Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1883)
- Issue
- Heft 39 (27.9.1883)
- Article
- Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
- Date
- 1883-09-27
- Page
- 683 (sequence 3)
- Language
- German
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683 Verbrechen doch in der Regel den Schauplatz nicht beleuchtet, daß auch danächtliche Alibi der Hauptangeklagten zweifellos ist. Die Wittwe Stephan Lengyel hat rufen gehört: ״Frau Schmiedin, kommen Sie heraus!" Der Leiter der Untersuchung fand eS natürlich glaubhaft, daß ein Mensch, der von Mördern angcfallcn wird, die ihn eben niedcrmachen;vollen, rufen wird: Frau Schmiedin, kommen Sie heraus UebrigcnS hat sich jetzt im Laufe der Schlnßvcrhandlung hcranögestcllt, daß dieser Ruf nicht Mittags, sondern Abends gehört wurde, und daß Esther Solymosi die Wittwe Leugycl gar nicht kannte, somit auch nicht nach ihr gerufen haben kann. Frau Johann Nagy-Fekete hat gegen 11 Uhr, als Esther noch bei Kohlmaycr war, ein Weinen gehört und vor der Thür des Tempels zwei Juden stehen gesehen. Hat nun aber Mori; in der That an der Thür gelauscht, so konnten zur selben Zeit doch nicht die zwei Juden dort Wache gestanden sein, und umgekehrt, standen die zwei Juden Wache, so kann Moriz nicht gelauscht haben. Daß aber die beiden Inden auch vor 11 Uhr nicht vor der Tbür gestanden haben konnten, das geht aus Mori;' Aussagen hervor, der selber sagt, als er die Esther ins Haus gerufen, sei von den Juden Niemand vor dem Tempel gewesen. Und dann — welch riesiger Unterschied zwischen Weinen und dem verzweifelten, Mark und Gehirn erschütternden Wehegcschrci eines von Mördern angefallenen Menschen! Frau Io- Hann Fckete aber beachtete damals dieses Weinen auch nicht im Geringsten. Sie schlug keinen Lärm, sie ward nicht neugierig, was denn solche verzweifelte Klagerufe verursache. Diese gute Seele sollte das Hülfegeschrci des mit Mördern ringenden Mädchens nicht erschüttert haben? Das glaube wer da kann! Da glaube ich weit eher, daß sie überhaupt nichts gehört hat und bloß an einer Halluzination laborirte. Und weiters liegt noch jene Korrespondenzkarte vor, die bei Leopold Braun gefunden wurde. Allerdings wird jeder normal denkende Mensch, auch ohne sie gelesen zu haben, sagen, daß darin nichts Verdächtiges enthalten sein kann, denn es ist nicht anzunehmen, daß in jener erregten Zeit oder auch über- Haupt Jemand auf eine offene Korrespondenzkarte Geheimnisse geschrieben haben sollte, und wäre eS auch in hebräischer Sprache. Man kann ja doch nicht wissen, ob sich nicht unter den Postbeamten etwa ein Gelehrter besindet, der auch Hebräisch weiß, oder ein getaufter Jude, der die Sprache versteht. Indessen abgesehen hiervon, kann der Inhalt dieser Karte, sobald man ihn gelesen hat, nur mehr Demjenigen räthselhast sein, der den blüthenreichen Styl der orientalischen Völker nicht einmal dem Namen nach kennt. UebrigcnS wurde durch einen andern Brief des Angeklagten, gegen welchen weder bezüglich der Authentizität noch deö Datums ein Eiuwand erhoben werden kann, nachgewiesen, daß er schon zwei Monate früher ganz in demselben Geiste an seinen Vater geschrieben hat, daß daher sein Briefstyl mit dem Tode der Esther Solymosi in keinerlei Zusammenhang sieht. Doch genug von dem Briefe. Ich setze voraus, daß der geehrte Gerichtshof seiner eigenen Reputation die Genuglhuung geben wird, dieses Schreiben nicht einmal ernsthaft in Betracht zu ziehen. Auch ich habe dasselbe nur als Kuriosum angeführt, um auch das intellektuelle Niveau des bisherigen Verfahrens zu kennzeichnen. WaS den Brief des SmilovicS betrifft, so beweist derselbe gleichfalls gar nichts. Ein verzweifelnder Mensch, der nichts weiter sieht, als daß er unschuldig gefangen gehalten wird, und der glaubt, daß denn doch irgend ein Verbrechen begangen worden sein müffe, wenn eine so strenge Untersuchung geführt wird, so viele Menschen gefangen, gehetzt und gemartert werden — kann immerhin den Versuch machen, an Jemanden ru schreiben, von dem man ihm sagt, er habe etwas verbrochen, und ihn zu bitten, er möge seine Thal eingestehen, damit die Unschuldigen frei werden. Aber gegen denjenigen, der das Schreiben nicht einmal beantwortet, und nun gar gegen Leute, an welche eS gar nicht gerichtet war, kann daffelbe doch um so weniger als Beweis gebraucht werden, da eS Thatsache ist, daß SmilovicS die des Mordes Angeklagten zum ersten Male in feinem Leben hier vor Gericht gesehen hat, daß er daher gar nicht wissen konnte, ob dieselben drei Monate zuvor in Eszlar irgend ein Verbrechen begangen haben. Auch die Umstände der Ansfiudnng der Dadaer Leiche sind als Beweise dafür angeführt worden, daß die Angeklagten Esther Solymosi ermordet hätten. Ich will nur bemerken, daß selbst in dem Falle, als Alles erwiesen wäre, was bezüglich dieser Leiche behauptet wurde, damit gegen die jetzt des Mordes Angeklagten Schwarz und Genossen nichts bewiesen wäre. Erstens weil nicht nachgewicscn ist, daß Esther Solymosi nicht mehr am Leben sei-, zweitens weil die des Mordes Angeklagten der Thaten Anderer wegen, insbesondere solcher, welche diese, wenn überhaupt, zu einer Zeit begangen haben, da diese bereits in Gefangenschaft und unter strengster Beanfsichtigung waren — nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Das schwerwiegendste, das überzeugendste Argument für die Unschuld nicht allein der Angeklagten, sondern der sämmtlichen Eszlarer Juden ist jedoch der Umstand, daß zu einer Zeit, als die Anklage schon Gegenstand der Untersuchung war, als man durch jede zu mißdeutende Betvegung sich und die Seinen ins Unglück stürzen konnte — denn damals brauchte cS durchaus nicht viel, um in langwierige Gefangenschaft zu gerathcn — diese Leute gleichwohl, bald der Eine, bald der Andere, sich ausmachten, in den verschiedenen Theilcn des Landes nach Esther zu forschen. Das ist psychologisch nicht anders zu erklären, als dadurch, daß sie sich allesammt unschuldig fühlen. Noch zwei Dinge kann ich, weil sie eben schon vorgebracht worden sind, nicht ohne Erwähnung lassen. Das eine ist die angebliche Bestechung mancher Zeugen; das andere die angcb. lichc Solidarität der gesammtcn Judcnschaft den Angeklagten gegenüber, welche in dieser Angelegenheit zum Ausdruck gekommen sein soll. Was das Ersterc betrifft, so ist cs mir sehr zweifelhaft, ob nicht auch dies einfach auf jene Mittel zurück- Zufuhren sei, mit welchen man blos agitiren will, obschon man wohl.weiß, daß dieselben keinerlei Beweiskraft haben können. Fasten wir doch vor Allem den Fall der Julie Vamosy ins Auge. Ihre Dienstgcbcrin, Frau Löwenthal, gicbt ihr -10 kr. aus die Reise, und trotz der günstigen Zengenschajt verlangt die Jndensrau, so wie das Mädchen vom Gerichte;׳.:rückkehrt, wo man ihr ihre Zengengcbühren und Kosten ans der Staatskasse verabfolgt hat, sofort ihre vier Sechser zurück. Das ist denn doch kaum ein Beweis für Zeugcnschacher. Ihre erste Deposition stimmt übrigens in! Wesentlichen ohnehin vollkommen übereil: mit den diesbezüglichen Aussagen der Sophie Solymosi und der Hanni Roscnberg, zweier vollkommen unbedenklicher Zeugen. Was einen wirkliche!: Widerspruch in den ersten Aussagen der Julie Vamosy und Sophie Solymosi bildete, das ist, daß Sophie daö vermißte Mädchen in fröhlicher Stimmung, Julie aber traurig gesehen hat. Nun, das ist meines Erachtens so sehr Sache der individuellen Auffassung und ein so unwesentliches Momcnt (auch Selbstmörder sind nicht selten unmittelbar vor der That in fröhlicher Stimmung), daß man sie deshalb wohl kaum gekauft haben dürfte. Üeberdies hat Julie Vamosy diesen Thcil ihrer Aussage auch jetzt nicht zurückgezogen und sic behauptet nicht, daß auch dies nicht wahr sei. Dies kann daher gar nicht in Betracht kommen. Diese Bewandtnis; hat cs mit den: ersten falschen Zeugenkaufe׳, treffend sind diesbezüglich auch die Worte, welche, als von der Belohnung die Rede war, ihr ihre Dieustgeberin dar.