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Jeschurun · 1883-09-20 · Heft 38 (20.9.1883) · p. 666

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 38 (20.9.1883)
Article
Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
Date
1883-09-20
Page
666 (sequence 6)
Language
German
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G66 lichen Tröster »cifcfjvcri dürfe, wird der Betreffende, weil er Jude ist, dennoch streng zur Verantwortung gezogen. Ignaz Makej und David Hersko sagen gegen einen gewissen Moriz Widder an?, das; bei ihn! 5»-t Gulden deponirt wurden, deiner ven den Beiden behauptet jedoch, das; sie Widder auch gesagt Hallen, welcher Provenienz dieses Geld sei. Widder leugnet bei seiner Vernehmung überhaupt, das Geld empfangen zu haben, erklärt jedoch vor dem Richter, das; er eher die bei ihn! angcblich deponirtc 'Lumme erlegen wolle, als das; man ihn auch noch ferner damit quäle. Wer mit den Grundprinzipien des Strafrechtes vertrant ist, lveis; recht gut, das; Widder nicht als Borschubleistender betrachtet werden kann, da ׳Niemand von ihn! behauptete, daß er die Provenienz des Geldes gekannt hätte; auch als Defraudant konnte er nicht angesehen werden, da Niemand eine solche Klage gegen ihn erhob. Ja, aber Widder ist Jude! Gr wird also eingesperrt. Was kümmert es den edelsinnig fühlenden Unlersnchnngsrichter. das; Widders Geschäft darüber zu Grunde gegangen und seine Familie in den Abgrund der Berzwcislnng gestostcn wurde. Fürwahr, das Wort ist nicht stark genug, wenn ich sage, das sei keine Untersuchung, sondern ein im heiligen Namen des Gesetzes verübter Bandalisinus gewesen. WaS die Möglichkeit des rituellen Mordes anbelangr, so möchte ich zwei Umstände hervorhcbcn die von meinen geehrten Vorrednern nicht berührt wurden. Die eine Bemerkung ist die: Während in unserem Balerlande noch am Schlüsse des vorigen Jahrhunderts und in Damaskus sogar noch um die Mitte nnserS Jahrhunderts sich Richter, die sich selbst für sehr weise Pfänner hielten, mit dieser Frage ernstlich beschäftigten, finden wir bei den ans einer höheren Stufe der Zivilisation stehenden Völkern, bei Gngländern, Deutschen, Fninzosen und Italienern seit dreihundert Jahren keine Spur solcher Prozesse mehr. Und doch leben auch in diesen Staaten bigotte Inden, und diese Staaten bestreu eine großartig organisirtc Polizei, eine ansgezcichnctr Justiz, eine bessere, als!vir und die Türkei besitzen. Wenn es im jüdischen Ritus einen so nninenschlichen Brauch gäbe und derselbe geübl würde, so Hütte dieser Umstand dort, wo andere Verbrechen so geschickt und energisch ansgesorjcht werden, nicht nncntdeckt bleiben können. Das Zweite, was ich beincrkcn möchte, ist Folgendes: Gs gicbt ans dem weiten Grdei.runde keine andere Religion, die gleich derjenigen der Inden ein so abgeschlossenes Buch bilden würde,;'ludere Religionen haben ein Haupt, das mit einem auf Welnheile sich erstreckenden Wirkungskreise ansgestallet ist, sic haben ihre Konzilien, Lpnodcn und Konvente, die berechtigt sind, die Gebote der Rcligion zu erläutern, mit neuen Dogmen;11 vermehren, wie dies der Geist der Feit oder die geänderten Verhältnisse erfordern. Die jüdische Religion besitzt das Alles nicht. Sic ist in Folge dessen in ihren Grniidlehren dieselbe, die sic vor Jahrtausenden gciveskn. Sic ist ein geschriebenes Gesetz, das zu erklären oder zu inkcrprelircn Jedermann sreisteht; sie jedoch obligatorisch zu erklären oder mit neuen Dogmen zu vermehien hat Niemand das Recht. Nun ist öS eine allgemein bekannte Thatsachc, >׳aß die Bücher Mosis ihren Gläubigen ans Schritt, und Tritt das Gntsetzen vor Blut eiilimpsen. Die ganze christliche Welt kennt diese Bücher, über jeden Satz und jeden Buchstaben derselben wurden Forschungen angestellt. Und dennoch wurde nicht ein einziger Satz entdeckt, ans dem man, selbst mit der größten Anstrengung, eine Deutung aus die Schancrmär des rituellen Mordes herausklügeln könnte. Ich gebe zu, daß man auch unter den Juden, wie in allen Konfessionen, Mörder antressen kann, daß aber der 'Mord ans religiösen! Fanatismus oder gar als religiöse Zeremonie vollbracht werde, dafür bietet dieser Glaube mehr als alle anderen Religionen nicht den kleinsten An« Haltspunk:, ja, jedes Blatt, jede Zeile, jeder Buchstabe dieser ^'chre protestirt energisch dagegen. Man sagt, eS sei eine Tradition! Das ist eine eben solche Anöslncht, wie diejenige, die der Bcrlcumder gebraucht, wenn ihn! die Beweise fehlen und er zur Ausrede seine Zuflucht nehmt!! muß, ״die ganze Sladt wisse darum", aber nennen könne er Niemanden. Doch diese Tradition kann nicht existiren, weil Niemand etwas von ihr iveiß und nichts sür dieselbe Zengcnschast bietet. TaS Motiv der rituellen Silre wird indcffcn als gänzlich widersinnig heule auch schon von Denjenigen verworfen, die dasselbe durch fünf Vierteljahre laut vroklamirten; damit sie ihren Rückzug nur schrittweise antrcten, setzen sie jetzt, einer goldenen Brücke gleich, den religiösen Fanatismus an die Stelle. Konnte der Fanatismus das Motiv des Mordes sein? Nein. Dafür gicbt cs kein Beispiel in der Geschichte, daß die Gläu׳ bigen einer unterdrückten Religion dort, wo sie sich in per» schwindender Minorität befinden, wie die Juden in Gszlar, Ansbrüche des Fanatismus gewagt hätten, nur so weniger dann, wenn kein Akt der Impietät voransgegangcn, der geeignet gervesei! wäre, Grbilternng hervorzuniscn. Doch nehmen wir an, es stecke auch in! Juden FanatiSmns, der immerhin aus einen hohen Grad von selbstbcwnßlsein und Kraft deutet, die uns so Biele und so gern abiprechen; nehmen wir an, daß der Jude vergessen habe, daß seine Religion seit zwei Jahrtausenden überall fremd ist; nehmen wir ferner an, daß die neuere Geschichte über Fälle der Ansbrüchc des jüdischen Fanatismus berichtet, was allerdings nicht der Fall ist, so frage ich, ob denn die Verhältnisse in Gszlar wirklich von der Art gewesen, daß die BoranSsctznngcn, die Beweggründe dafür vorhanden waren? Ist dem Verschwinden der Gsthcr Solpinosi irgend ein Greignis; voransgegangen, welches den Fanatismus der Inden Hütte erwecken können, hat in jener Zeit irgend ein Ghrist die Gräber oder d.׳n Tempel der Inden entheiligt? Ist etwa ans dergleichen Motiven zmischeu den bisher als friedliche Nachbarn mit einander lebenden Gszlarcr Inden und Ghristen eine fanatische Grregnng entstanden? Nichts von alledem! Auch dafür gicbt cs nicht den cnlsernlestcn Anhaltspunkt, daß Gsthcr Solymosi, als sic angcblich in den Tempel gerufen wurde, den Gottesdienst vcrspottet hätte. Das bezeugt sogar Mori: Schars: cs sei der Gottesdienst damals schon beendigt gewesen und die Gläubigen hätten sich bereits entfernt gehabt, und alle Anverwandten des ׳Mädchens berichten, sie sei gntmüchig, bescheiden und gehorsam gewesen. Gs gab daher weder ein Substrat, noch ein Motiv für citicn Ausbruch des religiösen Fanatismus. Dagegen spricht alich das jüdische Naturell, welches — wie die Kriminal-Statiftik ans aller Herren?ändern beweist — gerade hinsichtlich aller mit Blutvergießen verbundenen Verbrechen dem unserer christlichen Mitbürger moralisch überlegen ist. Obgleich der hohe Gerichtshof gewissermaßen verdrossen einer eingehenden Grörternitg der ,Frage ansgewichcn ist, was unter der Phrase von den! ..rituellen Branche" eigentlich zu verstehen sei, oder richtiger, wozu denn die Inden dieses Blut eigentlich bedürfen, so bin ich dennoch gcnölhigt, ans jenes unter den Alten befindliche Rezept zu verweisen, welches der Untersuchungsrichter als ein nach feiner Anssassnng wichtiges Doku men! den Alten beilegen zu müssen wähnte. Belieben Sic doch jenes Rezept zu lesen. Dasselbe ist Punkt sür Punkt nichts als der einsältigstc Aberglaube, dem wohl der eine oder der andere ״junge Herr" Glauben beimcssen mag; aber Niemand wird einen Inden sinden, der daran glaubt oder cs befolgt. Selbst der geringste Jude ist klug genug, um hierüber nur zu lachen. Und nun Mori; Schars? Die Weisheit des hohen Ge» richlshofes hat wohl über die Glanbwüdiglcit dieses Zeugen vom juristischen Standpunkte ans den Stab gebrochen, als er denselben zur Beeidigung nicht zuließ. Doch da es auch Solch: geben kann, die den Beschluß des Gerichtshofes mißverstehen und der Ansicht sind, daß seine Altssagc nur in formeller Hin׳

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