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Jeschurun · 1883-09-13 · Heft 37 (13.9.1883) · p. 644

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 37 (13.9.1883)
Article
Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
Date
1883-09-13
Page
644 (sequence 8)
Language
German
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644 tran&portirc und unterhalb Tisza-Esrlar frcifaffe; weshalb ferner der genannte David Hersko vor dein Untersuchungsrichter und d'M hohen Gerichlshosc bekannte, daß er die erwähnte Leiche übernommen, dieselbe an das unter dem Kommando eines Andern stehende Floß gebunden, weiter lranSponin und unterhalb mit Hülfe Ignaz Matej's in jene Kleider gehüllt habe, die ihin eine ,Iran von älllichem Aufsehen übergab, wie dies der Zeuge Ignaz Males im Lause der Verhandlung unter Eid bekräftigt hat. Allein diese einbclennendcn Bestandnisse des Jaulet SmilovicS und des David Herslo, welche dieselben noch im Laufe der Untersuchung revozirc haben und von denen sie jetzt behaupten, daß ihnen dlcsetben durch Zwang abgepreßt wurden, sind in die Reihe jener Absonderlichlcitcn zu stellcn, deren sich hier so viele unserem Blicke zeigten. Man mag immerhin die Wahrheit dieser Entschuldigung der Augeklagten bezweifeln, daß man ihnen näinlich diese Geständnisse gewaltsam abgcrungen habe, was übrigens auch die Zeugen Johann Noka und Joseph Kasimir bestätigten, so mangelt dennoch diesen Geständnissen jedes Ersorderniß eines gesetzlichen Beweises. Jaulet Smilovies und David Herslo leugneten Ansangs den Leichenschmuggel-, Amschel Vogel, Martin Groß und Ignaz Klein haben denselben niemals einbekannt, und die beiden ersten Angeklagten bekannten dann so sabelhaste Handlungen gegen sich selbst, die durch keinerlei Thatumstände unterstützt werden׳, ohne solche aber besitzen nach unseren Rechtsprinzipien die Sclbsigcständnissc keine Wirkung. Es existirt auch nicht der geringste Anhaltspunkt über die Provenienz des sür geschmuggelt angesehenen Leichnams. ׳ Nach jenen Selbstbekenntnissen wäre diese weithin Gestank verbreitende Leiche meilenweit mit geringerer Vorsicht transportirt worden, als wie sic bei dem Transporte saulcn Obstes beobachtet wird-, schließlich sollte der Leichnam unterhalb Esztar bekleidet worden sein mit Kleidern, die eine Frau gebracht, die, da die Ankunft der Flößer mit Sicherheit nicht zu bercchuen war, vielleicht tagelang hätte dort warten und jcdein vorüberziehenden Flößer hätte winken müssen, bis der richtige, aber der Frau unbekannte Flößer sich zu erkennen gegeben hätte. Bei einem derartigen Sachverhalte besitzt die vielfach und oft abgeänderte Aussage des Ignaz Males gar keinen Werth, gegen den übrigens schon jetzt das gegen den Untersuchungsrichter des MarmaroS-Szigethcr Gerichtshofes begangene und nach >z ÜUO des Strafgesetzbuches zu ahndende Vergehen der Verleumdung (nämlich ein falsches Protokoll ausgenommen zu habenals erwiesen angenommen werden muß. Unter solchen Umständen gehört der aus dein Gefängnisse von Iankel Smilovils an Herman Rosenberg gerichtete, den Letzteren zum Eingeständnisse aussordernde Brief, desgleichen die Aussage der Frau Andreas Esercs über angebliche nächtliche Zusammenkünfte der Inden im Hanse des Leo Großberg zu jenen Beweisen, welche nach den Worten Mautesquieu's. des Großmeisters der Juristen, ebensowenig mit der Unschuld wie mit der Schuld im Zusammenhange stehen. So ist es mit dem Leichenschmnggel beschaffen, den das Gutachten der Pcster Universitäts-Proiessoren vernichtete. Und nun kehren wir zurück zum Zeugen Moriz Schars'. Hier muß ich zunächst aus jene Schwierigkeit verweisen, welche die Justiz in diesem Falle sofort bekämpfen mußte. In der Gemeinde Tisza-Esztar verbreitete sich schon am 1. April die Kunde von dem Verschwindender Esther Solymosi-, man sprach davon, daß sic den an der Synagoge vorbei führenden Weg znrückgetegt und in der Synagoge umgckommen sei. Alledem begegnet die Ortsvorstchnng und die Polizei-Behördc mit Gleichmuth-, eS werden wegen des Verschwindens der Esther Solymosi keine Recherchen angestellr-, es wird keinerlei Schritt unternommen, nm in Erfahrung zu bringen, ob Esther wirklich in der Synagoge oder in der Nähe derselben gewesen oder nicht, was man dazumal von den in der Nachbarschaft weidenden Schäfern wahrscheinlich hätte erfahren können ׳, das Alles geschieht nicht, und man überläßt es dem Untersuchnngsrichter, sich Zeugen und Bewcismomente zu suchen. Und unser Untersuchungsrichter fand dann ancb wirklich Zeugen und Angeklagte. Da war gleich das vierjährige Söhnchen des Tempeldieners Joseph Schars, das nach seiner Erzählung selber bei der Ermordung mitgeholfen hat׳, diesem folgt der damals noch nicht vierzehnjährige Knabe Moriz Scharf, der zwar nicht einbekannt hat, daß er an der Ermordung thatsächlich theilgenontinen, tvic dies sein Brüderchen angiebt, aber jetzt noch behanplet, daß er iin Anstrage seines angcklagtcn Vaters die des Weges koiumeude Esther Solymosi ins Haus gerufen habe unter dem Vorwände, sie möge die Leuchter voin Tische heben — eine Verrichtung, welche sonst von der in der Nachbarschaft wohnenden Frau Stephan Batory oder deren lüjähr. Tochter Sophie besorgt zu werden pstcgte. Esther Solymosi wurde sodann — immer nach der Aussage des Moriz Scharf — nach der Herabnahure der Leuchter von dem Angeklagten Herman Wollncr in die Vorhalle der Synagoge geführt, durch deren Schlüsselloch der genannte Knabe gesehen haben will, daß der bis anfs Hemd eirtkleideten, durch Abraham Bnrbaum, Leopold Braun tiitd den erwähnten Hermann Wollncr auf den Boden niedergedrückten Esther Solymosi durch Salomon Schwarz der Hals mittelst eines Messers durchschnitten, das Blut in zwei Tellern ansgesangen und in einen Tops gegossen wurde׳, daß nach Beendigung dieser Operation und nach Vcrbindnitg des durchschnittenen Halses mittelst eines Tuches die genannten Angeklagten den Leichnam in die Kleider hüllten-, inzwischen traten die Angeklagten Adolph Junger, Abraham Braun, Samuel Lustig und Lazar Weißstein ans dem Innern der Synagoge heraus und umstellten die Leiche, über deren Verscharrung Moriz Schars schon nicht im Stande ist, sichere Aufklärung zu bicti'ii, sondern er vermnthct bloß, daß der Leichnam durch das Fenster des Tempelvorhofes gehoben und unter dem in der Nähe befindlichen Heuschober provisorisch versteckt wurde. Der genannte Moriz Schars ist der einzige unmittelbare Zeuge des den Gegenstand der Anklage bildenden Mordes׳, seine Aussage bildet das einzige Beweismoment für jenes Verbrechen in Verbindung mit den Thatnmständen, daß Esther Solymosi verschwunden ist und daß der Weg, den Esther Solymosi wahrscheintich zurückgclegt haben dürfte, an der Synagoge vorbeiführt. Allein diese einzig und vereinzelt dastehende Zengenanösage des Moriz Schars böte unter Berücksichtigung der bereits erwähnten lhalsächlichen Umstände selbst dann keinen genügenden Beweis gegen die leugnenden Angeklagten, wenn sie sonst nicht bemängelt werden müßte. Und doch sprechen gegen die Anssage des Moriz Scharf sehr viele, nm nicht zu sagen alle Umstände. Es widerspricht derselben die Aussage der Frau Johann Feketc, ans die auch in! Anklagebeschlnssc Berufung geschah, die zur Zeit des Mordes zwei Inden vor der Synagogenthür auf der Lauer stehend gesehen hat, die den Moriz Scharf gewiß nicht durch drei Viertelstunden ungestört hätten durch das Schlüsselloch gucken lassen. Es spricht gegen dieselbe das anfängliche Leugnen jeder Wissenschaft, das gelbe Tuch, welches er bei Esther Solymosi gesehen hat und das sich später als ein schwarzes erwies. Iin Verlause dieser Verhanolnng deponirte Moriz Schars in diesem Saale, daß das ans den Boden niedergedrückte Mädchen mit den Füßen gegen die äußere Thür gelegen-, daß ihr Mund mit einem Tuche verbunden gewesen sei, und oaß die Bekleidung der Leiche erfolgte, während dieselbe lag-, anläßlich der Vornahme des Lotal-AngenscheineS aber deponirte er bereits, daß das Mädchen mit den Füßen nach (Fortsetzung auf Seite 645.)

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