Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1883)
- Issue
- Heft 38 (20.9.1883)
- Article
- Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
- Date
- 1883-09-20
- Page
- 662 (sequence 2)
- Language
- German
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662 klärtk, Mc »rap/ her Bl»topser geprüft und gefunden zu haben, bnf? dir Bl ul ׳ch»ld der Juden eine durch und durch unwahre und absurde Erfindung sei. Papst Innocenz IV. erklärt die Blnlovscr der Inden in der im Jahre 12t7 an die Bischöfe Tciitschlauds und Frankreichs gerichteten Bulle ebenfalls für eine grundlose U: sin düng. Rudolph von Habsburg, Papst Initoceiiz und ,Friedrich 111. erklärten die Verbreitling der ln׳, sindniig, wonach die Inden zu rituellen Zwecken Chrisienblnt de« dürsten, als ein unerlaubtes und sträfliches Beginnen. Der polnische .Hirni;] Dlcphan nennt im Reichstage die Blutschuld eine vtirc Berleinndung, eine grundlose, falsche Beschuldigung, und!'bricht eine Strafe gegen Diejenigen aus, welche dieselbe gegen die Juden in Anwendung bringen sollten. Trotzdem, löblicher Gerichtshof, durchlief die Mär von der Blutschuld und den Blulovfern der Juden ganz (Europa, und wenn es auch wahr ist, das; hier und da in älteren Griten durch die aus dem damaligen Strajversahren ersichtlichen Iuanirirnugsmittel den Angeklagten die gewünschten Aussagen erpresit wurden, so viel ist gelvisi, das; die Blulbeschnldiguug, in tvelcheut Staate Europas sic immer auflauchle, an den kirchlichen und weltlichen Fürsten stets ivahrbeirsliebeude Bekämpser gefunden hat. welche dieselbe als grundlos erllärteu und auf legislativeiu Wege deren Pro. pagirung verhinderten. Ich will mich nicht über diesen Gegensiaud weilläunger ergehen, doch kann ich es nicht verschweigen, dasi der Untersuchungsrichter sich die auf den sogenannten Perjccr Fall bezüglichen Daten in der Absicht verschaffte, dieselben als nutzbares Material den Akten bcizulegen. Gs ist jedoch zu bedauern, das; der Untersuchungsrichter nicht weiter ging und sich nicht auch das aus die endgültige (.sutscheidnng dieser Angelegenheit bezügliche Aktenstück verschaffte, wozu er sich ja nur an das Archiv der Sicbenbürger Hoskanzlci hätte wenden müssen, wo er den im Jahre l7'.»l heransgegebenen Crriaf; erhalten hätte, in dein ausgesprochen ist, das;, nachdein in dem Perjccr Falle aus Grund der von den Angeklagten durch Tortur erpressen Geständnisse und der von den Aerzten abgegebenen Daäiversländigeu-Besuude ein falsches Urtheil aufgebaut wurde, gegen die au der Untersuchung und an der Ur- Iheilssälluug betheiligteu Beautteu, sowie gegen den belrefseuden Bizcgespan und die Aerzrc aber die slrasgerichtliche Untersuchung eiiiznleiken sei. Ich meinerseits sage dem Herrn Untcrsuchungs. eichter Dank, das; er durch die lückenhafte Miltheilnng dieses Prozesses Gelegenheit bot, den Perjeer Fall vor dem hohen Gerichrshosc in!einer Gndenrwickinng und seinem Endresultate darzusrellcn. So oft die Blntklage auch im Jause der Jahrhlinderte erhoben wurde, ward sie noch immer als falsch, und erlogen eriviesen. Ich frage, ob sich denn nicht unter den zahlreichen, ihrer Religion abtrünnig gewordenen Inden doch einer gesunden hätte, der, wenn diese Anklage wahr wäre, ihre Berechtignng zugesrandrn hätte? Hs hat sich aber keiner gesunden. I:n Gegeniheil haben in vielen Fällen getaufte Inden auss lnufchiedensrc geleugnet, das; bei den Juden Blutopfer vorgeschrieben oder in Uebung sind. Unter den vielen Hüllen erinnere ich mir im folgenden: Im Jahre lb-tO war in Wien eine ähnliche Bewegling entstanden, da I!at sich der Hofkaplan und Kanonikus Johann Bcirh in der Stephanskirche in seiner Predigt über diesen Gegenstand folgendermasicn geäußert: ״Ihr Alle ic'isit es, meine andächtigen Gläubigen, und die es etwa noch nicht wissen, mögen es hören, das; ich als Jude geboren, durch die Gnade Gottes erleuchtet und Christ geworden bin. Seht, hier mit dem heiligen .Hrncisir in der Hand schwöre ich im Namen des dreieinigen Gones, dasi in der jüdischen Ne׳ ligion, im Talmud, den ich durchforschte, die Blutschuld nicht existirk, und das; dieselbe eine bösiviüigc Berlenmdnng ist.״ Jedoch, grehrtrr Gerichtshof, auch hochgestellte, aufgeklärte und wahrheitsliebende Diener der christlichen Kirche, Prälaten und Bischöfe, haben sich trotz ihrer kirchlichen Stellung entschieden dahin ausgesprochen, dasi eS in der jüdischen Religion keine Blutschuld, keine Menschenopfer gebe und dasi die zur Mode gewordene Anklage der Blutschuld der Inden die traurige Folge der modernen Ideen ist. Ich kann hier auch nicht den Namen einer ausländischen Kirchen.Autorität unerwähnt lasier., einer Autorität, die mit ihren Schriften antisemitischer Richtung lind den denselben entsprechenden Gefühlen sicherlich auch unseren vaterländischen Antisemiten ein in tiefster Verehrung mit Weihrauch besprengtes Idol ist. Dieser Mann ist der hochwürdige Herr August Rohling, Professor der Theologie in Prag, der in einer seiner nettesten Schriften: ״Meine Antwort an die Rabbiner", wörtlich sagt: ״Die Pester Inden sammeln jetzt Gutachten darüber, ob im Talmud rituelle Morde gestattet wurden; ich schliesie!׳.׳.ich dem mit den Worten an, daß im Talmud und in den Schriften, die ich durchgcsorscht, nichts Sicheres davon steht." So äußert sich in neuester Zeit eine christliche Autorität, die gegen die Inden diese Anklage nicht erhebt, sondern selbst und freiwillig der Blutschuld den rituellen Dharakler nimmt und mit eigener Hand die brennende Fackel der Blutschuld-Furie verlöscht. Nur eines hält er aufrecht, dasi, wenn auch im Talmud von der Blutschuld nichts steht, diesetbe doch in der mündlichen Ueberlieferung lebendig ist. Doch, geehrter Gerichtshof, wo ist diese Tradition, von wem stammt sie, wer befolgt und bewahrt sie, wo wird sie gelehrt? Ans diese Fragen ist der gelehrte Professor die Antwort schuldig geblieben. Ich will diese Ausführungen nicht länger fortsetzen und den geehrten Gerichtshof nicht ermüden; nur noch einen Umstand muß ich zur Widerlegung der Blutschuldanklage erwähnen, es ist dies Folgendes: Religionshaß und Vorurtheil schlossen die Juden Jahr- Hunderte hindurch von den edleren Beschästignugen des bürgertichrn Gebens ans, doch endlich öffneten ihnen Humanität und allgemeine Freiheit alle Bahnen bürgerlichen Schaffens, und nach nicht allzu langer Zeit bemerken wir, dasi sie auf dem Gebiete der Indnsirie, des Handels, der Wissenschaft mit großem Talente und Selbstanfopserung wirken, und, bis aus die höchsten Stufen des ösi'entlichcn Dienstes sich erhebend, das Vertrauen der Negierung und des Fürsten besitzen, und wenn sie sterben, von ganzen Böllerit beweint und lief betrauert werden. Diesem Faktum gegenüber frage ich: Kann cS vorausgesetzt werden, daß diese hochstehenden Geister von Rang und im Besitze von schätzenswcnhen bürgerlichen Verdiensten nicht die ersten wären, die einer Konfession den Rücken kehren würden, die Blutopser zu ihren Dogmen zählt? Und, frage ich. wurden in jenem Augenblicke, in dem die Wahrheit dieser Anschuldigung erwiesen wäre, nicht Volk, Regierung und Krone in ihren Grundfesten erschüttert sein? Warum sollte ich also säumen, meiner Uebcr׳ zciigilttg Ausdruck zu geben, dasi die Blutschuld eine krasse Absurditäl, eine Unmöglichkeit ist. Seitdem jedoch int Saale der tlngarischen Legislative jenes unglückselige Wort siel, dasi in Tisza-Gszlar ein ritueller Mord geschehen sei, seitdem trachten die. turbulenten abergläubischen Glcmenle unseres Vaterlandes anderen Ländern zu beweisen, dasi jenes von so autoritativem Platze aus gesprochene Wort aus Wahrheit beruhe, und dasi in Tisza-Gsztar wirklich ein ritueller Mord geschehen sei. Diesem Treiben konnten selbst die staatlichen Behörden nicht in den Weg treten, und so bin ich gezwungen, wenn auch zögernd und ungern, mich in eine Analpse dieser Anklage einzulasien. Derjenige, der sich in eine mcritorische Beleuchtung des vorliegenden Faktums eiitläsit, muß nothwcndigerweise sich mit dem angeblichen Subjekte des Thatbcstandes und den angeblichen Tbätcrn vertrant machen, und wenn wir sehen würden, daß die Angeklagten ans fernen Gegenden, aus irgend einer finstern Höhle des OrthodoxiSmnü hierher verschlagene Menschen sind, und sehen, daß sie ohne Familie und abgeschlossen von