei, welche die Univiffenheit und Besangenheit verflossener Jahrhunderte gebar. Die Art der Verübung, die Identität der Beweismittel, das sonderbare ärztliche Gutachten, die Fußspuren der Juden, das Kind, ivclches Bcngcnschast abgicbt, Alles kommt dort vor, genau so wie hier. Derlei Analogien, wie sic sich bei den Prozessen dieser Art ergeben, obschon zwischen den verschiedenen Fällen Jahr- Hunderte verflossen sind und schon dies allein auch in allen Verhältnissen riesige Vträndernngen bedingt, können nur im Ge- Hirne des Ncnnanschrcibcrs cntslehen, und dann im Gehirne eines Menschen, der sich den famosen Grtralt der resormirten Kirche zu Per als Formular in authentischer Abschrift schicken laßt. Ich bitte um Giltschnldignng, dast ich die geneigte Aufmcrksamkeit des geehrten Gerichtshofes so lange Beit in Ansprach gcnomiiicn habe. Ich gestehe zu, dast dies vom juridischen Standpunkte unnöthig war, und dast die Weisheit des geehrten Gerichtshofes meiner Ansklärnngcn cntrathcn konnte. Allein die Geschichte dieses Prozesses, die tendenziösen und unwahren Mittheilnngcn mancher Blätter, di^ Erregung, welche damit Hand in Hand ging, waren cs ja, was auch die öffentliche Vcr- Handlung dieser Angelegenheit durchaus nothwcndig machte, nichl aber das Gewicht der Verdachtsgründe. Dieser Umstand, möge denn auch diese sür weitere Kreise berechneten Ansführnngen entschuldigen. Unter dieser Gährnng lebte dieses so viel verfolgte Volk, Schuldige und Unschuldige, gleichmäßig in stetem Bittern־, es konnte nach des Tages Mühen sein Haupt nicht zur Nnhc legen, weil cs nichl wissen konnte, in welchem Augenblicke die irregeleitete und ausgereizte Menge seine Heimfiätrc an fallen werde, 11111 Na che zu nehmen sür eine nicht verüble Mordthat. Angesichts solcher Prämissen mnstte also die Grundlosigkeit und die Nichtbcrechligung dieser Anklage und des bewegenden Molives derselben, des NasscnhasseS, derart erwiesen werden, dast selbst der geringste Baiiersinaun, in deffcn Brust noch ein Funke von Ncchtsgesühl wohnt, die Sache zu durchschauen vermöge. Dem unschuldig?cidcnden wendet ja Jedermann, in dessen Brust nicht alle besseren Gefühle völlig erstorben sind, seine Spmpathicn zu. Bei den Intelligenten der 'Nation hat dieser Prozeß dem guten Ginvernchmcn keinen Abbruch gethan־, aber ich hoffe, das; auch die Irregeleiteten zu der Ginsicht gelangen werden, dast sie nicht gerecht waren und dist diese unglücklichen Angeklagten und die gesammte Indenschast des?andes dieser böswilligen Verleumdung wegen, wie seil Jahrtausenden so oftmals, so auch jetzt wieder unverdient gelitten haben. Nicht Bitterkeit wird daher ihre Herzen erfüllen, denn sie wissen zu leiden mit dem Fatalismus des orientalischen Volkes und sic wissen nicht minder zu vergessen-, und das Volk, in deffcn Neihen auch nicht Giner zu finden ist, der mindestens in seiner eigenen Sprache nicht lesen und schreiben könnte, besitzt den crsorderlichen Grad von Intelligenz, um zn erkennen, dast man um der Schlechtigkeit (einzelner willen nicht die große Masse der Nation anschuldigcn dürfe, welche sich von der Hetze serngchalten, ja durch ihre Großen dieselbe vernrthcilt Hatz insbesondere nicht die Nation, in der selbst die mittlere Volks- Nasse ans diesem Anlasse so bewunderungswürdige Beweise von Nüchternheit gegeben hat, tro!3 so heftiger Wühlereien ruhig geblieben ist, wie irgend ein anderer Voiksstamin cs kaum geblieben iväre. Ich brauche den geehrten Gerichtshof nicht daran zn crinnern, dast die Gntscheidnng dieser Angelegenheit die gesammle zivilisirte Well mit reger 'Ausinerksanikeil verfolgt׳, der

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