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Jeschurun · 1883-09-20 · Heft 38 (20.9.1883) · p. 661

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 38 (20.9.1883)
Article
Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
Date
1883-09-20
Page
661 (sequence 1)
Language
German
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M 38- Jeschurun 661 DieVerhandlilllg dcSTisza-Eszlarer Prozeß! vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza. (Fortsetzung der Verhandlung vom 27. Juli.) Nedner ׳ Tr. Szalay) ergeht sich dann in leidenschasllichen Angriffen gegen die ganze Iudenschaft, welche sich vereinigt habe, nm dieses nnbezweiselbare Verbrechen zu bemänteln und die Schächter-Institution zu retten, Gr ruft, ob man gleichgültig bleiben könne bei dem, was ein Zeuge über Aenfzernngen eines Angeklagten bezüglich der christlichen Religion erzählte, spricht vom Gekreuzigten und dem Fanatismus der Inden, denen Menschenopfer selbst in der Bibel vorgeschriebe!! seien. Präsident!strenge): Ich muß bemerken, daß der geehrte Herr Advokat vom Gegenstände der Verhandlung zu sehr ab׳ weicht: theils involviren seine Worte den Haß gegen eine Äonfession, theils wollen sie den rituellen Mord bclveisen. Ich kann weder das Grstere noch das?etzlcre gestatten. Ich bitte, beim Gegenstände zu bleiben. HBcifail und Zischen im Alibitorinm.) — Präsident: Wenn das Publikum die Verhandlung bis zum Ende anhören lvill, soll es sich ruhig verhalten, sonst müßte ich den Saal räumen lassen. Szalay erklärt, er habe im Interesse des Znsaminen- Hanges seiner Nede unmöglich das verschweigen können, waS ihm aus dem Herzen lag und was er soeben über die Inden im Allgemeinen sagte. Nedner beruft sich sodann ans einzelne Zeugenaussagen, um darznthnn, daß die Untersuchung den richtigen Weg gewandelt. Gr polemisirt gegen die Anssührnngcn Szeyfscrt'S, greift die Obcr-StaatsanwaUschast und die Pester Professoren an, sucht deren Anssprüche über die Dadaer Reiche vom medizinischen Standpunkte zu lruisiren und stellt )'eine eigene Meinung über das Aussehen einer Wasserleiche jener des Professors Schenthaner gegenüber. Gr ivendet sich gegen die christlichen Zeugen, welche für die Angeklagten günstig anssagten; den Aussagen der jüdischen Zeugen könne er keinen Werth beilegen. Nedner giebt unter Anderin seiner. Ueberzengung Ausdruck, daß eö keine Tortur, keine Qual ans Grdcn giebt, die Jemanden nun Geständnisse von Unmögiichleilell zwingen könnte. Was den ״Schwedenlrunk" Amschel Vogel s betrifft, bemerkt er: Wassertrinken sei gelviß leine Tortur. Die Anwendung der Tanmschraube bezeichnet er als eine Unmoglichkeit, da sie ja starke Splircn hintcrlassen müßte, wovon nichts zu sehen >var. Die Torturen seien nur erfunden »vor-. den, um Ungarns Rechtspflege vor dem Auslände zu kompromitliren. Nedner erklärt, an jenem Samstage habe gar kein Probegottesdienst in GSzlar staltgcsnndcn. Die Schächter und Bettler versammelten sich nach vorher verabredetenl Plane zu dem Verbrechen, und Alles, rvaS sie von Probe sprachen, sei nur ein Vorwand. Nedner verwahrt sich dagegen, als ob er ansreizen wollte, erklärt jedoch, daß im Schnlchan-Arnch den Inden direkt verboten sei, zu Gunsten der Christen Zengenschasl abzulegen. Vertheidiger Friedmann «chazwischenrnsend >: Wollen Sic nicht diese Stelle im Original ansnhren? Szalay: Sehr gerne. Präsident: Das gehört nicht hierher. Szalay setzt seine Nede fort und giebt seiner Ucbcrzcngnng Ausdruck, daß an jenem Samstag in Gszlar Tinge geschehen, die zu verheimlichen sind; er finde cs psychologisch brj gründet, daß der schuldbewußte Joseph Scharf Frau Lolymop über Gsthcr's Verschwinden tröstete und ans den Nanaser Fall hinwics. Nedner kommt dann ans das Gcstüiidniß des Mori; Scharf, der sich niemals widersprochen und gewiß all das gesehen, was er ausgesagt. Trotzdem durste Moriz nicht beeidigt werden, nicht weil er irreligiös, sondern lveil seine Aussage in Bezug ans seinen Vater mangelhaft war, den er nicht des Verbrechens zeihen wollte. dessen sich dieser gelviß schuldig gemacht. Der Gerichtshof habe daher Recht gehabt, Moriz, der bezüglich seines Vaters ««wahrhaft anssagte, nicht zum Gide zu zwingen. Thalsache sei eS — fährt Szalay fort — daß die Veichc nicht die der Gsther, daß aber die Äleider die der Gsther seien; darans folge, daß Gsther ermordet wurde nitd daß die Mörder keine Anderen sein konnten, als die ans der Anklagebank Besindlichen. Weit einem Appell an die Freiheit des Richters. der nur Gott Nechcnschaft schuldig sei, schließt Nedner mir der Bitte, die Nichker mögen nicht gestatten, daß die Wahrheit gefälscht und dieses Verbrechen ungestraft bleibe. — Das Auditorium bewahrte während des Verlaufs und am Schknssc dieser Nede vollständige Nnhe. Hieraus trat eine halbstündige Pause ein. Vertheidiger Alexander Fnntak: löblicher Gerichtshof! Geehrter Herr Präsident! In dem langen Zeiträume, seit 1111« garische Strafgerichte snngiren, sind die Nechle und Pstichten der Angeklagten und der Verthcidignng nie so unklar und mit so nnglalibticher Grausamkeit analysirt lvorden. um in diesem traurigen Falle. Die Grklärnng dieser Grscheinnng findet man in jenem herzlosen, leidenschaftlichen Hasse, der ans dem Dunkel längst verschollener Jahrhunderte hervorgeht und. ans blinder Leichtgläubigkeit fußend, den Glauben an die Blutschuld in der Gesellschaft verbreitete. Nach meiner Ueberzengnng ist es nnmöglich, daß in unserem Vaterlande. dein i'andc der NeligionSsreiheir, der religiösen Tolercnz, des Liberalismus und der freien Diskussion jene Schauergeschichten Glauben finden, wonach cs eine Religion giebt, deren Satzungen das- Blntvergießen an andersgläubigen Mitmenschen gebieten oder die dasselbe gestatten würden, und doch gelangte diese in jenem Wahne begründete Anklage bis an die Schranken des Gerichtshofes. Wenn es nun zweifellos ist, daß die Angehörigen des jüdischen Glaubens auch in anderen Ländern der Blutschuld angcilagt tvnrden. so ist doch die ivilde Jagd nach derselben gerade in der ungarischen Gesellschaft und in unserer Zeit nm so beklagensweither, als sich die Gesellschaft, sowie auch die Vegislative bcmüht, die ans der Verschiedenheit der religiösen Bekenntnisse stammenden Schivierigkeiten der gesellschaftlichen Vereinigung zu beseitigen und jene Schranken niederzureißen, welche jene Vereinigung bisher theils erschwerten, theils unmöglich machten. Gs ist unmöglich, daß iin ungarischen Volke, aus dessen Brust der Neligionshaß längst entschwunden ist, dessen Charakter eben das offene nüchterne Teilten und die Nächstenliebe ist, die ‘ Blutschuld der Inden auch nur vorübergehend Glauben gefnnden hätte, und wahrlich, cs müßte ein sehr znrüllgeblicbrnes, verkommenes Volk sein, dessen Vehrer und Führcr dasselbe von der Unzulässigkeit der Blutapser der Inden nicht zu überzeugen vermocht hätten. Wenn man vom ungarischen Volke voraussetzen kann, daß cs dem Glauben an die Blnlopser der Inden und der Stichhaltigkeit der aus Grund derselben erfolgten Anklage sein Herz öffnete, wie ist es möglich, dasselbe von iiliseien gebildeteren Älassen, ohne schamroth zu werden, voransziisetzen, jener Alassen, die der Gedanke an die Blutschuld mit Gnlsetzcn erfüllen niiiß! Derartige Beschuldigungen trafen die Inden schon im dreizehnten Jahrhundert, und mir Necht fragt die sächsische theologische Fakultät schon im Jahre 1714, als sic sich I hierüber zn äußern Halle, wie es wohl hätte geschehen können, j daß die Anhänger der jüdischen Nekigicn dreizehn Jahrhunderte ■ hindurch christliche Blnlopser verlangten, während sic dies in! srüherrn Jahrhunderten nicht thaten, lind wie hätte cs geschehen! könneii, daß die Juden gerade inner den christlichen Regenten! diese Blnlopser begonnen hätten, da sie doch überzeugt gewesen! sein mußten, daß ihnen darob die größte Gefahr drohe. Papst I Gregor IX. erließ im Jahre 1*2:15 eine Bulle, in der er er-

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